32. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt 363.097.253 €. Es ist wie folgt eingeteilt:
Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 € |
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30.9.2017 |
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30.9.2018 |
Stammaktien |
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Stück |
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360.121.736 |
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360.121.736 |
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€ |
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360.121.736 |
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360.121.736 |
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Vorzugsaktien |
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Stück |
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2.975.517 |
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2.975.517 |
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€ |
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2.975.517 |
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2.975.517 |
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Aktien gesamt |
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Stück |
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363.097.253 |
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363.097.253 |
Grundkapital gesamt |
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€ |
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363.097.253 |
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363.097.253 |
Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt zum 30. September 2017 wie auch zum 30. September 2018 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der nennwertlosen Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.
Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:
„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.
(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.
(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.
(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrat das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.
Erwerb eigener Aktien
Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, von bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht.
- Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht −7 Übernahmerelevante Angaben.
Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen
Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern im Sinne des IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der METRO Wholesale & Food Specialist GROUP (im Folgenden: MWFS GROUP) aufgestellt. Das Eigenkapital im kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutterunternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital in Höhe von 363 Mio. € und die Kapitalrücklage in Höhe von 6.118 Mio. € mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition „Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP“. Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen.
Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. € |
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30.9.2017 |
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30.9.2018 |
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Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges |
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−21 |
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0 |
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Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
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0 |
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9 |
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Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche |
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−549 |
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−738 |
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Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen |
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−427 |
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−410 |
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Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer |
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921 |
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91 |
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Übrige Gewinnrücklagen |
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−2.4341 |
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−2.344 |
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−3.320 |
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−3.392 |
Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Mio. € |
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2016/17 |
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2017/18 |
Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente |
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−5 |
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9 |
Ausbuchung von Cashflow Hedges |
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2 |
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−7 |
davon im Vorratsvermögen |
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(0) |
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(0) |
davon im Finanzergebnis |
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(2) |
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(−7) |
Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges |
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−3 |
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2 |
Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
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0 |
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9 |
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−2 |
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11 |
Die Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Folgebewertung von Beteiligungen. Daneben haben sich die Währungsumrechnungsdifferenzen um −189 Mio. € verändert (2016/17: −36 Mio. €). Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Bilanzen in die Konzernwährung verursacht im Eigenkapital eine Veränderung von −185 Mio. €. Zusätzlich wirkt die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb des Geschäftsjahres 2017/18 entkonsolidiert wurden bzw. die Geschäftstätigkeit einstellten, in Höhe von −4 Mio. €.
Aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen resultieren ergebnisneutrale Effekte vor latenten Steuern in Höhe von 17 Mio. €.
- Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nr. 25 Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden.
Die übrigen Gewinnrücklagen erhöhen sich von −2.434 Mio. € um 90 Mio. € auf −2.344 Mio. €. Im Wesentlichen wird dieser Anstieg durch das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis von 344 Mio. € beeinflusst. Gegenläufig wirkt sich die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2016/17 von 254 Mio. € aus.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Ende des Geschäftsjahres 2017/18 41 Mio. € (30.9.2017: 46 Mio. €).
- Eine Übersicht der Tochterunternehmen mit wesentlichen Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter ist in den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses veröffentlicht.
Verwendung des Bilanzgewinns, Dividende
Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.
Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2017/18 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 283 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.