Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unserer Werteerklärung zu den Menschenrechten festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Lieferkette beziehen. Eine Haltung mit ähnlichen Werten ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in unserer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern. Im Berichtsjahr haben wir entsprechend unserem Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte die Anforderungen des in Deutschland im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für die im Anwendungsbereich unmittelbar verpflichteten Unternehmen von METRO umgesetzt. So haben die METRO AG, die METRO Deutschland GmbH sowie die METRO Logistik GmbH ihre Menschenrechtsstrategie jeweils in einer Grundsatzerklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt veröffentlicht und verantwortliche Menschenrechtsbeauftragte ernannt. Die METRO AG hat in den Landesgesellschaften gespiegelte Verantwortungsstrukturen geschaffen und die lokalen Menschenrechtsbotschafter geschult. Sie hat zudem eine Konzernrichtlinie als operative Umsetzungsanweisung der Werteerklärung erlassen und ein weltweit für alle Mitarbeiter verpflichtendes E-Training zu den Themen Schutz von Menschenrechten und Umweltaspekte eingeführt. METRO Deutschland hat bereits im letzten Berichtsjahr den Verhaltenskodex inhaltlich überarbeitet und bei relevanten Geschäftspartnern als Vertragsbestandteil ergänzt. Außerdem enthalten alle Eigenmarken- sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten und die internationalen Standardlogistikverträge eine Klausel zu Sozialstandards. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen haben wir entsprechende Prozesse und Maßnahmen implementiert, die uns helfen, unsere Anforderungen entsprechend durchsetzen zu können. Im Berichtsjahr haben die nach LkSG verpflichteten Unternehmen ein IT-gestütztes Social-Compliance-Risikomanagementsystem für Lieferantenbeziehungen mit einer ausdifferenzierten Risikoanalyse eingeführt. Hier ermitteln, gewichten und priorisieren wir regelmäßig und anlassbezogen die Risiken für Menschenrechte bzw. Umweltschutz. Für relevante Vertragspartner wird anhand abstrakter und soweit erforderlich konkreter Risikofaktoren im Zusammenspiel mit unseren Einflussnahmemöglichkeiten eine Klassifizierung und Priorisierung vorgenommen. In Bezug auf den eigenen Geschäftsbereich erfolgte die Risikoanalyse per Befragung der für die einzelnen Konzernunternehmen bestellten Menschenrechtsbotschafter auf Basis eines festgelegten Fragekatalogs sowie durch Auswertung von Meldungen aus unserem Hinweisgebersystem und eigene Recherche durch die Menschenrechtsbeauftragten. Die Klassifizierung und Priorisierung erfolgen wiederum anhand der Kriterien Einflussvermögen, Schwere, Wahrscheinlichkeit und Umkehrbarkeit einer potenziellen Verletzung sowie der Art unseres Verursachungsbeitrags durch den operativen und strategischen Menschenrechtsbeauftragten. Aufgrund ihrer Funktion als Konzernholding- und Steuerungseinheit ergibt sich für die METRO AG eine spezifische Vertragspartnerstruktur, die absolut überwiegend aus klassischen Dienstleistern wie Unternehmensberatungen, Kanzleien oder ähnlichen mit Sitz in Deutschland und gerade nicht aus klassischen Warenlieferanten besteht. Für diese spezifischen Vertragspartner sowie den eigenen Geschäftsbereich konnten im Berichtsjahr keine grundsätzlichen Risiken mit menschenrechtlicher und umweltbezogener Relevanz festgestellt werden. Dennoch werden regelmäßig Analysen durchgeführt, um die Aktualität dieser Untersuchung zu überprüfen und so fortlaufend mögliche Risiken ausschließen bzw. feststellen und entsprechend adressieren zu können.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mit einem über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tool können sowohl interne als auch externe Personen, somit auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle bzw. Verstöße melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten den Beschwerdemechanismus von METRO kennen und Informationen darüber entlang der weiteren Lieferkette bereitstellen. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung, ob dies so von unseren Lieferanten auch umgesetzt wird, sind nicht etabliert. Gemeldete Vorfälle, die unser Unternehmen betreffen, werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen der Missstände gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern. Dafür arbeiten wir entlang der Anforderungen des LkSG mit einem Präventivmaßnahmen- und Abhilfekatalog, der je nach Anwendungsfall entweder bereits bei einer Risikoklassifizierung eines Lieferanten oder spätestens bei Meldung eines sich bestätigenden Vorfalls aufgegeben und nachgehalten wird. Im Rahmen der Wirksamkeitsanalyse unseres Risikomanagementsystems inkl. Maßnahmen und Beschwerdeverfahren konnten wir die Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen sowie unserer Geschäftsprozesse feststellen. Hierbei kamen insbesondere der Aufbau unserer Organisationsstruktur, Vertragsanpassungen, der Einsatz von Lieferantenfragebögen, bilaterale Lieferantengespräche zur vertieften Risikoanalyse, E-Trainings für Mitarbeiter und relevante Lieferanten, Einholung von Auditnachweisen und Investigationsgespräche zu vorliegenden Beschwerden auch mit Drittparteien zum Tragen.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette
Um dazu beizutragen, sozialverträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben dem Konzept zur Einhaltung des LkSG sowie der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen in unserer Eigenmarkenlieferkette ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir verfolgen den Ansatz, dass unsere Eigenmarkenproduzenten durch eine unabhängige Drittpartei, z. B. entsprechend dem Lieferkettenmanagement der amfori BSCI, dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen, auditiert werden. Diese Audits können durch uns angestoßen werden oder wir greifen auf durch andere Unternehmen angestoßene Audits zu, die uns für unsere Bewertung freigegeben werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten bestimmter typischerweise menschenrechtskritischer Lebensmittelkategorien und -industrien, für Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International Ltd., Hongkong (MSI) Importware herstellen lassen, sowie für alle o. g. risikobehafteten Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands in der Ukraine nicht angepasst werden, da sie allgemeingültig ist. Grundsätzlich lassen wir Audits entsprechend den Auditzyklen der von METRO akzeptierten Sozialstandards regelmäßig durch externe Auditoren vor Ort durchführen. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten1 und führen diesen analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich schrittweise ein. Bis dato wurde der Prozess vollständig für die Food- und Near-Food Produzenten der MSI und die Landesgesellschaften METRO Deutschland und METRO Frankreich implementiert. Die Landesgesellschaft METRO Türkei, MAKRO Spanien sowie METRO Pakistan ergänzen fortlaufend ihr Produzentenportfolio in dem Food- und Near-Food-Prozess. Weitere Einkaufs- und Landesgesellschaften bereiten sich auf die Implementierung vor. Bis 2030 streben wir an, unsere gesamte Eigenmarkenlieferkette, soweit diese in Bezug auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen risikobehaftet ist, in diesen Prozess einzubeziehen. Die Landesgesellschaften werden hierzu geschult und schrittweise in das Programm eingegliedert. Im Berichtsjahr haben 12 nationale Tochtergesellschaften ihre Kenntnisse über das Programm aufgefrischt und/oder neue Kollegen über Online-Schulungen trainiert.
Der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf unsere Lieferkette. Die Erfahrungen aus diesen Belastungsproben der Lieferkette berücksichtigend, sehen wir in verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken den Schlüssel zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten.
Zum 30. September 2024 haben 412 von 466 berichteten aktiven risikobehafteten Eigenmarken-Non-Food-Produzenten2 und 117 von 191 entsprechenden Food-/Near-Food-Produzenten3 den Auditierungsprozess durchlaufen4. Davon haben 100 % (412) der Non-Food-Produzenten und 100 % (117) der Food-/Near-Food-Produzenten das Audit erfolgreich absolviert. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis als Vertragspartner von METRO beauftragt werden, d. h. für amfori BSCI mindestens mit einem A-, B- oder C-Auditergebnis oder einem erfolgreich bestandenen als äquivalent zugelassenen Audit. In Ausnahmefällen können auch D-Audits zugelassen werden, wenn nachweislich die Punkte, die zum D-Ergebnis geführt haben, behoben wurden, aber noch kein neues Audit vorgenommen wurde. Des Weiteren kann ausnahmsweise ein D-Audit zugelassen werden, wenn ein Einzelergebnis in einem nicht kritischen Leistungsbereich zwar nach der Berechnungssystematik des Auditanbieters rechnerisch zu einem D-Gesamtergebnis führt, die Einzelbewertung jedoch nur geringfügige Verfehlungen aufzeigt, mithin die Gesamtschau der Leistung akzeptabel ist. Für alle Food-/Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) ausreichen, um von METRO beauftragt werden zu können.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten schwerwiegende Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei den Produzenten unserer Eigenmarken beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Indem wir unsere Eigenmarkenlieferanten zu der Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, sensibilisieren wir sie für die Einhaltung dieser Bedingungen und für die Vermeidung von Verstößen.
Der Eigenmarkenumsatzanteil ist eine der Kernkennzahlen, die METRO zur Messung und Überprüfung des Umsetzungsstands der sCore Strategie nutzt. Sie zeigt den Umsatzanteil der Eigenmarkenartikel am Gesamtumsatz (auf Basis des Warenwirtschaftssystems) ohne das Segment Sonstige.
1 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.
2 Risikobehaftete Produzenten für Non-Food werden u. a. anhand der folgenden Kriterien bewertet: inhärentes Risiko (Produzenten mit Sitz in einem Risikoland nach amfori BSCI) sowie faktenbasiertes Risiko (kritische Vorfälle).
3 Risikobehaftete Produzenten für Near-Food werden u. a. anhand der folgenden Kriterien bewertet: inhärentes Risiko (Produzenten mit Sitz in einem Risikoland nach amfori BSCI) sowie faktenbasiertes Risiko (kritische Vorfälle). Risikobehaftete Produzenten für Food werden u. a. nach folgenden Kriterien betrachtet: I. Inhärentes Risiko: a) Produzenten mit Sitz in einem Risikoland, b) Produzenten, die Produkte aus bestimmten risikobehafteten Warengruppen und/oder Sektoren/Industriezweigen produzieren, unabhängig vom Risikostatus des Produktionslandes oder c) Governance und Organisationsstrukturen: Belegschaft hauptsächlich Frauen oder Migranten oder Saison-/Zeitarbeiter oder Arbeiter ohne feste oder reguläre Verträge oder II. Faktenbasiertes Risiko (kritische Vorfälle).
4 Für die Kennzahlen des Kapitels Sozialbelange kann es u. a. aufgrund von Datenverfügbarkeit zu Abweichungen ggü. dem Konsolidierungskreis aus der Finanzberichterstattung kommen.