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Anwendung neuer Rechnungs­legungs­vorschriften und erstmalige An­wendung von Rechnungs­legungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2023/24 erstmals angewendete IFRS

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossenen Änderungen an IFRS zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2023/24 für METRO verpflichtend waren. Die erstmalige Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

  • Änderungen zu IAS 8 – Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)
  • Änderungen zu IAS 12 – Pillar 2 – eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Regeln zu Pillar 2 ergeben
  • Änderungen zu IAS 12 – Pillar 2 – gezielte Anhangangaben
  • Änderungen zu IAS 12 – Ertragsteuern (latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)
  • Änderungen zu IFRS 17 – Versicherungsverträge – Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen
  • IFRS 17 – Versicherungsverträge – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2023/24 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2023/24 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

Standard/Interpretation

Titel

Anwendungs­beginn gem. IFRS1

Anwendung bei METRO AG ab2

Genehmigt durch EU3

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4

1.1.2024

1.10.2024

Ja

Änderungen zu IAS 1

Klassifizierung langfristiger Verbindlichkeiten mit Covenants4

1.1.2024

1.10.2024

Ja

Änderungen zu IFRS 16

Leasing: Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion

1.1.2024

1.10.2024

Ja

Änderungen zu IAS 7

Kapitalflussrechnung: neue Angabevorschriften zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen

1.1.2024

1.10.2024

Ja

Änderungen zu IFRS 7

Finanzinstrumente: Angaben – neue Angabevorschriften zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen

1.1.2024

1.10.2024

Ja

Änderungen zu IAS 21

Währungsumrechnung: fehlende Umtauschbarkeit4

1.1.2025

1.10.2025

Ja

Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

1.1.2026

1.10.2026

Nein

IFRS 18

Darstellung und Angaben im Abschluss

1.1.2027

1.10.2027

Nein

IFRS 19

Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

1.1.2027

1.10.2027

Nein

Änderungen zu IFRS 10/IAS 28

Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4

Unbekannt

Unbekannt

Nein

1

Ohne vorzeitige Anwendung.

2

Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3

Stand: November 2024

4

Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung.

Auswirkung der weiteren IFRS-Änderungen

Die erstmalige Anwendung der in der obigen Tabelle aufgeführten Standards sowie der Änderungen von IFRS wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. Mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Auf Basis der ersten begonnenen Untersuchungen erwarten wir bei Erstanwendung von IFRS 18 geringe Ausweisverschiebungen.

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