10. Übriges Finanzergebnis

Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gem.  9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten (außer Derivaten in Sicherungsbeziehungen nach IAS 39) auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gem. IAS 21 berücksichtigt.

Mio. €

2018/191

2019/20

Sonstige finanzielle Erträge

174

320

davon aus Wechselkurseffekten

(127)

(255)

davon aus Sicherungsgeschäften

(39)

(49)

Sonstige finanzielle Aufwendungen

−162

−392

davon aus Wechselkurseffekten

(−121)

(−325)

davon aus Sicherungsgeschäften

(−18)

(−35)

Übriges Finanzergebnis

12

−72

davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IFRS 9

(17)

(16)

davon aus Cashflow-Hedges:

 

 

Ineffektivitäten

(−1)

(−2)

1

Vorjahresanpassung aufgrund voll rückwirkender Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Sicherungsgeschäften und Sicherungszusammenhängen beträgt −57 Mio. € (2018/19: 28 Mio. €). Darüber hinaus ist das übrige Finanzergebnis mit −13 Mio. € (2018/19: −5 Mio. €) durch Währungseffekte beeinflusst, die aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen entstanden sind und im Jahr der Entkonsolidierung bzw. im Jahr der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens erfolgswirksam aufgelöst werden. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr Wertminderungen auf Finanzanlagen in Höhe von −2 Mio. € (2018/19: −2 Mio. €) erfasst.

IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar