Sozialbelange
Lieferantenentwicklung
Um unseren Kunden ein Sortiment anzubieten, das ihren Anforderungen genügt, spielen die Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Qualität und Nachhaltigkeit unserer Produkte eine große Rolle. Einfluss haben wir darauf durch den unmittelbaren Kontakt mit unseren Lieferanten als Erzeugern und Herstellern. Indem wir insbesondere kleine und mittelständische Lieferanten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Verarbeitung und Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, versetzen wir sie in die Lage, entsprechende Standards zu erfüllen und damit ihre Waren zu vermarkten. Dies steigert ihre Erträge und gleichzeitig sichern wir unser Warenangebot.2
- Unser Ansatz zur Förderung unserer Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Sozialstandards wird im Abschnitt Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette beschrieben.
- Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Liefe- ranten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten- und Produktrisiken – Qualitätsrisiken des Risiko- und Chancenberichts. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte gehört zu den Grundwerten des METRO Konzerns, dies ist in unserer Richtlinie für Menschenrechte festgeschrieben. Wir verpflichten uns zur Achtung aller Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden. Diese Verpflichtung bezieht sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter (vgl. Kapitel Mitarbeiter Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen) als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette.3
Da wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie ähnliche Werte übernehmen und achten, ist der METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner fester Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung. Dieser Verhaltenskodex umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach UN- und ILO-Standard, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Umweltschutz sowie Vorschriften zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Darüber hinaus enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu den Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mittels eines über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tools können externe Personen Situationen melden, die nicht mit den Werten und Richtlinien von METRO bzw. mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. Die gemeldeten Vorfälle werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette
Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen. Deshalb ist neben einer vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Prozessbestandteil und gleichzeitig ein wichtiges Instrument. Sozialstandardsysteme helfen uns, etwaigen Verstößen vorzubeugen. Denn unverantwortliche Praktiken innerhalb der Lieferkette schädigen das Vertrauen in unser Handeln und somit auch unser Geschäft. Daher streben wir an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der Amfori Business Social Compliance Initiative (Amfori BSCI) oder nach äquivalenten Standards auditiert werden. Das gilt für alle Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der Amfori BSCI), in denen METRO SOURCING Importware herstellen lässt, und für Non-Food-Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken oder Eigenimporte herstellen. Zum 30. September 2018 waren 1.274 Produzenten auditiert. Davon haben 92 % (1.173 Produzenten) das Audit bestanden. Produzenten, die das Audit nicht bestehen, haben innerhalb von 12 Monaten mit dem Folgeaudit eine Verbesserung nachzuweisen.
Seit 1. Januar 2017 stellen METRO Wholesale und Real verschärfte Anforderungen an die Lieferanten: Neue Lieferanten werden nur aufgenommen, wenn die von ihnen genutzten Produzenten4 zumindest über ein akzeptables Auditergebnis verfügen, d. h. für die Amfori BSCI mindestens ein A-, B- oder C-Auditergebnis oder eines der als äquivalent zugelassenen Audits nachweisen können. Für bereits bestehende Lieferanten gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Zusätzlich haben wir gegenüber der Vergangenheit schärfere Anforderungen an alle Lieferanten festgeschrieben: Alle genutzten Produzenten5 müssen zum 1. Januar 2019 über mindestens akzeptable Auditergebnisse verfügen.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die mit den Auditergebnissen in der Datenbank der Amfori BSCI synchronisiert ist. Die jeweils zuständigen Mitarbeiter in unseren METRO Landesorganisationen führen durch die Arbeit mit unserer Datenbank zum einen das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten aus und integrieren die Abläufe zum Thema Einhaltung von Sozialstandards und Menschenrechte in ihre täglichen Arbeitsabläufe. Zum anderen erfolgt das Prozessmanagement automatisiert, etwa um auslaufende Audits bei unseren Lieferanten anzumahnen und die individuelle Überprüfung von Amfori BSCI-D- oder -E-Audits oder äquivalenten Audits durch METRO anzustoßen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Die Datenbank wird auch als Vertragseinhaltungsmechanismus bei der Geschäftsanbahnung oder Suspendierung vom laufenden Geschäft genutzt, da hier vor Vertragsabschluss die erforderlichen Dokumente hochgeladen und überprüft werden bzw. eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst wird bei Verfehlungen von METRO spezifizierten sog. Dealbreakern. Diese umfassen Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem Dealbreaker-Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Um dazu beizutragen, die sozialen Anforderungen bei unseren Lieferanten nicht nur sicherzustellen, sondern auch zu verbessern und damit den Anteil gültiger Audits weiter zu steigern, arbeitet METRO SOURCING mit unseren Produzenten vor Ort und begleitet diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Speziell zum Thema Zwangsarbeit pilotierten METRO Türkei und METRO Pakistan ein eintägiges Training für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen. Beabsichtigt wird damit, die Wichtigkeit des Themas erneut in unser Unternehmen zu tragen und unsere Mitarbeiter besser zu befähigen, potenzielle und/oder tatsächliche Zwangsarbeitsvorfälle zu erkennen, zu bearbeiten und ihnen vorzubeugen. Die Entwicklung und Ausführung des Trainings wird in Zusammenarbeit mit der Amfori BSCI durchgeführt. Bis zum 30. September 2020 sollen alle METRO Landesorganisationen dieses Training absolviert haben.
2 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt der Lieferantenentwicklung aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich.
3 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter.
4 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie –Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.
5 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie –Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.