Grundlagen der Rechnungslegung
Die METRO AG als Mutter des Konzerns METRO (im Folgenden auch METRO) hat ihren Sitz in der METRO-Straße 1 in 40235 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 79055 geführt. Die METRO Wholesale & Food Specialist GmbH wurde am 11. November 2016 formwechselnd in die METRO Wholesale & Food Specialist AG umgewandelt, die sodann am 18. August 2017 in METRO AG umfirmierte.
Der vorliegende Konzernabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des METRO Konzerns vermittelt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger zur Einsichtnahme offengelegt.
Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315 a Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards betreffend.
Gemäß Artikel 80 EGHGB sind die §§ 264, 285, 289 bis 289f, 291, 292, 294, 314 bis 315e, 317, 320, 325, 331, 334, 335, 336, 340a, 340i, 340n, 341a, 341j, 341n und 342 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden; die vorbezeichneten Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- und Konzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr.
Für den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 wurden daher noch nicht die entsprechenden Vorschriften in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 angewandt. Vielmehr waren für den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 noch die Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung maßgeblich.
Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der METRO AG (30. November 2017) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat.
Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente sowie finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges mit ihren Fair Values bewertet werden. Ferner sind zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie nicht fortgeführte Aktivitäten mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und die finanziellen Verpflichtungen aus nicht beherrschenden Gesellschaftern gewährten Verkaufsoptionen sowie aus Earn-out-Vereinbarungen (Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen) zum Fair Value.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und mit 0 Mio. € berichtet. Zum Vorjahresstichtag 30. September 2016 wurden lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis, der Bilanz, der Eigenkapitalentwicklung sowie in der Kapitalflussrechnung die Zahlen so gerundet, dass sich aus ihnen die jeweilige Summe ergibt. In allen anderen Tabellen wurden die einzelnen Zahlen sowie die Summen getrennt voneinander gerundet. Zum Vorjahresstichtag 30. September 2016 wurden, soweit nicht anders vermerkt, alle Beträge kaufmännisch gerundet angegeben. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht größtenteils auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Dementsprechend können Rundungsdifferenzen auftreten.
In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden.