2.4 Zusammen­gefasste nicht­finanzielle Erklärung der METRO AG

Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nicht­finanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. §§ 289b-e HGB sowie einer nicht­finanziellen Konzernerklärung gem. §§ 315b-c i.V.m. §§ 289c-e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holding­gesellschaft. Alle im zusammengefassten Lagebericht angegebenen Darstellungen beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, auf die fortgeführten Aktivitäten (ohne das SB-Warenhausgeschäft und ohne METRO China). Der Vorstand der METRO AG ist vollumfänglich in sämtliche hier dargestellten Themen eingebunden und wird regelmäßig über den Fortschritt informiert.

Die NFE ist in den zusammengefassten Lagebericht integriert. Sie wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzern­abschlussprüfung, sondern sind Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft. Der Vermerk des unabhängigen Prüfers ist unter www.metroag.de/cr-bericht-2018-19/vermerk einsehbar.

Geschäftsmodell