2.4 Zusammen­gefasste nicht­finanzielle Erklärung der METRO AG

Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. § 289b–e HGB sowie einer nichtfinanziellen Konzernerklärung gem. § 315b–c i. V. m. § 289c–e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holdinggesellschaft. Alle im zusammengefassten Lagebericht angegebenen Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten (ohne das SB-Warenhausgeschäft und ohne METRO China). Der Vorstand der METRO AG ist vollumfänglich in sämtliche hier dargestellten Themen eingebunden und wird regelmäßig über deren Fortschritt informiert.

Die NFE wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern sind Bestandteil einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach  3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Vermerk des unabhängigen Prüfers ist unter www.metroag.de/cr-bericht-2019-20/vermerk einsehbar.

Geschäftsmodell

ISAE (International Standard on Assurance Engagements)
Vom International Auditing and Assurance Standards Board veröffentlichte und zur weltweit einheitlichen Anwendung vorgesehene Standards zum Vorgehen von Wirtschaftsprüfern für Assurance-Aufträge.
Glossar