47. Sonstige Rechtsangelegenheiten
Erfolgreicher Vollzug der Konzernaufteilung
Im Zusammenhang mit der Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen gegen die CECONOMY AG Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/oder Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Spaltungsvertrag selbst erhoben. Gem. einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG. Am 24. Januar 2018 wies das Landgericht Düsseldorf die Klagen vollumfänglich ab. Sämtliche Kläger legten in allen Verfahren Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Am 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/ oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert.
Klageverfahren gegen Kreditkartenunternehmen
Gesellschaften des METRO Konzerns hatten Klagen gegen Kreditkartenunternehmen eingereicht. Mit diesen Klagen wurden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die darauf beruhen, dass die EU-Kommission die Festsetzung von sog. Interbankenentgelten durch Kreditkartenunternehmen als Verstoß gegen das EU-Recht bewertet hatte. Die Entscheidung der EU-Kommission gegen ein Kreditkartenunternehmen wurde letztinstanzlich durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 wurden Vergleiche über die geltend gemachten Schadensansprüche erzielt, die zu einem Ergebnisbeitrag im niedrigen 2-stelligen Millionenbereich geführt haben. METRO hat im Zuge dessen die Klagen gegen die Kreditkartenunternehmen zurückgenommen.
Schiedsverfahren gegen Hudson’s Bay Company
Die METRO AG ist Klägerin in einem Schiedsverfahren gegen den kanadischen Warenhauskonzern Hudson’s Bay Company (HBC). Hintergrund des Schiedsverfahrens ist eine noch offene Kaufpreisforderung der METRO AG gegen HBC aus der Veräußerung von Galeria Kaufhof im Jahr 2015. Die METRO AG hatte an einzelnen Immobilien zunächst Minderheitsanteile behalten und HBC an diesen Call-Optionen eingeräumt. Im Januar 2016 hat HBC diese Call-Optionen ausgeübt und einen vorläufigen Kaufpreis gezahlt. Die METRO AG hält den gezahlten vorläufigen Kaufpreis jedoch für zu gering und streitet deshalb mit HBC über die Bewertungsgrundlage für die Kaufpreisermittlung.
Übrige Rechtsangelegenheiten
Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die METRO AG bzw. ihre Konzerngesellschaften haben zudem Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen erhoben, die wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen verurteilt wurden (u. a. LKW- und Zucker-Kartell).