Währungs­umrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:

  • Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
  • Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
  • Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2019/20 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

 

 

Durchschnittskurs je €

Stichtagskurs je €

 

 

2018/19

2019/20

30.9.2019

30.9.2020

Ägyptisches Pfund

EGP

19,48706

17,84167

17,75290

18,45160

Britisches Pfund

GBP

0,88412

0,87833

0,88573

0,91235

Bulgarischer Lew

BGN

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

CNY

7,75616

7,84515

7,77840

7,97200

Dänische Krone

DKK

7,46385

7,46137

7,46620

7,44620

Hongkong-Dollar

HKD

8,83913

8,70568

8,53680

9,07420

Indische Rupie

INR

79,65100

82,28265

77,16150

86,29900

Indonesische Rupie

IDR

16.160,21000

16.232,86000

15.456,94000

17.497,84000

Japanischer Yen

JPY

124,14090

120,71530

117,59000

123,76000

Kasachischer Tenge

KZT

427,11378

451,86301

423,49000

502,14000

Kroatische Kuna

HRK

7,41336

7,50832

7,41100

7,55650

Malaysischer Ringgit

MYR

4,67447

4,72060

4,55920

4,86530

Moldau-Leu

MDL

19,72835

19,46755

19,39590

19,82730

Myanmar-Kyat

MMK

1.728,93370

1.599,26967

1.675,90000

1.532,00000

Norwegische Krone

NOK

9,73765

10,55535

9,89530

11,10080

Pakistanische Rupie

PKR

163,05191

179,88229

170,90740

194,33550

Philippinischer Peso

PHP

59,03683

56,30047

56,55300

56,77400

Polnischer Złoty

PLN

4,30027

4,38844

4,37820

4,54620

Rumänischer Leu

RON

4,71851

4,81183

4,74960

4,87250

Russischer Rubel

RUB

73,82877

77,50392

70,75570

91,77630

Schweizer Franken

CHF

1,12274

1,07494

1,08470

1,08040

Serbischer Dinar

RSD

118,06690

117,56680

117,52830

117,58030

Singapur-Dollar

SGD

1,54212

1,54913

1,50600

1,60350

Tschechische Krone

CZK

25,74114

26,17769

25,81600

27,23300

Türkische Lira

TRY

6,32660

7,29146

6,14910

9,09900

Ukrainische Hrywnja

UAH

30,17616

29,09853

26,34863

33,16430

Ungarischer Forint

HUF

323,02241

343,96227

334,83000

365,53000

US-Dollar

USD

1,12799

1,11982

1,08890

1,17080

VAE-Dirham

AED

4,14292

4,11363

4,00630

4,30235

Vietnamesischer Dong

VND

25.903,60000

25.953,36000

25.457,19000

27.131,35000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Betrag, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Glossar