28. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte

Seit dem 1. Oktober 2018 wendet METRO gem. den neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die nach  9 vorgesehenen Wertminderungsregelungen an. Die nachfolgenden Anhangangaben zu den Wertminderungen nach IFRS 9 sind nicht vergleichbar mit den Anhangangaben des Vorjahres nach IFRS 7 bzw. IAS 39, die am Ende des Kapitels erläutert werden. Im wurden für finanzielle Vermögenswerte Wertminderungen in Höhe von 100 Mio. € bilanziert. Die zum 30. September 2019 bilanzierten Wertminderungen betragen 104 Mio. €. Der Effekt aus der Erstanwendung des  9 ist nicht signifikant.

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die finanziellen Vermögenswerte, auf die die Wertminderungsregelungen des IFRS 9 angewendet werden.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht METRO Gebrauch von der nach IFRS 9 vorgesehenen vereinfachten Ermittlung der Wertminderungen. Dabei erfasst METRO die über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente erwarteten Kreditverluste auf der Grundlage einer Wertminderungsmatrix. Hierzu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in unterschiedlichen Portfolios mit ähnlichen Kreditrisikomerkmalen zusammengefasst. Die Basis hierfür bilden die Regionen, die der Segmentberichterstattung von METRO zugrunde liegen.

Die Verlustausfallraten je Überfälligkeitskategorie dieser Portfolios werden anhand bisheriger Erfahrungen mit Kreditverlusten aus solchen finanziellen Vermögenswerten abgeschätzt. Die so ermittelten Verlustausfallraten werden durch die Einbeziehung eines prognostizierten globalen Unternehmensinsolvenzindex angepasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt je Fälligkeitsband die zum 30. September 2019 erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auf Basis der Wertminderungsmatrix ermittelt wurden:

Mio. €

Gesamt

davon
nicht
überfällig

davon
bis 90 Tage
überfällig

davon
91 bis 180 Tage
überfällig

davon
181 bis 270 Tage
überfällig

davon
271 bis 360 Tage
überfällig

davon
mehr als 360 Tage
überfällig

Bruttobuchwert

454

353

86

7

3

3

3

Bandbreite ermittelter Ausfallquoten

 

0,21 %
bis 1,12 %

1,00 %
bis 6,97 %

3,40 %
bis 26,00 %

6,62 %
bis 28,18 %

10,72 %
bis 47,34 %

11,91 %
bis 86,49 %

Risikovorsorge

7

2

2

1

0

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach der vereinfachten Ermittlung stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Wertminderungen nach IAS 39 zum 30. September 2018

43

Retrospektive Anpassung (in Gewinnrücklagen erfasst)

3

Wertminderungen nach IFRS 9 zum 1. Oktober 2018

47

Erfolgswirksame Zuführung zur Wertminderung

23

Erfolgswirksame Auflösung der Wertminderung

−15

Erfolgsneutrale Inanspruchnahme

−8

Währungseffekte

1

Sonstige Veränderungen

0

Wertminderungen zum 30. September 2019

47

Die Wertminderungen zum 30. September 2019 betragen 47 Mio. € (30.9.2018: 43 Mio. €, davon METRO China 1 Mio. €) und enthalten Wertberichtigungen auf einzelne Forderungen, für die objektive Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegen, in Höhe von 40 Mio. €.

Die Bewertungsanpassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 im Geschäftsjahr 2018/19 im Hinblick auf die Wertminderungen ergibt, beläuft sich auf 3 Mio. €. Dieser Effekt wurde erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zum Stichtag 30. September 2019 bilanzierten Bruttobuchwerte nicht überfälliger und überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die entweder auf Basis der jeweils verwendeten Wertminderungsmatrix oder aufgrund des Vorliegens objektiver Hinweise auf Ausfall der Forderung wertgemindert wurden:

Mio. €

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

nicht überfällig

367

bis 90 Tage überfällig

93

91 bis 180 Tage überfällig

15

181 bis 270 Tage überfällig

6

271 bis 360 Tage überfällig

6

mehr als 360 Tage überfällig

31

Bruttobuchwert

517

Wertminderungen

−47

Maximales Ausfallrisiko

470

Darüber hinaus liegen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12 Mio. € (30.9.2018: 7 Mio. €, davon METRO China 0 Mio. €) Sicherheiten vor. Diese Forderungen wurden nicht wertgemindert.

Auf Forderungen an Lieferanten, Forderungen aus Kreditkartengeschäften und Ausleihungen wendet METRO die nach IFRS 9 vorgesehenen allgemeinen Wertminderungsregelungen an. Ein mögliches Ausfallrisiko wird in diesen Fällen auf Basis der Kontrahentenbonität ermittelt. METRO verwendet hierzu externe Ratings bekannter Ratingagenturen sowie interne Ausfallrisiko-Ratingklassen, die sich basierend auf dem Risiko des Eintretens eines Ausfalls bei dem jeweiligen Finanzinstrument ergeben. Die Bonität der Kontrahenten wird kontinuierlich überwacht, sodass METRO einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos erkennt und zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren kann.

In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der Risikovorsorge in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte dargestellt, auf die die allgemeinen Wertminderungsregelungen des IFRS 9 angewendet werden:

Mio. €

Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1)

Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2)

Beein­trächtigte Bonität (Stufe 3)

Gesamt

1

In den sonstigen Änderungen sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Umgliederungen in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte enthalten.

Risikovorsorge zum 30. September 2018

29

Retrospektive IFRS-9-Anpassung (in Gewinnrücklagen erfasst)

0

Risikovorsorge zum 1. Oktober 2018

1

0

28

29

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

0

Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe

0

0

9

9

Transfer in Stufe 1

0

0

0

0

Transfer in Stufe 2

0

0

0

0

Transfer in Stufe 3

0

0

0

0

Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

0

0

−5

−5

Inanspruchnahme

0

0

−4

−4

Sonstige Änderungen1

0

0

−2

−2

Risikovorsorge zum 30. September 2019

1

0

27

28

Die Risikovorsorge zum 30. September 2019 beträgt 28 Mio. € (30.9.2018: 29 Mio. €, davon METRO China 2 Mio. €).

Stufe 1 des Modells beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die ein geringes Ausfallrisiko aufweisen bzw. deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts nicht signifikant erhöht hat. Die Risikovorsorge wird in dieser Stufe als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust ermittelt. Ist das Ausfallrisiko am Abschlussstichtag hingegen signifikant höher als zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes, erfolgt eine Umgliederung des finanziellen Vermögenswerts in die Stufe 2. Die Höhe der Risikovorsorge bestimmt sich in dieser Stufe nach den erwarteten Kreditverlusten, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments entstehen können. Liegt ein objektiver Hinweis darauf vor, dass ein finanzieller Vermögenswert teilweise oder vollständig ausfallen wird, erfolgt eine Umgliederung in die Stufe 3. Dabei ist der Ausfall als Nichterhalt vertraglich vereinbarter Cashflows definiert.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte zum 30. September 2019 für solche Finanzinstrumente dargestellt, für die die Wertminderungen nach der allgemeinen Vorgehensweise ermittelt werden, differenziert nach dem externen der Kontrahenten:

Mio. €

Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1)

Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2)

Beein­trächtigte Bonität (Stufe 3)

Gesamt

AAA, AA+, AA, AA−

7

1

1

9

A+, A, A−

16

0

0

17

BBB+, BBB, BBB−

10

0

0

10

BB+, BB, BB−

2

0

0

2

B+ oder geringer

44

0

0

44

Bruttobuchwert

80

1

2

82

Wertminderungen

0

0

−1

−1

Maximales Ausfallrisiko

80

1

1

82

Durch Investitionen überwiegend in erstklassige Fremdkapitaltitel minimiert METRO das Ausfallrisiko, da die entsprechenden Kontrahenten zumindest ein gutes bis sehr gutes externes Rating aufweisen (Investment Grade). Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Anteil der finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 des Wertminderungsmodells zugeordnet.

Für Kontrahenten, die kein externes Rating aufweisen und somit den internen Risikoklassen zugeordnet werden, stellt sich das nach der allgemeinen Vorgehensweise bestimmte Ausfallrisiko wie folgt dar:

Mio. €

Kein signifikant erhöhtes Ausfallrisiko seit Ansatz (Stufe 1)

Erhöhtes Ausfallrisiko (Stufe 2)

Beein­trächtigte Bonität (Stufe 3)

Gesamt

Interne Risikoklasse 1 (nicht überfällig bzw. bis 30 Tage überfällig)

294

0

2

297

Interne Risikoklasse 2 (31 bis 90 Tage überfällig)

15

1

1

16

Interne Risikoklasse 3 (mehr als 90 Tage überfällig)

12

0

33

46

Bruttobuchwert

321

1

37

358

Wertminderungen

−1

0

−27

−27

Maximales Ausfallrisiko

320

1

10

331

Die Angaben des Vorjahres basieren auf den Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben). Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

Mio. €

Kategorie „Kredite und Forderungen“

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

davon sonstige kurzfristige Forderungen

Stand 30.9./1.10.2017

117

(4)

(113)

Währungsumrechnung

−5

(0)

(−5)

Zugänge

40

(0)

(40)

Auflösung

−19

(0)

(−18)

Umgliederungen gem. IFRS 5

−5

(0)

(−5)

Inanspruchnahme

−29

(0)

(−29)

Umbuchungen

1

(1)

(0)

Stand 30.9.2018

100

(5)

(95)

Im Geschäftsjahr 2017/18 sind Wertminderungen in Höhe von 2 Mio. € enthalten, die auf METRO China entfallen.

Die Fälligkeitenstruktur der zum 30. September 2018 bilanzierten finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt

Mio. €

Gesamter Buchwert 30.9.2018

davon nicht überfällig, nicht einzelwert­berichtigt

bis 90
Tage überfällig

91 bis 180
Tage
überfällig

181 bis 270
Tage
überfällig

271 bis 360
Tage
überfällig

mehr als 360
Tage
überfällig

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

der Kategorie „Kredite und Forderungen“

1.170

928

78

8

1

1

4

davon Ausleihungen und gewährte Darlehen

(33)

(33)

(0)

(0)

(0)

(0)

(0)

davon sonstige kurzfristige Forderungen

(1.138)

(895)

(78)

(8)

(1)

(1)

(4)

der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“

0

0

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“

7

0

0

0

0

0

0

der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“

49

1

0

0

0

0

0

 

1.227

929

78

8

1

1

4

Im Geschäftsjahr 2017/18 sind in den nicht überfälligen, nicht einzelwertberichtigten finanziellen Vermögenswerten 110 Mio. € und in den bis 90 Tage überfälligen, nicht einzelwertberichtigten finanziellen Vermögenswerten 5 Mio. € enthalten, die auf METRO China entfallen.

IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
Rating
Rating bezeichnet im Finanzwesen die systematische, qualitative Bewertung von Emittenten hinsichtlich ihrer Bonität. Es wird durch unterschiedliche Bonitätsstufen ausgedrückt. Bekannte Agenturen, die Ratings durchführen, sind Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch.
Glossar