24. Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte
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30.9.20191 |
30.9.2020 |
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Restlaufzeit |
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Restlaufzeit |
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Mio. € |
Gesamt |
bis |
über |
Gesamt |
bis |
über |
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Forderungen an Lieferanten |
316 |
316 |
1 |
243 |
243 |
1 |
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Übrige finanzielle Vermögenswerte |
455 |
306 |
149 |
466 |
282 |
184 |
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davon Leasingforderungen |
(159) |
(21) |
(139) |
(213) |
(42) |
(171) |
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Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
771 |
622 |
150 |
709 |
525 |
185 |
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Sonstige Steuererstattungsansprüche |
178 |
178 |
0 |
261 |
261 |
0 |
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Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten |
82 |
66 |
16 |
85 |
77 |
8 |
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Übrige andere Vermögenswerte |
38 |
35 |
4 |
47 |
39 |
8 |
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Sonstige andere Vermögenswerte |
299 |
279 |
20 |
394 |
377 |
16 |
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Die Forderungen an Lieferanten beinhalten sowohl in Rechnung gestellte als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (z. B. Boni und Werbekostenzuschüsse) sowie debitorische Kreditoren.
Die übrigen finanziellen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus den Forderungen aus Finanzierungs-leasingverträgen, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, den Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften sowie den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aus dem Immobilienbereich. Im Vorjahr waren Forderungen aus der Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten enthalten.
Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten Umsatzsteuererstattungsansprüche, noch nicht verrechenbare Vorsteuer und andere Steuererstattungsansprüche. Die Umsatzsteuererstattungsansprüche sind insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen in Russland angestiegen, ebenso wie die Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält übrige Abgrenzungen sowie abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen.
Die übrigen anderen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte sowie aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Darüber hinaus beinhalten sie vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €) sowie Vermögenswerte für das Recht, Ware zurückzunehmen, in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €).