Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen i. H. v. 11 Mio. € (30.9.2023: 18 Mio. €). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Mietgarantien mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren, soweit eine Inanspruchnahme nicht als gänzlich unwahrscheinlich eingeschätzt werden konnte.
Die Barwerte der Eventualverpflichtungen entsprechen im Wesentlichen denen der Nominalbeträge.
Für einen Teil der Eventualverbindlichkeiten bestehen Rückgriffsrechte ggü. Dritten jeweils in Höhe des Nominalbetrags.