46. Sonstige Rechtsangelegenheiten

Erfolgreicher Vollzug der Konzernaufteilung

Am 6. Februar 2017 beschloss die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473) die Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in 2 selbstständige, auf ihr jeweiliges Marktsegment spezialisierte unabhängige börsennotierte Unternehmen; die ehemalige METRO AG hat ihren Namen mittlerweile in CECONOMY AG geändert. Im Zusammenhang mit der geplanten Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/oder Feststellungsklage u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Vertrag selbst erhoben. Sämtliche dieser Klagen gegen die CECONOMY AG sind vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf anhängig. Gemäß einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79055, vormals firmierend unter & Food Specialist AG). Am 15. November 2017 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung dieser Klagen vor dem LG Düsseldorf statt. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert. Zwar hatte die Erhebung der Klagen gegen den Spaltungsbeschluss der Hauptversammlung zunächst eine Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der CECONOMY AG verhindert. Jedoch entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der CECONOMY AG beantragten Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz wegen der oben aufgeführten Klagen aufgrund mündlicher Verhandlung am 22. Juni 2017 zugunsten der Antragstellerin, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung erhobenen Klagen einer Eintragung der Ausgliederung und Abspaltung in das Handelsregister nicht entgegenstehen und dass die Voraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind. Am 12. Juli 2017 wurde die beschlossene Spaltung mit Eintragung in das Handelsregister der CECONOMY AG wirksam. Sämtliche Aktien der METRO AG werden seit dem 13. Juli 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Börse in Luxemburg gehandelt.

Übrige Rechtsangelegenheiten

Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet.

Des Weiteren sehen sich die Konzernunternehmen in einigen Ländern zunehmend regulatorischen Strömungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen sowie der geänderten Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ausgesetzt. Für das Beschaffungswesen hat dies in einigen Ländern, wie zum Beispiel in Russland und der Tschechischen Republik, dazu geführt, dass das Einkaufsmodell der jeweiligen Konzerngesellschaft in komplexen Veränderungsprozessen an die sich geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden musste.

Konzerngesellschaften machen Schadensersatz gegen Unternehmen geltend, die sich kartellrechtswidrig verhalten und den METRO Konzern geschädigt haben, beispielsweise bestimmte Kreditkartengesellschaften oder Zuckerhersteller.

Wholesale, METRO Wholesale
Englisch: Großhandel. Das Segment METRO Wholesale umfasst die Vertriebslinie METRO Cash & Carry der METRO AG mit weltweit mehr als 750 Großhandelsmärkten in 25 Ländern. Außerdem gehört zu diesem Segment das Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution) mit dem METRO Lieferservice und u. a. den Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Rungis Express und Pro à Pro.
Glossar