29. Fälligkeiten und Wert­berichtigungen aktivierter Finanz­instrumente

Die aktivierten Finanzinstrumente weisen zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeiten und Wertberichtigungen auf:

 

 

 

 

 

 

davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt

Mio. €

 

Gesamter Buchwert 30.9.2017

 

davon nicht über­fällig, nicht einzelwert­berichtigt

 

innerhalb der letzten 90 Tage fällig

seit 91 bis 180 Tagen fällig

seit 181 bis 270 Tagen fällig

seit 271 bis 360 Tagen fällig

seit mehr als 360 Tagen fällig

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Kategorie „Kredite und Forderungen“

 

1.466

 

1.166

 

89

10

4

1

4

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

 

(46)

 

(45)

 

(0)

(0)

(0)

(0)

(0)

davon sonstige kurzfristige Forderungen

 

(1.421)

 

(1.121)

 

(89)

(10)

(4)

(1)

(4)

der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“

 

0

 

0

 

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“

 

4

 

0

 

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“

 

41

 

1

 

0

0

0

0

0

 

 

1.511

 

1.168

 

89

10

4

1

4

 

 

 

 

 

 

davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt

Mio. €

 

Gesamter Buchwert 30.9.2018

 

davon nicht über­fällig, nicht einzelwert­berichtigt

 

innerhalb der letzten 90 Tage fällig

seit 91 bis 180 Tagen fällig

seit 181 bis 270 Tagen fällig

seit 271 bis 360 Tagen fällig

seit mehr als 360 Tagen fällig

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Kategorie „Kredite und Forderungen“

 

1.170

 

928

 

78

8

1

1

4

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

 

(33)

 

(33)

 

(0)

(0)

(0)

(0)

(0)

davon sonstige kurzfristige Forderungen

 

(1.138)

 

(895)

 

(78)

(8)

(1)

(1)

(4)

der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“

 

0

 

0

 

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“

 

7

 

0

 

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“

 

49

 

1

 

0

0

0

0

0

 

 

1.227

 

929

 

78

8

1

1

4

Die innerhalb der letzten 90 Tage fälligen Forderungen der Kategorie „Kredite und Forderungen“ resultieren im Wesentlichen aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr mit sofortigen bzw. kurzen Zahlungszielen. Bei den nicht einzelwertberichtigten Forderungen der Kategorie „Kredite und Forderungen“, die seit mehr als 90 Tagen überfällig sind, deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Für die nicht überfälligen und nicht einzelwertberichtigten aktivierten Finanzinstrumente liegen keine Anhaltspunkte aus der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Kreditqualität) vor, die zu einer Wertberichtigung führen würden.