Sozialbelange
Die Einhaltung von Sozialbelangen innerhalb des eigenen Unternehmens, vor allem aber innerhalb der Lieferkette, ist eine komplexe Herausforderung, die nicht nur die interne und externe Wahrnehmung, sondern auch die Leistungsfähigkeit unserer Lieferkette und damit unseres eigenen Unternehmens positiv wie auch negativ beeinflussen kann. Mit der Beschaffung der Produkte, die wir unseren Kunden mit Blick auf Verfügbarkeit, Beschaffenheit, Qualität und Nachhaltigkeit insbesondere auch in Bezug auf soziale Belange anbieten sind wir abhängig von ebendieser Leistungsfähigkeit der Lieferkette. Gleichzeitig haben wir Einfluss darauf durch den unmittelbaren Kontakt mit unseren Lieferanten als Erzeugern und Herstellern. Seit vielen Jahren haben wir uns die Verpflichtung auferlegt, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
- Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Lieferanten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten- und Produktrisiken – Qualitätsrisiken im Kapitel 5 Chancen- und Risikobericht. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte gehört zu den Grundwerten von METRO, dies ist in unserer Richtlinie für Menschenrechte festgeschrieben. Wir verpflichten uns zur Achtung aller Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenreche der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden. Diese Verpflichtung bezieht sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter (vgl. Kapitel 2.5 Mitarbeiter – Menschenrechte und Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen) als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette2Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter..
Da wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie ähnliche Werte übernehmen und achten, ist der METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner fester Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung. Dieser Verhaltenskodex umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN- und ILO-Standard, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Umweltschutz sowie Vorschriften zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Darüber hinaus enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu den Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mittels eines über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tools können alle internen und externe Personen, auch Interessengruppen unserer Lieferanten, Situationen melden, die nicht mit den Werten und Richtlinien von METRO bzw. mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, ein derartiges Meldesystem zur Verfügung zu stellen und dies ebenfalls von ihren Vorlieferanten einzufordern. Die gemeldeten Vorfälle werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, auch mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern. Wir sind davon überzeugt, bei der Bearbeitung gemeldeter Vorfälle durch die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Interessengruppen erfolgreicher vorgehen zu können als allein.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette und Lieferantenentwicklung
Unser Ziel ist es, dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen. Deshalb ist neben einer vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Bestandteil des Listungsprozesses und gleichzeitig ein wichtiges Instrument. Sozialstandardsysteme helfen uns, etwaigen Verstößen vorzubeugen. Denn unverantwortliche Praktiken innerhalb der Lieferkette schädigen das Vertrauen in unser Handeln und somit auch unser Geschäft. Daher streben wir an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der Amfori Business Social Compliance Initiative (Amfori BSCI), dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der Amfori BSCI), in denen METRO SOURCING und METRO Food Sourcing Importware herstellen lassen, sowie für auch sonst alle Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken oder Eigenimporte herstellen. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir an einem entsprechenden Prozess für unsere Non-Food-Produzenten3Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.. Mit Wirkung zum 1. Juni 2019 wurden dieselben Anforderungen analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Hierzu werden alle Landesgesellschaften aufgefordert, möglichst im kommenden Geschäftsjahr länderspezifische Entwicklungspläne auszuarbeiten, um das Ziel von METRO zu erfüllen, bis 2030 für alle Eigenmarkenlieferanten die Wahrung von Sozialbelangen sicherstellen zu können.
Zum 30. September 2019 waren 1.077 Non-Food-Produzenten auditiert. Davon haben 99 % (1.071 Produzenten) das Audit bestanden. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nicht beauftragt werden, bis sie ein akzeptables Auditergebnis, d. h. für die Amfori BSCI mindestens ein A-, B- oder C-Auditergebnis oder eines der als äquivalent zugelassenen Audits nachweisen42 Gesellschaften von METRO Wholesale wurde bis Ablauf des Geschäftsjahres die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen. Diese Produzenten wurden durch spezielle Trainingseinheiten geschult, um auf ein akzeptables Auditergebnis zu kommen..
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die mit den Auditergebnissen in der Datenbank der Amfori BSCI synchronisiert ist. Die jeweils zuständigen Mitarbeiter in unseren METRO Landesorganisationen führen durch die Arbeit mit unserer Datenbank zum einen das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten aus und arbeiten daran die Abläufe zum Thema Einhaltung von Sozialstandards und Menschenrechte in ihre täglichen Arbeitsabläufe zu integrieren. Zum anderen erfolgt das Prozessmanagement automatisiert, etwa um auslaufende Audits bei unseren Lieferanten anzumahnen und die individuelle Überprüfung von Amfori-BSCI-D- oder -E-Audits oder äquivalenten Audits durch METRO anzustoßen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Die Datenbank wird auch als Vertragseinhaltungsmechanismus bei der Geschäftsanbahnung oder Suspendierung vom laufenden Geschäft genutzt, da hier vor Vertragsabschluss die erforderlichen Dokumente hochgeladen und überprüft werden bzw. eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst wird bei Verfehlungen von durch METRO spezifizierten sog. Dealbreakern. Diese umfassen Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem Dealbreaker-Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Als wesentliches Thema für die Geschäftsaktivitäten unserer operativen Einheiten wurde auch die Lieferantenentwicklung identifiziert: Indem wir insbesondere kleine und mittelständische Lieferanten zu Aspekten der Lebensmittelsicherheit, Hygiene, Verarbeitung und Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, versetzen wir sie in die Lage, entsprechende Standards zu erfüllen und damit ihre Waren zu vermarkten. Dies steigert ihre Erträge und gleichzeitig sichern wir unser Warenangebot.5Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt der Lieferantenentwicklung aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich.
Um insbesondere die sozialen Anforderungen bei unseren Lieferanten nicht nur einzufordern, sondern auch zu deren Verbesserung beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeitet METRO SOURCING mit unseren Non-Food-Produzenten vor Ort und begleitet diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Speziell zum Thema Zwangsarbeit hatten im Geschäftsjahr 2017/18 METRO Türkei und METRO Pakistan ein 1-tägiges Training für Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen pilotiert, das im Berichtsjahr bei METRO Ukraine und METRO Bulgarien absolviert wurde. Beabsichtigt wird damit, die Wichtigkeit des Themas erneut in unser Unternehmen zu tragen und unsere Mitarbeiter besser zu befähigen, potenzielle und/oder tatsächliche Zwangsarbeitsvorfälle in der Lieferkette zu erkennen, zu bearbeiten und ihnen vorzubeugen. Die Entwicklung und Ausführung des Trainings wird in Zusammenarbeit mit der Amfori BSCI durchgeführt. Bis zum 30. September 2020 sollen alle METRO Wholesale Landesorganisationen dieses Training absolviert haben.