47. Sonstige Rechtsangelegenheiten
Erfolgreicher Vollzug der Konzernaufteilung
Am 6. Februar 2017 beschloss die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473, heute firmierend unter CECONOMY AG) die Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in 2 selbstständige, auf ihr jeweiliges Marktsegment spezialisierte unabhängige börsennotierte Unternehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/oder Feststellungsklage u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Vertrag selbst erhoben. Gemäß einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG. Mit Urteilen vom 24. Januar 2018 hat das Landgericht Düsseldorf sämtliche dieser Klagen abgewiesen. In allen Verfahren ist Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt worden. Das OLG Düsseldorf hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 21. Februar 2019 anberaumt. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert.
Übrige Rechtsangelegenheiten
Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet.