53. Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2019/20 gewährten langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive).

Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung vereinbarter Ziele.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 11,5 Mio. € (2018/19: 9,8 Mio. €). Davon entfallen 3,8 Mio. € (2018/19: 3,5 Mio. €) auf die Grundvergütung, 2,1 Mio. € (2018/19: 2,0 Mio. €) auf die kurzfristige variable Vergütung, 5,1 Mio. € (2018/19: 3,9 Mio. €) auf die aktienbasierte langfristige variable Vergütung und 0,5 Mio. € (2018/19: 0,3 Mio. €) auf Sach- und Nebenleistungen.

Die im Geschäftsjahr 2019/20 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung ( Plan) ist mit dem unter Berücksichtigung der geänderten Erfolgsziele angegeben. Der Aufsichtsrat hatte am 24. September 2020 beschlossen, die LTI-Tranche 2019/20 im Hinblick auf die Zielsetzung der -Komponente an die aktuelle Mittelfristplanung anzupassen, um die Auswirkungen auf die Vorstandsvergütung abzumildern und die Anreizwirkung aufrechtzuerhalten. Zudem wurde die -Komponente bezüglich Zusammensetzung und Bewertung der Vergleichsgruppe der Wettbewerber angepasst. Die Vergleichsgruppe der Wettbewerber wurde um das Unternehmen Bizim Toptan verkleinert und bei der Ermittlung des TSR-Werts für die Vergleichsgruppe wird auf den Median anstelle des arithmetischen Mittels abgestellt.  

Die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 514.821.

Im Geschäftsjahr 2019/20 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,464 Mio. €, betreffend Frau Euenheim 0,126 Mio. € und betreffend die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,145 Mio. €. Bei Herrn Baier konnten im Geschäftsjahr 2019/20 Rückstellungen von 0,376 Mio. €, bei Herrn Hutmacher von 1,171 Mio. € und bei Herrn Palazzi von 0,087 Mio. € aufgelöst werden.

Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2020 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 2,71 Mio. €. Davon entfallen auf Herrn Koch 1,63 Mio. €, auf Herrn Baier 0,32 Mio. €, auf Frau Euenheim 0,13 Mio. €, auf die Herren Gasset und Poirier jeweils 0,15 Mio. € und auf Herrn Hutmacher 0,34 Mio. €.

Der Aufwand und die Rückstellungen wurden durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.

Mit Herrn Hutmacher wurde im Geschäftsjahr 2018/19 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 getroffen. Zur Abgeltung der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags (1. Januar 2020 bis 30. September 2020) sowie des Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019 wurde eine Abfindung in Höhe von 2.957.700 € vereinbart, die die Ansprüche von Herrn Hutmacher unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Abfindungscaps gem. Deutschem Corporate Kodex abdeckt. Die Abfindung, die im Geschäftsjahr 2019/20 fällig wurde, wurde im Geschäftsjahr 2018/19 in voller Höhe zurückgestellt. Die Herrn Hutmacher bereits gewährten Tranchen des Long-Term Incentive werden nach den Planbedingungen abgewickelt.

Mit Herrn Palazzi wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2020 geschlossen. Das Short-Term Incentive für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. Mai 2020 wurde im Mai 2020 ausgezahlt. Mit Herrn Palazzi wurde keine Abfindungszahlung vereinbart und die ihm gewährten Tranchen des Long-Term Incentive sind entschädigungslos entfallen.

Ebenfalls im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Herrn Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Herrn Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die Herrn Koch bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung an Herrn Koch gezahlt.

Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands

Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen von 6,4 Mio. €, die kongruent rückversichert sind.

  • Die Angaben gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB in individualisierter Form finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt 2,2 Mio. € (2018/19: 2,2 Mio. €).

  • Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht.
Performance Share
Im Rahmen erfolgsabhängiger Beteiligungsvereinbarungen berechtigt ein Performance Share den Besitzer zu einer Barauszahlung in Höhe des Aktienkurses.
Glossar
Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Betrag, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Glossar
Earnings per Share (EPS)
Siehe Ergebnis je Aktie.
Glossar
Total Shareholder Return (TSR)
Eine Kennzahl zur Aktienrendite, mit der der Anlageerfolg von Aktieninvestments beurteilt wird. Sie berücksichtigt Kapitalerträge und Dividenden.
Glossar
Governance
Rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.
Glossar