Sozialbelange
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unserer Richtlinie für Menschenrechte festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette1Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter. bezieht. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Lieferkette fundamentale Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern.
Die Achtung ähnlicher Werte ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Dies haben wir im METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben. Er umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN- und ILO-Standards, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Vorschriften zu Umweltschutz sowie zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Darüber hinaus enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu den Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mittels eines über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tools können alle internen und externen Personen, auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten ein derartiges Meldesystem zur Verfügung stellen. Die gemeldeten Vorfälle werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung
Um dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir streben an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der Amfori Business Social Compliance Initiative (Amfori BSCI), dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten, in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der Amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) Importware herstellen lassen, sowie für alle Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht angepasst werden, da sie allgemein gültig ist. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten2Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.. Seit dem 1. Juni 2019 wurde derselbe Prozess analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Die Landesgesellschaften wurden hierzu geschult und sollen innerhalb der nächsten 1–2 Jahre schrittweise in den Prozess eingegliedert werden. Aufgrund der insbesondere für das Lieferkettenmanagement disruptiven Umstände der Covid-19-Pandemie hat bis dato lediglich METRO Food Sourcing den Prozess vollständig implementiert. Die Landesgesellschaften Türkei, Deutschland, Indien und Pakistan sowie unsere Einkaufsgesellschaften Valencia Trading Office (VTO) und Rotterdam Trading Office (RTO) sind noch mit der Einführung des Prozesses befasst.
Zum 30. September 2020 haben 675 von 863 aktiven Eigenmarken Non-Food-Produzenten und 60 von 109 entsprechenden Food-/Near-Food-Produzenten den Auditierungsprozess durchlaufen. Davon haben 99 % (665) der Non-Food-Produzenten und 100 % (60) der Food-/Near-Food-Produzenten das Audit bestanden. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis, d. h. für die Amfori BSCI mindestens mit einem A-, B- oder C-Auditergebnis oder einem der als äquivalent zugelassenen Audits, als Vertragspartner von METRO beauftragt werden3Einer Gesellschaft von METRO wurde im August 2020 für den (Post-)Corona-Zeitraum die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen, wenn ihr D-Auditergebnis auf ein coronabegründetes Verfehlen zurück zu führen ist. Diesen Produzenten wird eine 6-monatige Karenzzeit gewährt, bis sie ein Follow-up-Auditergebnis A–C nachweisen können.. Für alle Food-/Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch Amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) von METRO beauftragt werden können. Dieses Vorgehen spiegelt den herausfordernden Weg realistisch wider, Lieferanten neu in den Prozess einzugliedern und schrittweise auf die Sicherstellung sozialverträglicher (Arbeits-) Bedingungen hinzuarbeiten.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Vor Vertragsabschluss werden die erforderlichen Dokumente überprüft. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten bestimmte Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Als wesentliches Thema für die Geschäftsaktivitäten unserer operativen Einheiten4Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt der Lieferantenentwicklung aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich. wurde auch die Lieferantenentwicklung identifiziert: Indem wir insbesondere kleine und mittelständische Lieferanten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, unterstützen wir sie, entsprechende Standards zu erfüllen und damit ihre Waren erfolgreich zu vermarkten. Die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit kam insbesondere mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie zum Tragen, um in weiten Teilen ausgefallene Amfori-BSCI- und Sedex-Audits durch Überbrückungsmaßnahmen auszugleichen. Durch Fragebogen, Anleitungen und Gespräche konnten wir unseren Produzenten Hilfestellung bieten und so unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, der Achtung von Menschenrechten auch ohne Audits Gewicht zu verleihen. Besonderes Augenmerk wurde gelegt auf verschärfte Hygieneregeln und potenzielle Menschenrechtsverstöße als Folgeerscheinung der teils schweren wirtschaftlichen Einbußen, wie etwa das Risiko ungeregelter Mehrarbeit.
Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei unseren Produktionsbetrieben beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Speziell zum Thema Zwangsarbeit haben seit Projektbeginn im Geschäftsjahr 2017/18 die Landesgesellschaften Türkei, Pakistan, Ukraine und Bulgarien sowie im Geschäftsjahr 2019/20 darüber hinaus Spanien, Serbien, Kroatien und Myanmar ein Training für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen absolviert, dass zusammen mit Amfori BSCI durchgeführt wird. Schrittweise sollen alle METRO Landesorganisationen dieses Training absolvieren. Die ursprüngliche Zielvorgabe, dies bis zum 30. September 2020 erreicht zu haben, konnte aufgrund von prozessbedingten Verzögerungen und durch Covid-19-bedingte Umstände nicht realisiert werden.
- Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Lieferanten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten- und Produktrisiken – Qualitätsrisiken im Kapitel 5 Chancen- und Risikobericht. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.