Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2017/18 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten bzw. ergänzten Standards zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2017/18 für METRO verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt:
IAS 7 (Kapitalflussrechnungen)
Gemäß der Änderung des IAS 7 im Rahmen der Initiative zu Angaben sind im Konzernanhang die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten dargestellt. Im Einzelnen werden die folgenden Veränderungen aufgeführt: Cashflows im Bereich der Finanzierung, entsprechende Effekte aufgrund von Übernahme oder Verlust der Beherrschung über Tochterunternehmen oder sonstige Geschäftseinheiten, Auswirkungen von Wechselkursen sowie Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten. Den Finanzschulden rechnen wir solche Sachverhalte zu, die in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden.
Weitere IFRS-Änderungen
Weitere für das Geschäftsjahr 2017/18 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf METRO sind:
- IAS 12 – Ertragsteuern (Ansatz latenter Steuern für nicht realisierte Verluste in Bezug auf bestimmte Fremdkapitalinstrumente)
- Jährliche Verbesserungen der IFRS-Standards 2014–2016
- (Klarstellung des Anwendungsbereichs von IFRS 12 – Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen)
Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2017/18 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2017/18 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.
Standard/ |
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Titel |
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Anwendungsbeginn gemäß IFRS1 |
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Anwendung bei METRO AG ab2 |
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Genehmigt durch EU3 |
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Änderungen zu IFRS 1 |
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Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Streichung befristeter Ausnahmen) |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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Änderungen zu IFRS 2 |
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Anteilsbasierte Vergütung (Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen) |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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Änderungen zu IFRS 3 |
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Unternehmenszusammenschlüsse (Definition eines Geschäftsbetriebs)4 |
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1.1.2020 |
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1.10.2020 |
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Nein |
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Änderungen zu IFRS 3 / IFRS 11 |
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Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (Klarstellungen zu sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen)4 |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Nein |
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Änderungen zu IFRS 4 |
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Versicherungsverträge (Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge) |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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IFRS 9 |
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Finanzinstrumente |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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Änderungen zu IFRS 9 |
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Finanzinstrumente (Einfügen von Vorschriften zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung) |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Ja |
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Änderungen zu IFRS 10 / IAS 28 |
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Konzernabschlüsse / Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4 |
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Unbekannt5 |
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Unbekannt5 |
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Nein |
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IFRS 15 |
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Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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Änderungen zu IFRS 15 |
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Erlöse aus Verträgen mit Kunden (verschiedene Klarstellungen) |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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IFRS 16 |
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Leasingverhältnisse |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Ja |
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IFRS 17 |
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Versicherungsverträge4 |
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1.1.2021 |
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1.10.2021 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 1 / IAS 8 |
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Änderungen zur Definition von ‚wesentlich‘4 |
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1.1.2020 |
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1.10.2020 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 12 |
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Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (Ertragsteuerliche Auswirkungen von Zahlungen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital klassifiziert werden)4 |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 19 |
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Leistungen an Arbeitnehmer (Klarstellungen zu Planänderungen, Abgeltungen und Kürzungen)4 |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 23 |
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Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2015–2017 (Bestimmung des Finanzierungskostensatzes bei nicht speziell für einen qualifizierten Vermögenswert aufgenommenen Mitteln)4 |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 28 |
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Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Klarstellung in Bezug auf das Wahlrecht, in bestimmten Fällen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten)4 |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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Änderungen zu IAS 28 |
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Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)4 |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Nein |
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Änderungen zu IAS 40 |
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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Klarstellung: Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien) |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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IFRIC 22 |
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Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen |
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1.1.2018 |
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1.10.2018 |
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Ja |
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IFRIC 23 |
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Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
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1.1.2019 |
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1.10.2019 |
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Ja |
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Änderungen zum Rahmenkonzept |
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Rahmenkonzept für die Rechnungslegung (Anpassung der Querverweise in den IFRS zum Rahmenkonzept)4 |
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1.1.2020 |
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1.10.2020 |
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Nein |
IFRS 9 (Finanzinstrumente)
Der am 24. Juli 2014 in finaler Fassung vom IASB verabschiedete Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) ersetzt in Zukunft die derzeitigen Regelungen des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 9 bei METRO wurden die folgenden qualitativen und quantitativen Auswirkungen des neuen Standards analysiert und beurteilt.
Die Mehrzahl der von METRO gehaltenen Fremdkapitalinstrumente, Ausleihungen, Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen finanziellen Vermögenswerte (mit Ausnahme von Eigenkapitaltiteln) wird die Kriterien für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IFRS 9 erfüllen. Einige finanzielle Vermögenswerte, wie insbesondere bestimmte Ausleihungen, gewährte Darlehen und derivative Finanzinstrumente, die nicht als Teil eines Sicherungsgeschäfts designiert sind, sind dem neuen Standard zufolge erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Aufgrund der sich ergebenden Anpassungen im Vergleich zur aktuellen Bilanzierung nach IAS 39 wird im Umstellungszeitpunkt eine ergebnisneutrale Erhöhung des Eigenkapitals im unteren 1-stelligen Millionenbereich erwartet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird METRO zukünftig die über die Gesamtlaufzeit dieser Finanzinstrumente erwarteten Kreditverluste erfassen. METRO wird dabei von der gemäß Standard gewährten Option zur vereinfachten Vorgehensweise Gebrauch machen und die erwarteten Kreditverluste auf der Grundlage von Wertberichtigungstabellen ermitteln. Die Außenstände werden von den einzelnen Konzernunternehmen laufend überwacht.
Auf andere finanzielle Vermögenswerte wird METRO gemäß den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die nach IFRS 9 vorgesehenen allgemeinen Wertminderungsregelungen anwenden. Das Ausfallrisiko wird in diesen Fällen anhand der Kundenbonität beurteilt – dabei stützt METRO sich auf externe Ratings, Erfahrungen mit dem jeweiligen Kunden sowie Ausfallrisiko-Ratingklassen. Durch Investitionen ausschließlich in erstklassige Fremdkapitaltitel minimiert METRO das Ausfallrisiko, da die entsprechenden Emittenten zumindest ein gutes bis sehr gutes Rating aufweisen (Investment Grade). Darüber hinaus wird in Bezug auf solche Vermögenswerte die Bonität der Emittenten kontinuierlich überwacht. Auf diese Weise versetzt METRO sich in die Lage, einen wahrscheinlichen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos zu erkennen und so zeitnah auf eventuelle Veränderungen zu reagieren. Auf der Grundlage von kreditnehmerspezifischen Informationen überwacht METRO ausgereichte Darlehen und andere finanzielle Vermögenswerte. Vor dem Hintergrund der Umstellung von einem auf eingetretene Verluste basierenden Modell auf ein Modell, das auf erwartete Kreditverluste abstellt, rechnet METRO im Umstellungszeitpunkt mit einer ergebnisneutralen Verminderung des Eigenkapitals im mittleren 1-stelligen Millionenbereich. Die Einführung der neuen Vorgehensweise zur Bestimmung der Wertminderungen könnte in den Folgejahren zu einer höheren Schwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung führen, da die Höhe der Risikovorsorge auch von ökonomischen Rahmenbedingungen abhängig ist.
Gemäß den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage von IFRS 9 wird METRO die Mehrzahl der gehaltenen Eigenkapitaltitel ab dem 1. Oktober 2018 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizieren. Dadurch wird eine vergleichsweise geringere Ergebnisvolatilität erreicht, da METRO solche Eigenkapitaltitel bislang überwiegend als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und daher die unrealisierten Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis berücksichtigt hat, bis sie im Rahmen der Umgliederung erfolgswirksam zu erfassen waren. Ab dem 1. Oktober 2018 wird METRO für jeden neuen Eigenkapitaltitel entscheiden, ob dieser als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.
Im Bereich der finanziellen Verbindlichkeiten erwartet METRO keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund der Anwendung von IFRS 9.
METRO macht von dem Wahlrecht Gebrauch, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften weiterhin nach den Regelungen des IAS 39 vorzunehmen.
Mit der Einführung von IFRS 9 gehen umfangreiche neue Anhangangaben nach IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) einher. Die durchgeführte Untersuchung in diesem Bereich bezog sich auch auf die Identifizierung von im Anhang bereitzustellenden Informationen, die im Rahmen der aktuellen Berichtsprozesse nicht gemeldet bzw. generiert werden. METRO richtet derzeit die Systeme und Kontrollmechanismen ein, die erforderlich sein werden, um die nach IFRS 7 bereitzustellenden Informationen verfügbar zu machen, sodass METRO die geforderten Angaben – sofern wesentlich – bereitstellen kann.
METRO wird den neuen Standard ab dem 1. Oktober 2018 anwenden. Die Regelung zur Ausnahme von einer vollständigen retrospektiven Anwendung wird METRO in Anspruch nehmen und den Effekt der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbestands der Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 erfassen.
IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden)
Der neue IFRS 15 wird IAS 18 (Umsatzerlöse) und IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie zugehörige Interpretationen ersetzen und schreibt ein einheitliches und umfassendes Modell für die Erfassung von Erlösen mit Kunden vor.
Der neue Standard sieht ein 5-Schritte-Modell vor, mit dessen Hilfe die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden sollen. Im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung wird der Umsatz realisiert. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übertragen wird. Die Erfüllung kann sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen erfolgen. Bei einer zeitraumbezogenen Erfüllung sind die Umsatzerlöse so über den Zeitraum zu erfassen, dass aufgrund der gewählten Methode der Leistungsfortschritt gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser Leistungsverpflichtung am genauesten den tatsächlichen Leistungsfortschritt widerspiegelt.
IFRS 15 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. METRO wird den Standard erstmals für das am 1. Oktober 2018 beginnende Geschäftsjahr 2018/19 (IFRS 15-Umstellungsjahr) unter Ausübung des modifizierten retrospektiven Übergangsansatzes anwenden, bei dem keine Anpassung der Vorjahreswerte erfolgt und ein entstehender Anpassungsbetrag im Eigenkapital erfasst wird. METRO nimmt den praktischen Behelf in Anspruch und wendet IFRS 15 rückwirkend nur auf Verträge an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (1. Oktober 2018) noch nicht erfüllt sind. Im Rahmen des weitestgehend abgeschlossenen, konzernweit durchgeführten Projekts zur Einführung des IFRS 15 wurden folgende wesentliche Umstellungssachverhalte im METRO Konzern identifiziert, bei denen es in der Eröffnungsbilanz zum 1. Oktober 2018 zu einem Anpassungseffekt der Gewinnrücklagen im niedrigen 1-stelligen Millionenbereich kommt.
Wesentliche Rechte aus Kundenbindungsprogrammen
Im Rahmen von Rabattaktionen oder Kundenbindungsprogrammen wird dem Kunden regelmäßig die Option gewährt, zukünftig zusätzliche Güter oder Dienstleistungen vergünstigt zu erwerben. Ein Teil des Transaktionspreises ist nach Maßgabe des relativen Einzelveräußerungspreises auf das daraus resultierende „wesentliche Recht“ zu allokieren. Die Abgrenzung des Umsatzes erfolgt künftig unter der Position Vertragsverbindlichkeit (contract liability). Die Umsatzrealisierung für das wesentliche Recht erfolgt zum Zeitpunkt der Einlösung oder des Verfalls des Rechts, was möglicherweise zu einer späteren Erfassung von Umsätzen führt.
Mehrkomponentenverträge im Rahmen von Franchise Vereinbarungen
Einige Franchisemodelle von METRO beinhalten Mehrkomponentenverträge, bei denen Kunden bei Vertragsabschluss ein Paket aus Franchiseprodukten und -dienstleistungen von METRO erwerben, wobei einzelne Vertragskomponenten von METRO subventioniert zur Verfügung gestellt werden. In jenen Fällen ist die gesamte Gegenleistung des Vertrags auf die abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen und im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung ein potenziell größerer Teil der Gesamtvergütung der vorab subventionierten Komponente zuzurechnen, sodass künftig Umsatzerlöse für jene Produkte früher zu erfassen sind. Dadurch kann es zu einer Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund von zu aktivierenden vertraglichen Vermögenswerten (contract assets) kommen. Diese stellen rechtlich noch nicht entstandene Forderungen aus dem Kundenvertrag dar.
Folgende Umstellungssachverhalte führen je Sachverhalt im nächsten Geschäftsjahr zu einem geänderten Ausweis innerhalb der Umsätze im niedrigen 1- bis niedrigen 2-stelligen Millionenbereich ohne Anpassungseffekt im Eigenkapital:
Prinzipal Agenten Beziehung
Die Würdigung, ob METRO als Prinzipal oder Agent auftritt, ist anhand der im IFRS 15 geänderten Indikatoren neu beurteilt worden. Dies führt zu einer Verringerung der Umsätze im niedrigen 2-stelligen Millionenbereich im Geschäftsjahr, aufgrund der Änderung der Behandlung als Prinzipal (Bruttoausweis des Umsatzes und zusätzlicher Ausweis der Umsatzkosten) zu Agent (Nettoausweis des Umsatzes und der Umsatzkosten).
Transportleistungen im stationären Handel
Aufgrund einer kostenlosen oder vergünstigten Lieferung der Waren wird der Produktumsatz auf Serviceumsatzerlöse (Transportumsatzerlöse) allokiert. Dies führt zu einer Ausweisänderung innerhalb der Umsatzerlöse.
Lizenzen im Rahmen von Franchise-Vereinbarungen
Im Rahmen der Mehrkomponentenverträge bei Franchise-Vereinbarungen kommt es aufgrund einer vergünstigten Abgabe von Franchise-Lizenzen zu einer Allokation von Produktumsätzen zu Serviceumsätzen. Dies führt zu einer Ausweisänderung innerhalb der Umsatzerlöse.
Rückgaberechte
Aus Verkäufen in einigen METRO Wholesale Geschäftsmodellen resultieren regelmäßig Rückgabe- oder Umtauschrechte. Sie können gesetzlich verpflichtend sein oder aus gelebter Geschäftspraxis entstehen. Rückerstattungen stellen eine Form der variablen Gegenleistung im Rahmen der Bestimmung des Transaktionspreises dar. Der Ausweis der Rückgabeverpflichtungen erfolgt künftig in den Verbindlichkeiten unter der Position Rückerstattungsverbindlichkeiten (return liability). Des Weiteren wird ein Vermögenswert für das Recht des Unternehmens, Produkte bei Begleichung der Rückgabeverpflichtung zurückzuerhalten, ausgewiesen (return asset).
Die Anwendung des IFRS 15 wird sich zudem auf die Angaben im Konzernanhang auswirken.
Neue Geschäftsvorfälle werden laufend auf ihre potenziellen IFRS 15-Auswirkungen hin untersucht.
IFRS 16 (Leasingverhältnisse)
Der neue Leasingstandard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während beispielsweise Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen.
Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt bei diesem künftig die Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Vielmehr muss der Leasingnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt als sog. Right-of-Use-Asset ansetzen.
Der Leasingnehmer hat die Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen anzusetzen. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzuzurechnen sind alle indexbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem sind variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, zu berücksichtigen. Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen sind einzubeziehen, sofern ihre Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers müssen erfasst werden, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird.
Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen finanzmathematisch fortgeschrieben.
Das parallel anzusetzende Right-of-Use-Asset ist grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit zu aktivieren. Zudem sind bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einzubeziehen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, sind abzuziehen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind bei der Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen. Das Right-of-Use Asset wird planmäßig abgeschrieben.
Ausübung der Wahlrechte
Für den Leasingnehmer sind diverse Wahlrechte vorgesehen. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften das METRO nicht in Anspruch nimmt. METRO wird von dem Wahlrecht Gebrauch machen, den Right-of-Use-Ansatz bei Low-Value-Assets (im Wesentlichen im Bereich der Büroausstattung und der Betriebs- und Geschäftsausstattung) und bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal 12 Monate) nicht anzuwenden. Mietaufwendungen für diese Vermögensgegenstände sind dementsprechend unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Ferner wird das Wahlrecht zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) nicht in Anspruch genommen und die Nichtleasingkomponenten werden im anzusetzenden Right-of-Use Asset berücksichtigt.
Im Anhang sind künftig umfangreiche qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen.
Die geänderte Definition eines Leasingverhältnisses gilt auch für den Leasinggeber und kann zu von IAS 17 abweichenden Beurteilungen führen. Im Rahmen der Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin eine Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse
IFRS 16 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
METRO wird die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2019 anwenden und sieht somit von einer frühzeitigen Anwendung des Standards zusammen mit IFRS 15 am 1. Oktober 2018 ab.
Übergangsregelungen
METRO wird die Erstanwendung von IFRS 16 voll rückwirkend durchführen. Die Vorjahreszahlen werden unter Berücksichtigung der zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst.
Projektstatus
METRO hat die Auswirkungen des IFRS 16 im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres 2017/18 im Rahmen eines konzernweiten Implementierungsprojekts weiter analysiert (Post-Impact-Analyse). Zur Ermittlung der Effekte auf die Finanzkennzahlen wurde im Rahmen der Post-Impact- Analyse die modifizierte Standardmethode angewandt.
Der neue Leasingstandard IFRS 16 hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von METRO.
Während bisher künftige Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben waren, sind die daraus resultierenden Rechte und Zahlungsverpflichtungen künftig als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren. Dies betrifft im Wesentlichen die Anmietung von Immobilien.
METRO erwartet eine signifikante Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe von 3 bis 4 Mrd. € (davon ca. 1 Mrd. € aus dem nicht fortgeführten Bereich) aufgrund des Anstiegs des Anlagevermögens basierend auf dem Zugang des zu aktivierenden Nutzungsrechts. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig zusätzliche Abschreibungen und ein zusätzlicher Zinsaufwand anstatt des Leasingaufwands erfasst. Dies führt zu einer Verbesserung des EBITDA in Höhe eines mittleren 3-stelligen Millionenbetrags (davon betrifft ein niedriger 3-stelliger Millionenbetrag den nicht fortgeführten Bereich) und zu einer Verbesserung des EBIT zulasten des Finanzergebnisses in Höhe eines niedrigen 3-stelligen Millionenbetrags (davon betrifft ein hoher 2-stelliger Millionenbetrag den nicht fortgeführten Bereich).
METRO hat sich für die Implementierung einer zentralen Software entschieden, in der zukünftig konzernweit alle Leasingverträge erfasst und bewertet werden.
Weitere IFRS-Änderungen
Die erstmalige Anwendung der übrigen in der obigen Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie Änderungen von IFRS werden erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.
Segmentberichterstattung
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 hat METRO die Segmentberichterstattung umgestellt (wir verweisen dazu auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung). Das operative Geschäft von METRO ist in folgende 7 Segmente unterteilt:
- METRO Wholesale Deutschland
- METRO Wholesale Westeuropa (ohne Deutschland)
- METRO Wholesale Russland
- METRO Wholesale Osteuropa (ohne Russland)
- METRO Wholesale Asien
- Real
- Sonstige