33. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Mio. € |
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
Rückstellungen für Pensionen (Direktzusagen) |
|
383 |
|
344 |
Rückstellungen für mittelbare Zusagen |
|
34 |
|
12 |
Rückstellungen für betriebliche Höherversorgung |
|
0 |
|
0 |
Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung |
|
87 |
|
71 |
Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen |
|
52 |
|
41 |
|
|
557 |
|
468 |
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen.
Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben.
Deutschland
METRO gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen gemäß IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet.
Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Die Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe vor, abhängig von der Leistung, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellungen. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der jeweilige Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen.
Außerdem bestehen Entgeltumwandlungsverträge mit der Hamburger Pensionskasse.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es einen leistungsorientierten Pensionsplan, der zusätzlich zu Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod vorsieht. Die Höhe der Leistungen bemisst sich am jeweiligen ruhegeldfähigen Einkommen pro Dienstjahr. Die Finanzierung erfolgt über einen Pensionsfonds, in dessen Gremien (Vorstand sowie Administration, Finance und Investment Committee) Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Der Vorstand des Fonds ist für die Vermögensanlage verantwortlich. Zu diesem Zweck besteht das Investment Committee innerhalb des Pensionsfonds. Im Rahmen gesetzlich vorgegebener Mindestfinanzierungsvorschriften hat der Vorstand des Pensionsfonds sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zu jeder Zeit mit Vermögen gedeckt sind. Im Falle einer bestehenden Unterdeckung können vom Vorstand des Pensionsfonds verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterdeckung auszugleichen. Dies schließt die Forderung zusätzlicher Beiträge durch den Arbeitgeber oder auch Kürzungen von Leistungen an Arbeitnehmer ein.
Vereinigtes Königreich
Im Juli 2012 hat die ehemalige METRO GROUP das Großhandelsgeschäft im Vereinigten Königreich an die Booker Group PLC veräußert. Die Pensionsverpflichtungen waren nicht Gegenstand des Verkaufs. Seit dem Zeitpunkt der Veräußerung bestehen nur noch unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten aus der bei der ehemaligen METRO GROUP verbrachten Dienstzeit. Die erreichten Anwartschaften sind gemäß gesetzlicher Vorschriften um Inflationseffekte anzupassen. Die Verpflichtungen werden durch Vermögen gedeckt, das von einem Corporate Trustee verwaltet und angelegt wird. Ein Großteil der Verpflichtungen wurde im Rahmen eines sog. Buy-in ausfinanziert. Der Vorstand dieses Corporate Trustee setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. In jedem Fall ist durch den Trustee die zukünftige, jederzeitige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Dies ist durch gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen geregelt. Im Fall einer Unterdeckung kann der Trustee zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Schließung der Finanzierungslücke einfordern.
Belgien
Es gibt sowohl Altersrenten- als auch Kapitalzusagen, deren Höhe sich nach der pensionsfähigen Dienstzeit und dem pensionsfähigen Entgelt bemisst. Darüber hinaus werden Teilen der Belegschaft Überbrückungsgelder gewährt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich über Gruppenversicherungsverträge, die belgischem Aufsichtsrecht unterliegen.
Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter „Übrige Länder“ ausgewiesen.
Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der METRO Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle:
% |
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
Deutschland |
|
31 |
|
30 |
Niederlande |
|
36 |
|
37 |
Vereinigtes Königreich |
|
17 |
|
17 |
Belgien |
|
8 |
|
7 |
Übrige Länder |
|
8 |
|
9 |
|
|
100 |
|
100 |
Das Planvermögen von METRO ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt:
% |
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
Deutschland |
|
8 |
|
8 |
Niederlande |
|
60 |
|
62 |
Vereinigtes Königreich |
|
25 |
|
22 |
Belgien |
|
6 |
|
5 |
Übrige Länder |
|
1 |
|
3 |
|
|
100 |
|
100 |
Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes.
Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt:
|
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
||||||||
% |
|
Deutschland |
Niederlande |
Vereinigtes Königreich |
Belgien |
Übrige Länder |
|
Deutschland |
Niederlande |
Vereinigtes Königreich |
Belgien |
Übrige Länder |
Rechnungszins |
|
2,10 |
2,30 |
2,60 |
2,10 |
2,35 |
|
2,20 |
2,40 |
2,70 |
2,20 |
2,53 |
Inflationsrate |
|
1,50 |
0,90 |
2,40 |
2,00 |
0,04 |
|
1,50 |
0,90 |
2,40 |
2,00 |
0,04 |
METRO hat wie in den Vorjahren zur Bestimmung des Rechnungszinses auf allgemein anerkannte Verfahren zurückgegriffen. Mit diesen wird auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität am Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen der jeweils anzuwendende Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins für die Eurozone und das Vereinigte Königreich basiert auf den Ergebnissen einer vom Konzernaktuar einheitlich verwendeten Methode. Die Zinsfestsetzung basiert hierbei auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Duration der Verpflichtungen. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt.
Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt.
Die sonstigen verwendeten Parameter sind für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht wesentlich. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate im Geschäftsjahr 2017/18 auf den im Juli 2018 herausgegebenen Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die geänderte Version, die im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, kam nicht zur Anwendung.
Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt.
Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Die Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr durchgeführt. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stresstests oder Worst-Case-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließliche Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar.
Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt:
|
|
|
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
||||||||
Mio. € |
|
|
|
Deutschland |
Niederlande |
Vereinigtes Königreich |
Belgien |
Übrige Länder |
|
Deutschland |
Niederlande |
Vereinigtes Königreich |
Belgien |
Übrige Länder |
Rechnungszins |
|
Anstieg um 100 Basispunkte |
|
−53 |
−91 |
−37 |
−4 |
−12 |
|
−46 |
−89 |
−33 |
−3 |
−11 |
|
Rückgang um 100 Basispunkte |
|
67 |
125 |
48 |
6 |
15 |
|
58 |
123 |
43 |
5 |
13 |
|
Inflationsrate |
|
Anstieg um 25 Basispunkte |
|
10 |
13 |
5 |
1 |
1 |
|
9 |
13 |
5 |
0 |
1 |
|
Rückgang um 25 Basispunkte |
|
−10 |
−13 |
−4 |
−1 |
−1 |
|
−9 |
−13 |
−6 |
0 |
−1 |
Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt METRO verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (z. B. das Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- bzw. Anlagerisiken des Planvermögens.
Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert METRO das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von METRO gesichert.
Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien:
|
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
||
|
|
% |
Mio. € |
|
% |
Mio. € |
Festverzinsliche Wertpapiere |
|
38 |
340 |
|
36 |
337 |
Aktien, Fonds |
|
24 |
217 |
|
26 |
247 |
Immobilien |
|
4 |
32 |
|
4 |
36 |
Sonstige Vermögenswerte |
|
34 |
316 |
|
34 |
320 |
|
|
100 |
905 |
|
100 |
940 |
Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie „Festverzinsliche Wertpapiere“ wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie „Aktien und Fonds“ wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert.
Der überwiegende Teil des Immobilienvermögens entfällt auf Anlagen in Immobilienfonds.
Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich. Darüber hinaus wurde in Frankreich im Rahmen eines kollektiven Lebensversicherungsvertrags eine erstmalige Einzahlung in das Planvermögen in Höhe von 15 Mio. € vorgenommen. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen.
Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 45 Mio. € (2016/17: 16 Mio. €).
Für das Geschäftsjahr 2018/19 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von rund 17 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 10 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten.
Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt:
Mio. € |
|
2016/17 |
|
2017/18 |
Anwartschaftsbarwert |
|
|
|
|
Stand Periodenbeginn |
|
1.424 |
|
1.342 |
Erfolgswirksam erfasst |
|
38 |
|
55 |
Zinsaufwand |
|
24 |
|
30 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
|
28 |
|
25 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) |
|
−14 |
|
0 |
Ertrag aus Abgeltungen |
|
0 |
|
0 |
Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im sonstigen Ergebnis erfasst |
|
−114 |
|
−39 |
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung |
|
|
|
|
der demografischen Annahmen (−/+) |
|
−10 |
|
−4 |
der finanziellen Annahmen (−/+) |
|
−127 |
|
−20 |
erfahrungsbedingter Berichtigung (−/+) |
|
23 |
|
−15 |
Sonstige Effekte |
|
−6 |
|
−107 |
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) |
|
−46 |
|
−59 |
Beiträge der Teilnehmer des Plans |
|
10 |
|
11 |
Veränderung Konsolidierungskreis/ |
|
38 |
|
0 |
Umgliederungen gemäß IFRS 5 |
|
0 |
|
−55 |
Währungseffekte |
|
−8 |
|
−4 |
Stand Periodenende |
|
1.342 |
|
1.251 |
In Deutschland führt die Umgliederung in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von 55 Mio. €.
Die Umstellung auf die Richttafeln 2018 G in Deutschland führt zu einem Anstieg der Verpflichtung von 4 Mio. €. Aufgrund der nachträglichen Änderung der Sterbetafeln im Oktober 2018 ist im nächsten Jahr mit einem geringen gegenläufigen Effekt zu rechnen.
Durch ein Projekt zur Abfindung von Kleinrenten wurden in dem Vereinigten Königreich Abgeltungszahlungen in Höhe von 6 Mio. € geleistet. Der Gewinn durch die Abfindung betrug 0 Mio. €.
Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts um 24 Mio. € (2016/17: −137 Mio. €).
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt:
Jahre |
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
Deutschland |
|
16 |
|
16 |
Niederlande |
|
22 |
|
22 |
Vereinigtes Königreich |
|
18 |
|
18 |
Belgien |
|
4 |
|
4 |
Übrige Länder |
|
12 |
|
11 |
Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:
Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
Mio. € |
|
2016/17 |
|
2017/18 |
Veränderungen des Planvermögens |
|
|
|
|
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn |
|
864 |
|
905 |
Erfolgswirksam erfasst |
|
16 |
|
21 |
Zinsertrag |
|
16 |
|
21 |
Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im sonstigen Ergebnis erfasst |
|
0 |
|
24 |
Ertrag/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/−) |
|
0 |
|
24 |
Sonstige Effekte |
|
25 |
|
−10 |
Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) |
|
−26 |
|
−34 |
Zahlungen für Planabgeltungen |
|
−2 |
|
−6 |
Arbeitgeberbeiträge |
|
16 |
|
35 |
Beiträge der Teilnehmer des Plans |
|
10 |
|
11 |
Veränderung Konsolidierungskreis / Transfers |
|
33 |
|
0 |
Umgliederung gemäß IFRS 5 |
|
0 |
|
−16 |
Währungseffekte |
|
−6 |
|
0 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende |
|
905 |
|
940 |
In Deutschland führt die Umgliederung in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Veräußerung des SB-Warenhausgeschäfts zu einer Reduzierung des Planvermögens um 16 Mio. €.
Mio. € |
|
30.9.2017 |
|
30.9.2018 |
Finanzierungsstand |
|
|
|
|
Anwartschaftsbarwert |
|
1.342 |
|
1.251 |
abzüglich Fair Value des Planvermögens |
|
905 |
|
940 |
Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) |
|
67 |
|
115 |
Nettoschuld/-vermögenswert |
|
504 |
|
427 |
davon als Rückstellung bilanziert |
|
504 |
|
427 |
davon als Nettovermögen bilanziert |
|
0 |
|
0 |
Bei einer Gesellschaft in den Niederlanden übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen kann, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert.
Die Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze wurde im Wesentlichen als Verlust aus Neubewertungen mit 46 Mio. € (2016/17: 36 Mio. €) im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:
Mio. € |
|
2016/17 |
|
2017/18 |
||
|
||||||
Laufender Dienstzeitaufwand1 |
|
28 |
|
24 |
||
Nettozinsaufwendungen |
|
9 |
|
11 |
||
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) |
|
−14 |
|
0 |
||
Planabgeltungen |
|
0 |
|
0 |
||
Sonstige Pensionsaufwendungen |
|
1 |
|
1 |
||
Pensionsaufwendungen |
|
24 |
|
36 |
Der gesamte im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral zu erfassende Gewinn beträgt im Geschäftsjahr 2017/18 17 Mio. €. Er setzt sich aus dem Effekt der Veränderung der versicherungsmathematischen Parameter in Höhe von 24 Mio. €, den erfahrungsbedingten Anpassungen von 15 Mio. € und einem Ertrag aus dem Planvermögen in Höhe von 24 Mio. € zusammen. Gegenläufig wirkte sich ein Verlust aus, der aufgrund der Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze in den Niederlanden von −46 Mio. € entstand.
Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 82 Mio. € (2016/17: 78 Mio. €) berücksichtigt. Diese Werte beinhalten auch Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 41 Mio. € (30.9.2017: 52 Mio. €) bilanziert. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung.