24. Sonstige finanzielle und sonstige andere Vermögenswerte

 

30.9.20191

30.9.2020

 

 

Restlaufzeit

 

Restlaufzeit

Mio. €

Gesamt

bis
1 Jahr

über
1 Jahr

Gesamt

bis
1 Jahr

über
1 Jahr

Forderungen an Lieferanten

316

316

1

243

243

1

Übrige finanzielle Vermögenswerte

455

306

149

466

282

184

davon Leasingforderungen

(159)

(21)

(139)

(213)

(42)

(171)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

771

622

150

709

525

185

Sonstige Steuer­erstattungsansprüche

178

178

0

261

261

0

Aktiver Rechnungs­abgrenzungsposten

82

66

16

85

77

8

Übrige andere Vermögenswerte

38

35

4

47

39

8

Sonstige andere Vermögenswerte

299

279

20

394

377

16

1

Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Die Forderungen an Lieferanten beinhalten sowohl in Rechnung gestellte als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (z. B. Boni und Werbekostenzuschüsse) sowie debitorische Kreditoren.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus den Forderungen aus Finanzierungs-leasingverträgen, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, den Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften sowie den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aus dem Immobilienbereich. Im waren Forderungen aus der Veräußerung von langfristigen Vermögenswerten enthalten.

Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten Umsatzsteuererstattungsansprüche, noch nicht verrechenbare Vorsteuer und andere Steuererstattungsansprüche. Die Umsatzsteuererstattungsansprüche sind insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen in Russland angestiegen, ebenso wie die Umsatzsteuerverbindlichkeiten.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält übrige Abgrenzungen sowie abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen.

Die übrigen anderen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte sowie aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Darüber hinaus beinhalten sie vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €) sowie Vermögenswerte für das Recht, Ware zurückzunehmen, in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2019: 1 Mio. €).

Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird und sich auf das dem Berichtsjahr vorangehende Geschäftsjahr bezieht.
Glossar