Währungs­umrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern deren funktionale Währung nicht der Euro ist, in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Bilanzstichtagskurs; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2017/18 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

 

 

 

 

Durchschnittskurs je €

 

Stichtagskurs je €

 

 

 

 

2016/17

2017/18

 

30.9.2017

30.9.2018

Ägyptisches Pfund

 

EGP

 

18,79223

21,14591

 

20,78390

20,96995

Britisches Pfund

 

GBP

 

0,87177

0,88479

 

0,88178

0,88730

Bulgarischer Lew

 

BGN

 

1,95583

1,95583

 

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

 

CNY

 

7,52183

7,78072

 

7,85340

7,96620

Dänische Krone

 

DKK

 

7,43772

7,44841

 

7,44230

7,45640

Hongkong-Dollar

 

HKD

 

8,59544

9,32227

 

9,22140

9,05790

Indische Rupie

 

INR

 

72,61794

79,17455

 

77,06900

83,91600

Indonesische Rupie

 

IDR

 

14.704,02000

16.563,99000

 

15.888,51000

17.249,98000

Japanischer Yen

 

JPY

 

122,90301

131,44140

 

132,82000

131,23000

Kasachischer Tenge

 

KZT

 

360,51395

399,50173

 

402,64000

420,91000

Kroatische Kuna

 

HRK

 

7,46142

7,44639

 

7,49500

7,43460

Moldau-Leu

 

MDL

 

21,12759

20,07596

 

20,74650

19,76180

Myanmar-Kyat

 

MMK

 

1.485,61726

1.643,89863

 

1.601,80000

1.816,30000

Norwegische Krone

 

NOK

 

9,18636

9,59644

 

9,41250

9,46650

Pakistanische Rupie

 

PKR

 

116,00002

136,55544

 

124,35150

144,19130

Polnischer Złoty

 

PLN

 

4,29356

4,24399

 

4,30420

4,27740

Rumänischer Leu

 

RON

 

4,54062

4,64422

 

4,59930

4,66380

Russischer Rubel

 

RUB

 

65,71585

72,23349

 

68,25190

76,14220

Schweizer Franken

 

CHF

 

1,09089

1,16162

 

1,14570

1,13160

Serbischer Dinar

 

RSD

 

122,45092

118,46441

 

119,36590

118,41790

Singapur-Dollar

 

SGD

 

1,53981

1,59897

 

1,60310

1,58390

Tschechische Krone

 

CZK

 

26,67131

25,59342

 

25,98100

25,73100

Türkische Lira

 

TRY

 

3,88674

5,24182

 

4,20130

6,96500

Ukrainische Hrywnja

 

UAH

 

29,07864

32,08969

 

31,37857

32,72527

Ungarischer Forint

 

HUF

 

308,69863

315,96660

 

310,67000

324,37000

US-Dollar

 

USD

 

1,10467

1,19026

 

1,18060

1,15760

Vietnamesischer Dong

 

VND

 

24.607,59000

26.816,38000

 

26.487,30000

26.722,01000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Betrag, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Glossar