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24. Wertminde­rungen auf finanzielle Vermögens­werte

Die Wertminderungen zum 30. September 2024 betragen 134 Mio. € (30.9.2023: 146 Mio. €).

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit erfasst. Die Wertminderung erfolgte insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte in Bezug auf Fälligkeit und Ausfall sowie unter Berücksichtigung regionen- und kundenspezifischer Portfolios.

Die Verlustausfallraten je Fälligkeitsband dieser Portfolios werden anhand bisheriger Erfahrungen mit Kreditverlusten aus solchen finanziellen Vermögenswerten abgeschätzt. Die so ermittelten Verlustausfallraten werden durch die Einbeziehung eines an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgerichteten prognostizierten Index angepasst.

Einzelne Forderungen, für die objektive Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegen, werden einzelwertberichtigt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt je Fälligkeitsband die zum Stichtag bilanzierten Bruttobuchwerte und die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Mio. €

Brutto­forderung 30.9.2023 gesamt

Bandbreite ermittelter Ausfallquoten

Davon der Risiko­vorsorge unter­liegend

Darauf vor­genommene Wertmin­derungen

Brutto­forderung 30.9.2024 gesamt

Bandbreite ermittelter Ausfallquoten

Davon der Risiko­vorsorge unter­liegend

Darauf vor­genommene Wertmin­derungen

Nicht überfällig

534

0,07 %−0,60 %

440

−15

537

0,07 %−0,60 %

446

−15

Bis 90 Tage überfällig

120

0,45 %−5,73 %

92

−1

119

0,45 %−5,73 %

85

−1

91 bis 180 Tage überfällig

28

1,45 %−16,53 %

9

−1

25

1,45 %−16,53 %

12

0

181 bis 270 Tage überfällig

10

2,61 %−24,18 %

5

0

7

2,61 %−24,18 %

3

0

271 bis 360 Tage überfällig

11

2,17 %−32,19 %

3

0

7

2,17 %−32,19 %

3

0

Mehr als 360 Tage überfällig

32

4,80 %−67,62 %

3

−1

46

4,80 %−67,62 %

6

−1

Bruttoforderung

735

 

551

742

 

555

Wertminderungen

−83

 

−19

−84

 

−19

Maximales Ausfallrisiko

651

 

658

 

Die Risikovorsorge i. H. v. 19 Mio. € (30.9.2023: 19 Mio. €) beinhaltet neben der auf der Grundlage der dargestellten regionenbasierten Wertminderungsmatrix erfassten Wertminderung auch eine zusätzliche länder- und kundengruppenspezifische Risikovorsorge vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und dem verhaltenen Geschäftsklima im Gastronomiegewerbe.

Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach der vereinfachten Ermittlung stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

2022/23

2023/24

Stand 1.10.

87

83

Zuführung zur Wertminderung

36

26

Auflösung/Inanspruchnahme der Wertminderung

−34

−25

Sonstige Veränderungen

−5

−1

Stand 30.9.

83

84

Die Wertminderungen enthalten Einzelwertberichtigungen i. H. v. 65 Mio. € (30.9.2023: 65 Mio. €).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 30 Mio. € (30.9.2023: 22 Mio. €) wurden nicht wertgemindert, da Sicherheiten vorliegen.

Auf Forderungen an Lieferanten, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, Ausleihungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und sonstige Forderungen aus dem Immobilienbereich wendet METRO die allgemeinen Wertminderungsregelungen an. Hierbei werden die Forderungen anhand ihrer (Über-)Fälligkeit und des Kontrahentenratings in die Risikoklassen gut, mittel und schlecht sowie Einzelwertberichtigung eingeteilt. Die Bonität der Kontrahenten wird kontinuierlich überwacht, sodass METRO einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos erkennt und zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren kann. Forderungen, die noch nicht fällig sind oder eine geringe Überfälligkeit von maximal 30 Tagen aufweisen, werden überwiegend in die Risikoklasse gut eingestuft und Forderungen mit einer Überfälligkeit über 90 Tage werden überwiegend in die Risikoklasse schlecht eingestuft. Forderungen, die zwischen diesen Überfälligkeiten liegen, werden überwiegend in die Risikoklasse mittel eingestuft. Bei signifikanten Bonitätsveränderungen des Kontrahenten werden Forderungen in der Risikoklasse herabgestuft.

In der nachfolgenden Tabelle wird der Bruttobuchwert sowie die Entwicklung der Risikovorsorge in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte dargestellt, auf die die allgemeinen Wertminderungsregelungen angewendet werden:

Mio. €

Gut

Mittel

Schlecht

Einzelwert­berich­tigung

Gesamt

Bruttobuchwert 30.9.2023

312

22

19

110

463

Bruttobuchwert 30.9.2024

259

8

19

90

376

Wertminderungen

 

 

 

 

 

Stand 1.10.2022

2

0

1

52

55

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

10

11

Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe

0

0

0

172

18

Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

−2

0

0

−19

−22

Inanspruchnahme

0

0

0

−2

−2

Sonstige Änderungen1

0

0

0

−4

−4

Stand 30.9./1.10.2023

0

0

1

55

56

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

10

10

Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe

0

0

0

1

1

Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

−23

−23

Inanspruchnahme

0

0

0

−1

−1

Sonstige Änderungen1

0

0

0

0

0

Stand 30.9.2024

0

0

1

43

43

1

In den sonstigen Änderungen werden Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Umgliederungen in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte ausgewiesen.

2

Anpassung im Vorjahr aufgrund der Anwendung des allgemeinen Wertminderungsgrundsatzes auf sonstige Forderungen aus dem Immobilienbereich.

Darüber hinaus bestehen Wertminderungen i. H. v. 7 Mio. € (30.9.2023: 7 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte, die weder den vereinfachten noch den allgemeinen Wertminderungsregelungen unterliegen.

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