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12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen für die einzelnen Länder ausgewiesen.

Mio. €

2022/23

2023/24

Latenter Steueraufwand/-ertrag (+/−)

82

−26

davon aus temporären Differenzen

(75)

(−42)

davon aus Verlust- und Zinsvorträgen

(7)

(16)

Mio. €

2022/23

2023/24

Tatsächliche Steuern

88

116

davon Deutschland

(17)

(12)

davon international

(71)

(104)

davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode

(153)

(114)

davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden

(−66)

(2)

Latente Steuern

82

−26

davon Deutschland

(14)

(18)

davon international

(68)

(−44)

 

170

90

Der Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften von METRO setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,70 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,00 %. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 %. Die Steuersätze stimmen mit den Vorjahreswerten überein. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9,00 % (2022/23: 0,00 %) und 30,71 % (2022/23: 38,07 %).

Der Steueraufwand enthält einen latenten Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs i. H. v. 22 Mio. € (2022/23: 37 Mio. €).

Unter Anwendung des deutschen Konzernsteuersatzes auf das ausgewiesene Vorsteuerergebnis ergäbe sich ein Ertragsteueraufwand von −11 Mio. € (2022/23: 186 Mio. €). Die Abweichung um 101 Mio. € (2022/23: −16 Mio. €) zum ausgewiesenen Steueraufwand von 90 Mio. € (2022/23: 170 Mio. €) lässt sich wie folgt überleiten:

Mio. €

2022/23

2023/24

Ergebnis vor Steuern

609

−35

Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %)

186

−11

Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze

−15

−24

Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge

−66

2

Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

62

39

Auswirkungen latenter Steuern

60

90

Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern

−13

18

Steuerfreie Erträge

−7

−25

Sonstige Abweichungen

−36

0

Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung

170

90

Konzernsteuerquote

27,9 %

−257,8 %

In der Position „Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze“ ist ein latenter Steueraufwand von 6 Mio. € (2022/23: 7 Mio. €) aus Steuersatzänderungen enthalten.

Im Rahmen der Einführung der internationalen Mindeststeuerregelungen nach dem OECD-Pillar-2-Ansatz unterliegt die METRO AG ab dem Geschäftsjahr 2023/24 den Anforderungen zur Berechnung und Offenlegung der Mindeststeuer. Auf Basis der derzeitigen Geschäftsentwicklung erwartet METRO in Deutschland keine nennenswerten Auswirkungen aus der Einführung von Pillar 2. Die tatsächliche Belastung wird jedoch von der Entwicklung der effektiven Steuersätze in den relevanten Ländern abhängen. Vor diesem Hintergrund rechnet METRO mit zusätzlichen Steuerbelastungen im niedrigen 1-stelligen Millionenbereich. METRO wendet die Ausnahmevorschrift des IAS 12 an, wonach keine Angaben zu latenten Steuern im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung erforderlich sind.

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