Währungs­umrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:

  • Fremdwährungsforderungen und –verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
  • Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
  • Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsoliderungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen sich ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2018/19 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

 

 

Durchschnittskurs je €

Stichtagskurs je €

 

 

2017/18

2018/19

30.9.2018

30.9.2019

Ägyptisches Pfund

EGP

21,14591

19,48706

20,96995

17,75290

Britisches Pfund

GBP

0,88479

0,88412

0,88730

0,88573

Bulgarischer Lew

BGN

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

CNY

7,78072

7,75616

7,96620

7,77840

Dänische Krone

DKK

7,44841

7,46385

7,45640

7,46620

Hongkong-Dollar

HKD

9,32227

8,83913

9,05790

8,53680

Indische Rupie

INR

79,17455

79,65100

83,91600

77,16150

Indonesische Rupie

IDR

16.563,99000

16.160,21000

17.249,98000

15.456,94000

Japanischer Yen

JPY

131,44140

124,14090

131,23000

117,59000

Kasachischer Tenge

KZT

399,50173

427,11378

420,91000

423,49000

Kroatische Kuna

HRK

7,44639

7,41336

7,43460

7,41100

Malaysischer Ringgit

MYR

4,79783

4,67447

4,78900

4,55920

Moldau-Leu

MDL

20,07596

19,72835

19,76180

19,39590

Myanmar-Kyat

MMK

1.643,89863

1.728,93370

1.816,30000

1.675,90000

Norwegische Krone

NOK

9,59644

9,73765

9,46650

9,89530

Pakistanische Rupie

PKR

136,55544

163,05191

144,19130

170,90740

Philippinischer Peso

PHP

62,00207

59,03683

62,64800

56,55300

Polnischer Złoty

PLN

4,24399

4,30027

4,27740

4,37820

Rumänischer Leu

RON

4,64422

4,71851

4,66380

4,74960

Russischer Rubel

RUB

72,23349

73,82877

76,14220

70,75570

Schweizer Franken

CHF

1,16162

1,12274

1,13160

1,08470

Serbischer Dinar

RSD

118,46441

118,06690

118,41790

117,52830

Singapur-Dollar

SGD

1,59897

1,54212

1,58390

1,50600

Tschechische Krone

CZK

25,59342

25,74114

25,73100

25,81600

Türkische Lira

TRY

5,24182

6,32660

6,96500

6,14910

Ukrainische Hrywnja

UAH

32,08969

30,17616

32,72527

26,34863

Ungarischer Forint

HUF

315,96660

323,02241

324,37000

334,83000

US-Dollar

USD

1,19026

1,12799

1,15760

1,08890

VAE-Dirham

AED

4,37170

4,14292

4,26510

4,00630

Vietnamesischer Dong

VND

26.816,38000

25.903,60000

26.722,01000

25.457,19000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Betrag, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Glossar