Corporate-Governance-Bericht

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG nachfolgend über die Corporate Governance des METRO Konzerns.

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG sind den Grundsätzen einer transparenten, verantwortungsbewussten und wertorientierten Unternehmensführung und -kontrolle verpflichtet. Den Standards einer guten Corporate Governance wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Vor diesem Hintergrund richten Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG ihr Handeln an den jeweils gültigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Kodex aus.

Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben sich im Geschäftsjahr 2017/18 eingehend mit der Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und im September 2018 gemeinsam die nachfolgende Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:

„Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘ in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September 2017 mit einer Ausnahme entsprochen wurde:

Wie bereits in der Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 14. November 2017 erläutert, hatte der Aufsichtsrat der METRO AG in seiner Sitzung am 14. November 2017 beschlossen, das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder in Bezug auf die Komponenten der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive, STI) und deren Gewichtung anzupassen. Die bisherige STI-Komponente ‚wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT)‘ wurde durch die Komponente ‚wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)‘ ersetzt. Die Zielsetzung dieser Komponente war – wie die Zielsetzungen der übrigen STI-Komponenten auch – unverändert dem vom Aufsichtsrat im September 2017 beschlossenen Budget für das Geschäftsjahr 2017/18 entnommen. Im Weiteren wurden die 3 STI-Komponenten wie folgt gewichtet: (1) zu 40 %, (2) EBITDA zu 40 % sowie (3) wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, RoCE) zu 20 %.

Durch die Anpassungen wurden für die Incentivierung der Vorstandsmitglieder durch eine kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung weitgehend die gleichen Kennzahlen verwendet wie für die Konzernsteuerung und die Kapitalmarktprognose von METRO. Die Anpassungen galten rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018). Die laufenden Dienstverträge der Vorstandsmitglieder wurden entsprechend angepasst.

Durch die unterjährige Anpassung des bestehenden Vergütungssystems und die entsprechende Anpassung der Vorstandsdienstverträge wurde von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgewichen. Nach dieser Empfehlung soll hinsichtlich der variablen Teile der Vorstandsvergütung eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein.

Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG beabsichtigen, den Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 7. Februar 2017 zukünftig ohne Ausnahme zu entsprechen.“

Diese Erklärung gemäß § 161 AktG sowie nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex macht die METRO AG auf der Website www.metroag.de dauerhaft zugänglich.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält zusätzlich zu den Empfehlungen auch Anregungen. Die METRO AG erfüllt die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der Anregung in Ziffer 2.3.3, wonach den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien wie das Internet ermöglicht werden sollte. Die METRO AG hat sich im Geschäftsjahr 2017/18 darauf beschränkt, die Rede des Vorstandsvorsitzenden über das Internet zu übertragen. Diese Praxis soll fortgesetzt werden.

Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Ein wesentliches Element der Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist die eindeutige Trennung von Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle. Aufgaben und Verantwortung sind zwischen Vorstand und Aufsichtsrat klar verteilt.

Der Vorstand der METRO AG, dem 4 Mitglieder angehören, leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und trägt Verantwortung für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte.

Der Aufsichtsrat der METRO AG setzt sich gemäß den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, des Aktiengesetzes und der Satzung aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer und zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, berät den Vorstand und überwacht kontinuierlich dessen Geschäftsleitung, auch im Hinblick auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in die Planungen für die weitere Entwicklung von METRO ebenso ein wie in Entscheidungen über bedeutende Maßnahmen. Neben den gesetzlich vorgesehenen Zustimmungspflichten hat der Aufsichtsrat weitere eigene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen und Geschäfte des Vorstands festgelegt.

  • Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang der METRO AG – Nr. 56 Organe der METRO AG und die Mandate ihrer Mitglieder.
  • Die Geschäftsordnungen des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar.
  • Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats, Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken sowie zum Diversitätskonzept beschreibt die jährliche Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB. Die diesjährige Erklärung zur Unternehmensführung steht auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance zur Verfügung. Dort sind auch nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG abrufbar.

Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands

Bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands stellen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Vorstandsressort, Führungsqualität, bisherige Leistungen sowie Kenntnisse über das Unternehmen und dessen Geschäftsmodell die grundlegenden Eignungskriterien einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten dar. Unter Vielfalt als Entscheidungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende Profile, (Bildungs- und Berufs-) Hintergrund, Internationalität, eine gemischte Altersstruktur sowie eine Vertretung beider Geschlechter.

Mit diesem Diversitätskonzept wird angestrebt, den Vorstand so zu besetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, sodass der Vorstand als Leitungsorgan das Unternehmen bestmöglich steuern und führen kann.

Der Aufsichtsrat hat die nachfolgenden Ziele festgelegt:

  • Jedes Mitglied des Vorstands muss sowohl über eine grundlegende allgemeine Qualifikation verfügen als auch für das Unternehmen in seiner konkreten Situation förderlich und in Anbetracht künftiger Aufgaben geeignet sein.
  • Die Mitglieder des Vorstands sollen über unterschiedliche Bildungs- und/oder Berufshintergründe verfügen.
  • Die Mitglieder des Vorstands sollen sich im Hinblick auf ihre Kompetenz und ihre Kenntnisse ergänzen. Insbesondere soll der Vorstand in seiner Gesamtheit über Expertise und Erfahrung in den Bereichen Handel, Lebensmittel, Lieferkette (Supply Chain), Nachhaltigkeit und Digitalisierung verfügen.
  • Die Besetzung des Vorstands soll die Internationalität des Unternehmens in angemessener Weise abbilden.
  • Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll über langjährige Führungserfahrung verfügen.
  • Der Vorstand in seiner Gesamtheit soll eine gemischte Altersstruktur haben.
  • Die Amtszeit eines Mitglieds des Vorstands soll in der Regel nicht über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinausreichen (Regelaltersgrenze).
  • Bis zum 30. Juni 2022 soll dem Vorstand mindestens eine Frau angehören.

Die Entscheidung über die Größe des Vorstands, die Besetzung von Vorstandspositionen sowie die Ermittlung geeigneter Kandidatinnen oder Kandidaten trifft der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei berücksichtigen der Aufsichtsrat und sein Aufsichtsratspräsidium das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands sowie die Zielsetzungen. Zudem ist das Diversitätskonzept des Vorstands Grundlage für die langfristige Nachfolgeplanung.

Mit der aktuellen Besetzung des Vorstands ist das Diversitätskonzept erfüllt und die Zielsetzungen sind erreicht. Neben der individuellen Eignung zur Aufgabenerfüllung verfügen die Vorstandsmitglieder über unterschiedliche Bildungs- bzw. Berufshintergründe. Die erforderliche Expertise und Erfahrung in den für das Unternehmen relevanten Bereichen ist vorhanden. Insbesondere bestehen keine Kompetenzlücken, sondern vielmehr angemessene Kompetenzüberschneidungen, die die Teamleistung nachhaltig fördern. Sämtliche Vorstandsmitglieder verfügen über langjährige Führungserfahrung. 2 von 4 Mitgliedern des Vorstands waren zudem über einen erheblichen Zeitraum in führenden Managementpositionen im Ausland tätig, wodurch zugleich die Internationalität von METRO in angemessener Weise abgebildet wird. Im Geschäftsjahr 2017/18 liegt die Altersspanne zwischen 41 und 60 Jahren; keine Amtszeit reicht über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus. Bis zum 30. Juni 2022 soll dem Vorstand mindestens eine Frau angehören; aktuell gehört dem Vorstand noch keine Frau an.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Um sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat der METRO AG die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne der Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex beschlossen.

Demzufolge soll der Aufsichtsrat so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung sichergestellt ist, die den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Unter Vielfalt als Entscheidungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats sich im Hinblick auf Alter, (Bildungs- und Berufs-) Hintergrund, Erfahrung und Kenntnisse so ergänzen, dass das Gesamtgremium auf einen möglichst vielfältigen Erfahrungsfundus und ein möglichst breites Kompetenzspektrum zurückgreifen kann.

Mit diesem Diversitätskonzept wird angestrebt, den Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls so zu besetzen, dass der Aufsichtsrat als Aufsichtsratsorgan den Vorstand bestmöglich kontrollieren und beraten kann.

Für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sowie die Diversität angemessen berücksichtigt und im Einzelnen die folgenden Ziele festgelegt:

  • Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen sich im Hinblick auf Alter, (Bildungs- und Berufs-) Hintergrund, Erfahrung und Kenntnisse so ergänzen, dass das Gesamtgremium auf einen möglichst vielfältigen Erfahrungsfundus und ein möglichst breites Kompetenzspektrum zurückgreifen kann.
  • Dem Aufsichtsrat soll eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern angehören, die über internationale Erfahrung oder Expertise verfügen.
  • Die gesetzliche Geschlechterquote von 30 % soll durch die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner getrennt erfüllt werden. Dies bedeutet, dass dem Aufsichtsrat mindestens 3 weibliche Mitglieder auf jeder Seite angehören sollen.
  • Mindestens 12 der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats sollen unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sein, davon mindestens 6 Vertreter der Anteilseigner.
  • Mindestens 1 Mitglied des Aufsichtsrats muss die Voraussetzungen zur Übernahme des Vorsitzes im Prüfungsausschuss erfüllen. Gemäß der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses soll der Ausschussvorsitzende unabhängig sein und muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung sowie interne Kontrollverfahren verfügen (Financial Expert). Die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses sollten über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf diesen Gebieten verfügen, möglichst 1 Mitglied des Prüfungsausschusses sollte zusätzlich über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der verfügen.
  • Um potenziellen Interessenkonflikten vorzubeugen, sind die Wahrnehmung von Organfunktionen und Beratungsaufgaben sowie Mitgliedschaften in Kontrollgremien in- und ausländischer direkter, wesentlicher Konkurrenzunternehmen unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft.
  • Die Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beträgt 10 Jahre. Die Amtsperiode für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll in der Regel 3 Jahre betragen. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat.
  • Zur erstmaligen Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Wahl nicht älter als 65 Jahre sind. Allgemein sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats im Regelfall nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl nicht älter als 71 Jahre sind. Die Feststellung begründeter Ausnahmen von diesen Regelfällen erfolgt jeweils nach eigenem, pflichtgemäßem Ermessen durch den Aufsichtsrat.

Mit der gegenwärtigen Besetzung des Aufsichtsrats ist eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums erreicht: Die Mitglieder des Aufsichtsrats bringen in ihrer Gesamtheit vielfältige spezifische Kenntnisse in die Gremienarbeit ein. Sie ergänzen sich insbesondere im Hinblick auf Alter, (Bildungs- und Berufs-) Hintergrund, Erfahrung und Kenntnisse. Mehrere Mitglieder besitzen internationale Expertise und/oder Erfahrung. Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter gehören dem Aufsichtsrat derzeit (Stand: November 2018) 5 weibliche Mitglieder an; auf Seiten der Anteilseignervertreter sind es 4 weibliche Mitglieder. Weiter entspricht die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats der Zielsetzung im Hinblick auf die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder und Anteilseignervertreter. Die Zielsetzungen in Bezug auf den Vorsitz und die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ebenfalls erfüllt. Unabhängiger Vorsitzender dieses Ausschusses ist Prof. Dr. Edgar Ernst. Kein Mitglied des Aufsichtsrats der METRO AG übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei direkten, wesentlichen Konkurrenzunternehmen aus oder ist Mitglied in einem Kontrollgremium eines solchen Unternehmens. Die Regelzugehörigkeitsdauer, die regelmäßige Dauer der Amtsperiode der Anteilseignervertreter und die Regelaltersgrenze sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Aktuell sind – wegen der Überführung der Restmandatslaufzeiten bei der früheren METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) −3 Anteilseignervertreter für länger als 3 Jahre bestellt. Um die Staffelung der Amtsperioden zu verbessern, wurden 3 Anteilseignervertreter nur für 2 Jahre bestellt. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat die Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat erreicht. 1 aktuelles Aufsichtsratsmitglied, das bereits dem Aufsichtsrat der früheren METRO AG angehörte, war zum Zeitpunkt seiner (erstmaligen) Wahl in den Aufsichtsrat der neuen METRO AG älter als 65 bzw. 71 Jahre; allerdings war bei seiner erstmaligen Wahl in den Aufsichtsrat der früheren METRO AG die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.

Der Aufsichtsrat hat im Sinne eines Kompetenzprofils beschlossen, dass das Gesamtgremium über folgende Kompetenzen verfügen soll:

  • Handelsexpertise
  • Kenntnisse/Erfahrung auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung, interne Kontrollverfahren
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Compliance
  • Expertise im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen (Mergers and Acquisitions)
  • Expertise im Bereich Digitalisierung/Technologie
  • Internationale Erfahrung/Expertise, insbesondere in Osteuropa und Asien
  • Expertise im Bereich Nachhaltigkeit
  • Logistikexpertise, insbesondere im Bereich Lieferkette (Supply Chain)
  • Marketingexpertise
  • Expertise im Bereich Personalwesen (Human Resources)
  • Erfahrung in der Führung eines Unternehmens

Der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Besetzung füllt dieses Kompetenzprofil aus.

Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Deutscher Corporate Governance Kodex soll der Corporate-Governance-Bericht auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Die zuvor beschriebene Zielsetzung des Aufsichtsrats, wonach mindestens 6 Vertreter der Anteilseigner unabhängig sein sollen, spiegelt die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl wider. Aktuell sind alle Vertreter der Anteilseigner als unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 Deutscher Corporate Governance Kodex anzusehen. Im Einzelnen sind dies Jürgen B. Steinemann, Herbert Bolliger, Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst, Dr. Florian Funck, Peter Küpfer, Dr. Fredy Raas, Eva-Lotta Sjöstedt, Dr. Liliana Solomon und Alexandra Soto.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

Die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird nachfolgend individualisiert offengelegt.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme1

Aufsichtsrat

 

Sitzungs­anwesenheit

 

Anwesenheit in %

Jürgen B. Steinemann, Vorsitzender

 

9/9

 

100

Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender

 

9/9

 

100

Stefanie Blaser (seit 16.2.2018)

 

6/6

 

100

Herbert Bolliger (seit 16.2.2018)

 

4/6

 

67

Gwyn Burr

 

7/9

 

78

Thomas Dommel

 

9/9

 

100

Prof. Dr. Edgar Ernst

 

8/9

 

89

Dr. Florian Funck

 

8/9

 

89

Michael Heider

 

9/9

 

100

Andreas Herwarth (bis 16.2.2018)

 

3/3

 

100

Peter Küpfer

 

9/9

 

100

Susanne Meister

 

9/9

 

100

Dr. Angela Pilkmann

 

9/9

 

100

Mattheus P. M. (Theo) de Raad (bis 16.2.2018)

 

3/3

 

100

Dr. Fredy Raas

 

9/9

 

100

Xaver Schiller

 

7/9

 

78

Eva-Lotta Sjöstedt

 

9/9

 

100

Dr. Liliana Solomon

 

7/9

 

78

Alexandra Soto

 

8/9

 

89

Angelika Will

 

9/9

 

100

Manfred Wirsch

 

7/9

 

78

Silke Zimmer

 

9/9

 

100

Gesamt

 

 

 

93

Aufsichtsratspräsidium

 

Sitzungs­anwesenheit

 

Anwesenheit in %

Jürgen B. Steinemann, Vorsitzender

 

5/5

 

100

Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender

 

5/5

 

100

Xaver Schiller

 

4/5

 

80

Dr. Liliana Solomon

 

5/5

 

100

Gesamt

 

 

 

95

Prüfungsausschuss

 

Sitzungs­anwesenheit

 

Anwesenheit in %

Prof. Dr. Edgar Ernst, Vorsitzender

 

6/6

 

100

Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender

 

6/6

 

100

Thomas Dommel (seit 16.2.2018)

 

3/3

 

100

Dr. Florian Funck

 

6/6

 

100

Andreas Herwarth (bis 16.2.2018)

 

3/3

 

100

Dr. Fredy Raas

 

6/6

 

100

Xaver Schiller

 

4/6

 

67

Gesamt

 

 

 

81

Nominierungsausschuss

 

Sitzungs­anwesenheit

 

Anwesenheit in %

1

Angegeben sind bezüglich der jeweiligen Person nur die Sitzungen, die während ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. im Ausschuss stattgefunden haben.

Jürgen B. Steinemann, Vorsitzender

 

2/2

 

100

Gwyn Burr

 

2/2

 

100

Prof. Dr. Edgar Ernst

 

2/2

 

100

Gesamt

 

 

 

100

Compliance- und Risikomanagement

Mit einem konzernweiten Compliance-Managementsystem bündelt METRO Maßnahmen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften der Länder, in denen sie tätig ist, und selbst gesetzten Verhaltensstandards in den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Geldwäscheprävention, Interessenkonflikte, Betrug/Untreue sowie Regulierung von nachlaufenden Vergütungen im Einkauf.

Ein weiterer integraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung bei METRO ist das Risikomanagement. Hierbei handelt es sich um einen systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess, der das Management – gemäß den Grundsätzen guter Corporate Governance – dabei unterstützt, verantwortungsbewusst geschäftliche Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Risiko- und Chancenmanagement bilden somit eine Einheit.

Transparente Unternehmensführung

Transparenz ist ein elementarer Bestandteil guter Corporate Governance. Ein wichtiges Medium zur Information der Aktionäre der METRO AG, des Kapitalmarkts und der Öffentlichkeit ist die Website www.metroag.de. Außer vielfältigen Informationen über METRO finden sich dort für unsere Aktionäre, alle Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit u. a. die Finanzberichte der METRO AG, Investor-News sowie Ad-hoc-Mitteilungen und weitere rechtliche Mitteilungen. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen und Veranstaltungen (Umsatzmeldungen, Geschäftsberichte sowie Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte, Bilanzpressekonferenzen und Hauptversammlungen) publiziert die METRO AG mit angemessenem Zeitvorlauf in einem Finanzkalender auf der Website. Außerdem werden Informationen zur Verfügung gestellt, die im Rahmen von aktuellen Ereignissen, wie z. B. bei der Bilanzpressekonferenz, Roadshows, Investorenkonferenzen und Informationsveranstaltungen, veröffentlicht wurden.

Eigengeschäfte von Führungskräften

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats als Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, haben gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) Eigengeschäfte mit METRO Aktien oder METRO Schuldtiteln oder damit verbundenen Finanzinstrumenten der METRO AG mitzuteilen. Diese Meldepflicht gilt auch für Personen, die mit Organmitgliedern in enger Beziehung stehen.

  • Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften im Geschäftsjahr 2017/18 wurden auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Investoren – Rechtliche Mitteilungen veröffentlicht.

Die Hauptversammlung

Die Aktionäre der METRO AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort – soweit vorhanden – ihr Stimmrecht aus. Um den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte in der Hauptversammlung zu erleichtern, stellt die METRO AG die Tagesordnung sowie weitere Dokumente und Informationen im Vorfeld der Hauptversammlung auf der Website www.metroag.de zur Verfügung.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (Proxy Voting) ausüben zu lassen.

Im Interesse der Aktionäre sorgt der Leiter der Hauptversammlung, im Regelfall der Vorsitzende des Aufsichtsrats, für eine zügige und effiziente Abwicklung der Hauptversammlung. Ziel ist es, eine ordentliche Hauptversammlung der METRO AG spätestens nach 4 bis 6 Stunden zu beenden.

Abschlussprüfungen 2017/18

Die Hauptversammlung der METRO AG am 16. Februar 2018 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 gewählt.

Der Auftrag des Aufsichtsrats zur Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt die Empfehlungen gemäß Ziffer 7.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2017/18 und den zusammengefassten Lagebericht der METRO AG ist Gereon Lurweg.

  • Details zur Befassung des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats im Hinblick auf Aspekte der Abschlussprüfung finden sich ausführlich im Bericht des Aufsichtsrats.
Governance
Rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Glossar
Governance
Rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Glossar
Flächenbereinigtes Umsatzwachstum, flächenbereinigte Umsatzentwicklung
Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Onlinehandel und Belieferung. Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens über 1 Jahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach sind Standorte, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Umbauten im Berichtsjahr bzw. im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung auszuschließen.
Glossar
Compliance
Gesamtheit aller Maßnahmen, die das Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Vorgaben sowie gesellschaftliche Richtlinien und Wertvorstellungen beinhalten.
Glossar
Compliance
Gesamtheit aller Maßnahmen, die das Verhalten eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Vorgaben sowie gesellschaftliche Richtlinien und Wertvorstellungen beinhalten.
Glossar