Im Geschäftsjahr 2022/23 erstmals angewendete IFRS
Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossenen Änderungen an IFRS zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2022/23 für METRO verpflichtend waren. Die erstmalige Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
- Änderungen zu IFRS 1 – Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Tochterunternehmen als Erstanwender)
- Änderungen zu IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)
- Änderungen zu IFRS 9 – Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind)
- Änderungen zu IFRS 16 – Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Änderung von Beispiel 13 zu IFRS 16 – [Leasingverhältnisse] in Bezug auf Lease Incentives)
- Änderungen zu IAS 16 – Sachanlagen (Einnahmen vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz)
- Änderungen zu IAS 37 – Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Vertragserfüllungskosten)
- Änderungen zu IAS 41 – Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte)
- Änderungen zu IAS 1 – Darstellung des Abschlusses (Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)/vorzeitige Anwendung der Änderungen zu IAS 1 im aktuellen Geschäftsbericht
Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2022/23 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2022/23 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.
Standard/Interpretation |
Titel |
Anwendungsbeginn gem. IFRS1 |
Anwendung bei METRO AG ab2 |
Genehmigt durch EU3 |
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Änderungen zu IAS 12 |
Pillar 2 – eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Regeln zu Pillar 2 ergeben4 |
Sofort |
1.10.2023 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 12 |
Pillar 2 – gezielte Anhangangaben4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 17 |
Versicherungsverträge – Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Ja |
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IFRS 17 |
Versicherungsverträge4 – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 8 |
Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 12 |
Ertragsteuern (latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 1 |
Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4 |
1.1.2024 |
1.10.2024 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 1 |
Klassifizierung langfristiger Verbindlichkeiten mit Covenants4 |
1.1.2024 |
1.10.2024 |
Nein |
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Änderungen zu IFRS 16 |
Leasing: Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion |
1.1.2024 |
1.10.2024 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 7 |
Kapitalflussrechnung: neue Angabevorschriften zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen |
1.1.2024 |
1.10.2024 |
Nein |
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Änderungen zu IFRS 7 |
Finanzinstrumente: Angaben – neue Angabevorschriften zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen |
1.1.2024 |
1.10.2024 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 21 |
Währungsumrechnung: fehlende Umtauschbarkeit4 |
1.1.2025 |
1.10.2025 |
Nein |
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Änderungen zu IFRS 10/IAS 28 |
Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4 |
Unbekannt |
Unbekannt |
Nein |
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Auswirkung der weiteren IFRS-Änderungen
Die erstmalige Anwendung der in der obigen Tabelle aufgeführten Standards sowie der Änderungen von IFRS wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.