Standard/
Interpretation

Titel

Anwendungs­beginn gem. IFRS1

Anwendung bei METRO AG ab2

Genehmigt durch EU3

Änderungen zu IFRS 1

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Tochterunternehmen als Erstanwender)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 3

Unternehmenszusammenschlüsse (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 4

Versicherungsverträge (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9)

1.1.2021

1.10.2021

Ja

Änderungen zu IFRS 9

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 9 / IFRS 7 / IFRS 16 / IAS 39

Finanzinstrumente (Reform der Referenzzinssätze – Phase 2)

1.1.2021

1.10.2021

Ja

Änderungen zu IFRS 10/IAS 28

Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4

Unbekannt5

Unbekannt5

Nein

IFRS 17

Versicherungsverträge4 – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses (Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 8

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 12

Ertragsteuern (latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 16

Sachanlagen (Einnahmen vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 37

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Vertragserfüllungskosten)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 41

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

1

Ohne vorzeitige Anwendung (Ausnahme: IFRS 16 – Covid-19-bezogene Mietkonzessionen).

2

Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3

Stand: Anfang November 2021.

4

Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung.

5

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.