Schätzungen und Annahmen, Ermessensentscheidungen
In Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ergaben sich im Hinblick auf Schätzungen und Annahmen besondere Herausforderungen. Das operative Geschäft entwickelte sich bis Ende Februar 2020 weitgehend unbeeinflusst von Covid-19. Zu Beginn der durch die Pandemie ausgelösten Krisensituation in Europa konnte METRO die Umsatz- und Ergebnisverluste einiger Kundengruppen (insbesondere Gastronomiekunden) zwar zunächst durch positive Umsatz- und Ergebniseffekte in anderen Kundengruppen (insbesondere Vorratseinkäufe von SCO-Kunden) überkompensieren. Seit Mitte März 2020 war die Gesamtentwicklung in Bezug auf Umsatz und Ergebnis aufgrund der Pandemie und der in vielen Ländern ergriffenen regulatorischen Maßnahmen jedoch eindeutig negativ. Das öffentliche Leben war in vielen Ländern, in denen METRO tätig ist, aufgrund dieser Maßnahmen erheblich eingeschränkt – insbesondere hatten sie deutliche negative Auswirkungen auf einige unserer Kundengruppen (insbesondere Gastronomiekunden) und somit auch auf unser Geschäft. Erst im Verlauf des 2. Geschäftshalbjahres hat sich auf niedrigem Niveau eine gewisse Stabilisierung eingestellt. Insgesamt ist indes derzeit nicht verlässlich abschätzbar, wie lange die Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens andauern werden und wie lange es anschließend bis zu einer Normalisierung dauern wird.
Schätzungen und Annahmen
Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten unter Berücksichtigung des oben dargestellten veränderten Unternehmensumfelds Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen sind insbesondere in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bei den folgenden Sachverhalten getroffen worden:
- Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögenswerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten inkl. Sensitivitätsanalyse. Die anlassbezogene Überprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte ergab insbesondere für die Classic Fine Foods Gruppe aufgrund instabiler politischer Entwicklungen und regulatorischer Einschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie eine Unterdeckung, die im Rahmen einer Wertminderung erfasst wurde. Im Übrigen haben mögliche kurzfristige Beeinträchtigungen der Ertragslage keine Auswirkung auf die vorhandenen Buchwerte der Geschäfts- und Firmenwerte.
- Einbringbarkeit von Forderungen − insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen an Lieferanten. Bei der Bewertung der Forderungen wurden in erhöhtem Umfang Einzelwertberichtigungen vorgesehen, insbesondere in Einheiten, die längerfristige Zahlungsziele und ein hohes Engagement im HoReCa-Sektor aufweisen. Ferner wurde das Zukunftselement im Rahmen der allgemeinen Risikovorsorge gem. IFRS 9 erhöht.
- Bewertung von Vorräten, insbesondere bezüglich Abwertungen auf niedrigere Nettoveräußerungswerte.
- Ermittlung von Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungskomponenten. Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungskomponenten wurden ebenfalls auf der Basis der Unternehmensplanung unter Zugrundelegung aktueller Marktparameter, wie der Entwicklung von Aktienkurs und Vergleichsindizes, ermittelt.
Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beziehen sich weiterhin vor allem auf die folgenden Sachverhalte bzw. sind in den folgenden Anhangangaben enthalten:
- Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
- Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nr. 15 Abschreibungen und Wertminderungen, Nr. 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 21 Sachanlagen)
- Einbringlichkeit von Forderungen an Lieferanten aus (Rück-)Vergütungen (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
- Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen und deren Ausweis innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (Nr. 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte)
- Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nr. 25 Latente Steueransprüche/latente Steuerschulden)
- Bewertung von Vorräten; Vorräte wurden insbesondere daraufhin untersucht, ob Frischware im Rahmen bestehender Shutdown-Phasen noch veräußerbar ist, und es wurden bei Bedarf zusätzliche Risikovorsorgen angesetzt (Nr. 26 Vorräte)
- Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nr. 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen)
- Ermittlung von sonstigen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten – bspw. für Leistungsverpflichtungen, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren sowie Risiken aus abgeschlossenen Transaktionen (Nr. 33 Sonstige Rückstellungen [langfristig]/Rückstellungen [kurzfristig], Nr. 37 Sonstige finanzielle und sonstige andere Verbindlichkeiten)
- Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen unter Berücksichtigung maßgeblicher Fakten und Umstände in Bezug auf wirtschaftliche Anreize zur voraussichtlichen Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. zur Nichtausübung von Kündigungsoptionen sowie Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes (Nr. 21 Sachanlagen).
Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen und vor allem unter Berücksichtigung der Covid-19-bedingten Unwägbarkeiten davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt.
Ermessensentscheidungen
Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, beziehen sich auf die folgenden Sachverhalte bzw. Angaben in diesem Konzernabschluss:
- Bestimmung, ob METRO bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nr. 1 Umsatzerlöse)
- Festlegung des Kreises der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen durch Beurteilung des maßgeblichen Einflusses