27. Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente

Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt:

XLS

Mio. €

 

Kategorie „Kredite und Forderungen“

 

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

 

davon sonstige kurzfristige Forderungen

Stand 1.10.2015

 

100

 

(2)

 

(98)

Währungsumrechnung

 

−1

 

(0)

 

(−1)

Zugänge

 

50

 

(3)

 

(47)

Auflösung

 

−23

 

(0)

 

(−23)

Inanspruchnahme

 

−18

 

(−2)

 

(−16)

Umbuchungen

 

0

 

(0)

 

(0)

Stand 30.9./1.10.2016

 

109

 

(4)

 

(105)

Währungsumrechnung

 

−2

 

(0)

 

(−2)

Zugänge

 

45

 

(1)

 

(44)

Auflösung

 

−17

 

(0)

 

(−17)

Inanspruchnahme

 

−17

 

(0)

 

(−17)

Umbuchungen

 

−1

 

(0)

 

(−1)

Stand 30.9.2017

 

117

 

(4)

 

(113)

Für die Kategorie „Kredite und Forderungen“ – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 27 Mio. € (2015/16: 26 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 1 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr sind Umklassifizierungen von Wertberichtigungen auf Vermögenswerte in die Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € enthalten (2015/16: 0 Mio. €)

Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im Vorjahr keine Ergebniseinflüsse vor.

Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich mit einem Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.