Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Bilanzstichtagskurs; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2016/17 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:

 

 

 

 

Durchschnittskurs je €

 

Stichtagskurs je €

 

 

 

 

2015/16

2016/17

 

30.9.2016

30.9.2017

Ägyptisches Pfund

 

EGP

 

9,25176

18,79223

 

9,85335

20,78390

Bosnische Mark

 

BAM

 

1,95583

1,95583

 

1,95583

1,95583

Britisches Pfund

 

GBP

 

0,78209

0,87177

 

0,86103

0,88178

Bulgarischer Lew

 

BGN

 

1,95583

1,95583

 

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

 

CNY

 

7,25857

7,52183

 

7,44630

7,85340

Dänische Krone

 

DKK

 

7,45069

7,43772

 

7,45130

7,44230

Hongkong-Dollar

 

HKD

 

8,62172

8,59544

 

8,65470

9,22140

Indische Rupie

 

INR

 

74,22463

72,61794

 

74,36550

77,06900

Indonesische Rupie

 

IDR

 

14.923,41000

14.704,02000

 

14.566,22000

15.888,51000

Japanischer Yen

 

JPY

 

124,09443

122,90301

 

113,00000

132,82000

Kasachischer Tenge

 

KZT

 

370,06902

360,51395

 

375,52000

402,64000

Kroatische Kuna

 

HRK

 

7,55920

7,46142

 

7,52200

7,49500

Marokkanischer Dirham

 

MAD

 

10,86310

10,85997

 

10,91235

11,11785

Moldau-Leu

 

MDL

 

22,09941

21,12759

 

22,16110

20,74650

Norwegische Krone

 

NOK

 

9,36916

9,18636

 

8,98650

9,41250

Pakistanische Rupie

 

PKR

 

116,46653

116,00002

 

116,96670

124,35150

Polnischer Złoty

 

PLN

 

4,33360

4,29356

 

4,31920

4,30420

Rumänischer Leu

 

RON

 

4,47856

4,54062

 

4,45370

4,59930

Russischer Rubel

 

RUB

 

75,28270

65,71585

 

70,51400

68,25190

Schweizer Franken

 

CHF

 

1,09130

1,09089

 

1,08760

1,14570

Serbischer Dinar

 

RSD

 

122,49388

122,45092

 

123,29290

119,36590

Singapur-Dollar

 

SGD

 

1,53280

1,53981

 

1,52350

1,60310

Tschechische Krone

 

CZK

 

27,04140

26,67131

 

27,02100

25,98100

Türkische Lira

 

TRY

 

3,25276

3,88674

 

3,35760

4,20130

Ukrainische Hrywnja

 

UAH

 

27,55541

29,07864

 

28,94817

31,37857

Ungarischer Forint

 

HUF

 

312,27877

308,69863

 

309,79000

310,67000

US-Dollar

 

USD

 

1,11098

1,10467

 

1,11610

1,18060

Vietnamesischer Dong

 

VND

 

24.274,08000

24.607,59000

 

24.585,96000

26.487,30000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert. Gemeint ist der Preis, den man im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte.
Glossar