Währungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:
- Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
- Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
- Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden
Ausländische Geschäftsbetriebe
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.
Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019/20 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.
Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
|
|
Durchschnittskurs je € |
Stichtagskurs je € |
||
---|---|---|---|---|---|
|
|
2018/19 |
2019/20 |
30.9.2019 |
30.9.2020 |
Ägyptisches Pfund |
EGP |
19,48706 |
17,84167 |
17,75290 |
18,45160 |
Britisches Pfund |
GBP |
0,88412 |
0,87833 |
0,88573 |
0,91235 |
Bulgarischer Lew |
BGN |
1,95583 |
1,95583 |
1,95583 |
1,95583 |
Chinesischer Renminbi |
CNY |
7,75616 |
7,84515 |
7,77840 |
7,97200 |
Dänische Krone |
DKK |
7,46385 |
7,46137 |
7,46620 |
7,44620 |
Hongkong-Dollar |
HKD |
8,83913 |
8,70568 |
8,53680 |
9,07420 |
Indische Rupie |
INR |
79,65100 |
82,28265 |
77,16150 |
86,29900 |
Indonesische Rupie |
IDR |
16.160,21000 |
16.232,86000 |
15.456,94000 |
17.497,84000 |
Japanischer Yen |
JPY |
124,14090 |
120,71530 |
117,59000 |
123,76000 |
Kasachischer Tenge |
KZT |
427,11378 |
451,86301 |
423,49000 |
502,14000 |
Kroatische Kuna |
HRK |
7,41336 |
7,50832 |
7,41100 |
7,55650 |
Malaysischer Ringgit |
MYR |
4,67447 |
4,72060 |
4,55920 |
4,86530 |
Moldau-Leu |
MDL |
19,72835 |
19,46755 |
19,39590 |
19,82730 |
Myanmar-Kyat |
MMK |
1.728,93370 |
1.599,26967 |
1.675,90000 |
1.532,00000 |
Norwegische Krone |
NOK |
9,73765 |
10,55535 |
9,89530 |
11,10080 |
Pakistanische Rupie |
PKR |
163,05191 |
179,88229 |
170,90740 |
194,33550 |
Philippinischer Peso |
PHP |
59,03683 |
56,30047 |
56,55300 |
56,77400 |
Polnischer Złoty |
PLN |
4,30027 |
4,38844 |
4,37820 |
4,54620 |
Rumänischer Leu |
RON |
4,71851 |
4,81183 |
4,74960 |
4,87250 |
Russischer Rubel |
RUB |
73,82877 |
77,50392 |
70,75570 |
91,77630 |
Schweizer Franken |
CHF |
1,12274 |
1,07494 |
1,08470 |
1,08040 |
Serbischer Dinar |
RSD |
118,06690 |
117,56680 |
117,52830 |
117,58030 |
Singapur-Dollar |
SGD |
1,54212 |
1,54913 |
1,50600 |
1,60350 |
Tschechische Krone |
CZK |
25,74114 |
26,17769 |
25,81600 |
27,23300 |
Türkische Lira |
TRY |
6,32660 |
7,29146 |
6,14910 |
9,09900 |
Ukrainische Hrywnja |
UAH |
30,17616 |
29,09853 |
26,34863 |
33,16430 |
Ungarischer Forint |
HUF |
323,02241 |
343,96227 |
334,83000 |
365,53000 |
US-Dollar |
USD |
1,12799 |
1,11982 |
1,08890 |
1,17080 |
VAE-Dirham |
AED |
4,14292 |
4,11363 |
4,00630 |
4,30235 |
Vietnamesischer Dong |
VND |
25.903,60000 |
25.953,36000 |
25.457,19000 |
27.131,35000 |