Liquidität (Kapitalflussrechnung)

Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Geschäftsjahr 2017/18 ein Mittelzufluss von 874 Mio. € (2016/17: Mittelzufluss 851 Mio. €) generiert. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss von 296 Mio. € (2016/17: Mittelabfluss 457 Mio. €) zu verzeichnen. Daraus ergibt sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Steigerung des Cashflows vor Finanzierungstätigkeit um 184 Mio. € auf 578 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss von 581 Mio. € (2016/17: Mittelabfluss 375 Mio. €) auf. Die Summe des Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten beläuft sich auf −133 Mio. € (2016/17: −31 Mio. €).

  • Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Anhang – Nr. 42 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung.
Kapitalflussrechnung1

Mio. €

 

2016/17

 

2017/18

1

Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten.

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten

 

851

 

874

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten

 

176

 

31

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit

 

1.027

 

905

Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten

 

−457

 

−296

Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten

 

−144

 

−85

Cashflow aus Investitionstätigkeit

 

−601

 

−381

Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten

 

394

 

578

Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten

 

32

 

−54

Cashflow vor Finanzierungstätigkeit

 

426

 

524

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten

 

−375

 

−581

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten

 

−63

 

−79

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

 

−438

 

−660

Summe der Cashflows

 

−12

 

−136

Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

−25

 

−30

Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

−37

 

−166