2.4 Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der METRO AG
Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. §§ 289b-e HGB sowie einer nichtfinanziellen Konzernerklärung gem. §§ 315b-c i.V.m. §§ 289c-e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holdinggesellschaft. Alle im zusammengefassten Lagebericht angegebenen Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten (ohne das SB-Warenhausgeschäft und ohne METRO China). Der Vorstand der METRO AG ist vollumfänglich in sämtliche hier dargestellten Themen eingebunden und wird regelmäßig über den Fortschritt informiert.
Die NFE ist in den zusammengefassten Lagebericht integriert. Sie wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern sind Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Vermerk des unabhängigen Prüfers ist unter www.metroag.de/cr-bericht-2018-19/vermerk einsehbar.
Geschäftsmodell
- Informationen zum Geschäftsmodell von METRO finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.1 Geschäftsmodell des Konzerns.