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28. Rückstellun­gen für Pensionen und ähnliche Verpflicht­un­gen

Die Rückstellungen für Pensionen i. H. v. 377 Mio. € (30.9.2023: 324 Mio. €) beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und ggü. externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gem. den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen.

Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben.

Deutschland

METRO gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen gem. IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen i. S. d. Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet.

Darüber hinaus bestehen verschiedene für Neueintritte geschlossene Versorgungswerke, die i. d. R. lebenslange Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Die Zusagen sehen Hinterbliebenenleistungen in unterschiedlicher Höhe vor, abhängig von der Leistung, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte.

Außerdem bestehen Entgeltumwandlungsverträge mit der Hamburger Pensionskasse.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es einen leistungsorientierten Pensionsplan, der mit Wirkung zum 1. Januar 2021 für Neueintritte und zukünftige Anwartschaftszuwächse geschlossen und seitdem für Anwartschaften durch einen Collective-Defined-Contribution-(CDC-)Plan ersetzt wurde.

Der leistungsorientierte Pensionsplan sieht zusätzlich zu Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod vor, deren Höhe sich nach dem jeweiligen ruhegeldfähigen Einkommen pro Dienstjahr bemisst. Die Finanzierung erfolgt über einen landestypischen Pensionsfonds.

Das bestehende Planvermögen wurde im Berichtsjahr in eine kongruente Rückdeckungsversicherung übertragen, sodass der Vermögenswert nunmehr entsprechend dem Wert der Verpflichtungen bilanziert wird. Dies resultiert in einem versicherungsmathematischen Verlust i. H. v. rund 102 Mio. € im Planvermögen, der durch eine entsprechende Minderung der Vermögenswertbegrenzung vollständig kompensiert wird. Eine Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) ist künftig nicht mehr vorzunehmen.

Der Finanzierungsstand des Anwartschaftsbarwerts stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

30.9.2023

30.9.2024

Finanzierungsstand

 

 

Anwartschaftsbarwert

914

992

Abzüglich Fair Value des Planvermögens

689

614

Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert)

99

0

Nettoschuld/-vermögenswert

324

377

davon als Rückstellung bilanziert

(324)

(377)

davon als Nettovermögen bilanziert

(1)

(0)

Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Vorschriften des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes.

Die im Folgenden dargestellten Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt:

 

30.9.2023

30.9.2024

%

Deutschland

Niederlande

Deutschland

Niederlande

Rechnungszins

4,60

4,70

3,50

3,60

Rententrend

2,30

2,00

2,20

1,68

METRO hat wie in den Vorjahren zur Bestimmung des Rechnungszinses auf allgemein anerkannte Verfahren zurückgegriffen. Mit diesen wird auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität am Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen der jeweils anzuwendende Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins für die Eurozone basiert auf den Ergebnissen einer vom Konzernaktuar einheitlich verwendeten Methode. Die Zinsfestsetzung basiert hierbei auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Duration der Verpflichtungen. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwendet.

Neben dem Rechnungszins stellt der Rententrend einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung i. d. R. in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt.

Die sonstigen verwendeten Parameter sind für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen nicht wesentlich.

Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Sterblichkeitsraten zum 30. September 2024 auf den Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH.

Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt.

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

 

 

30.9.2023

30.9.2024

Mio. €

 

Deutschland

Niederlande

Deutschland

Niederlande

Rechnungszins

Anstieg um 100 Basispunkte

−31

−70

−36

−74

Rückgang um 100 Basispunkte

38

91

44

97

Rententrend

Anstieg um 25 Basispunkte

7

21

8

22

Rückgang um 25 Basispunkte

−7

−20

−8

−20

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt:

Mio. €

2022/23

2023/24

Anwartschaftsbarwert

 

 

Stand Periodenbeginn

917

914

Erfolgswirksam erfasst

44

51

Zinsaufwand

34

41

Laufender Dienstzeitaufwand

12

10

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen)

−2

0

Effekt aus Planabgeltungen

0

0

Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im sonstigen Ergebnis erfasst

−1

64

Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus

 

 

Änderung der demografischen Annahmen (−/+)

1

0

Änderung der finanziellen Annahmen (−/+)

5

108

erfahrungsbedingter Berichtigung (−/+)

−7

−44

Sonstige Effekte

−45

−38

Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen)

−42

−41

Beiträge der Teilnehmer des Plans

4

4

Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers

−3

0

Währungseffekte

−4

−1

Stand Periodenende

914

992

Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Veränderung des Anwartschaftsbarwerts von 108 Mio. € (2022/23: 6 Mio. €).

Der Anwartschaftsbarwert entfällt im Wesentlichen auf Deutschland mit 421 Mio. € (30.9.2023: 358 Mio. €) und auf die Niederlande mit 463 Mio. € (30.9.2023: 453 Mio. €).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung beträgt in Deutschland 13 Jahre (30.9.2023: 13 Jahre), in den Niederlanden 19 Jahre (30.9.2023: 18 Jahre) und in den übrigen Ländern 9 Jahre (30.9.2023: 9 Jahre).

Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten:

%

30.9.2023

30.9.2024

Aktive Anwärter

20

22

Ausgeschiedene Anwärter

42

41

Pensionäre

38

37

Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt METRO verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (z. B. das Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- bzw. Anlagerisiken des Planvermögens.

Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert METRO das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von METRO gesichert.

Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

2022/23

2023/24

Veränderungen des Planvermögens

 

 

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn

702

689

Erfolgswirksam erfasst

27

31

Zinsertrag

27

31

Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im sonstigen Ergebnis erfasst

−30

−98

Ertrag/Verlust aus Planvermögen
ohne Zinsertrag (+/−)

−30

−98

Sonstige Effekte

−9

−8

Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen)

−18

−17

Zahlungen für Planabgeltungen

0

0

Arbeitgeberbeiträge

5

5

Beiträge der Teilnehmer des Plans

4

4

Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers

0

0

Währungseffekte

0

0

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende

689

614

Das Planvermögen entfällt im Wesentlichen auf Deutschland mit 124 Mio. € (30.9.2023: 112 Mio. €) und die Niederlande mit 463 Mio. € (30.9.2023: 552 Mio. €).

Der Bestand an Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen ggü. Versicherungsunternehmen i. H. v. 587 Mio. € (30.9.2023: 112 Mio. €).

Das tatsächliche Ergebnis aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr −67 Mio. € (2022/23: −3 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger i. H. v. rund 5 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge i. H. v. 3 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in Deutschland entfällt.

Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. €

2022/23

2023/24

Laufender Dienstzeitaufwand1

12

10

Nettozinsaufwendungen2

11

14

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
(inkl. Plankürzungen und -änderungen)

−2

0

Planabgeltungen

0

0

Pensionsaufwendungen

21

24

1

Darin verrechnet: von Mitarbeitern geleistete Beiträge.

2

Darin enthalten: Zinseffekt aus der Fortschreibung der Vermögenswertobergrenze.

Im sonstigen Ergebnis wurde im Geschäftsjahr 2023/24 ein Verlust von 59 Mio. € erfolgsneutral erfasst. Er setzt sich aus der Veränderung der versicherungsmathematischen Parameter i. H. v. 108 Mio. €, den erfahrungsbedingten Berichtigungen von −44 Mio. €, dem Verlust im Planvermögen i. H. v. 98 Mio. € und der Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze in den Niederlanden i. H. v. −104 Mio. € zusammen.

Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr 2023/24 i. H. v. 87 Mio. € (2022/23: 86 Mio. €) berücksichtigt. Diese Werte beinhalten auch Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen i. H. v. 28 Mio. € (30.9.2023: 27 Mio. €) bilanziert. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter werden grundsätzlich analog zu denen der betrieblichen Altersvorsorge ermittelt.

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