Die Wertminderungen zum 30. September 2023 betragen 146 Mio. € (30.9.2022: 149 Mio. €).
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit erfasst. Die Wertberichtigung erfolgte insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte in Bezug auf Fälligkeit und Ausfall sowie unter Berücksichtigung regionen- und kundenspezifischer Portfolios.
Die Verlustausfallraten je Fälligkeitsband dieser Portfolios werden anhand bisheriger Erfahrungen mit Kreditverlusten aus solchen finanziellen Vermögenswerten abgeschätzt. Die so ermittelten Verlustausfallraten werden durch die Einbeziehung eines an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgerichteten prognostizierten Index angepasst.
Einzelne Forderungen, für die objektive Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegen, werden einzelwertberichtigt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt je Fälligkeitsband die zum Stichtag bilanzierten Bruttobuchwerte und die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Mio. € |
Bruttoforderung 30.9.2022 gesamt |
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten |
Davon der Risikovorsorge unterliegend |
Darauf vorgenommene Wertminderungen |
Bruttoforderung 30.9.2023 gesamt |
Bandbreite ermittelter Ausfallquoten |
Davon der Risikovorsorge unterliegend |
Darauf vorgenommene Wertminderungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Nicht überfällig |
505 |
0,03 %− |
430 |
−18 |
534 |
0,07 %− |
440 |
−15 |
Bis 90 Tage überfällig |
103 |
0,09 %− |
80 |
−1 |
120 |
0,45 %− |
92 |
−1 |
91 bis 180 Tage überfällig |
14 |
0,26 %− |
6 |
0 |
28 |
1,45 %− |
9 |
−1 |
181 bis 270 Tage überfällig |
6 |
0,54 %− |
3 |
0 |
10 |
2,61 %− |
5 |
0 |
271 bis 360 Tage überfällig |
4 |
1,08 %− |
2 |
0 |
11 |
2,17 %− |
3 |
0 |
Mehr als 360 Tage überfällig |
38 |
5,40 %− |
2 |
−1 |
32 |
4,80 %− |
3 |
−1 |
Bruttoforderung |
669 |
|
524 |
- |
735 |
|
551 |
- |
Wertminderungen |
−87 |
|
- |
−20 |
−83 |
|
- |
−19 |
Maximales Ausfallrisiko |
582 |
|
- |
- |
651 |
|
- |
- |
Die Risikovorsorge i. H. v. 19 Mio. € (30.9.2022: 20 Mio. €) beinhaltet neben der auf der Grundlage der dargestellten regionenbasierten Wertminderungsmatrix erfassten Wertminderung auch eine zusätzliche länder- und kundengruppenspezifische Risikovorsorge vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine, der Energiekrise und der Inflation.
Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach der vereinfachten Ermittlung stellt sich wie folgt dar:
Mio. € |
2021/22 |
2022/23 |
---|---|---|
Stand 1.10. |
90 |
87 |
Zuführung zur Wertminderung |
26 |
36 |
Auflösung/Inanspruchnahme der Wertminderung |
−30 |
−34 |
Sonstige Veränderungen |
1 |
−5 |
Stand 30.9. |
87 |
83 |
Die Wertminderungen enthalten Einzelwertberichtigungen i. H. v. 65 Mio. € (30.9.2022: 67 Mio. €).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 22 Mio. € (30.9.2022: 19 Mio. €) wurden nicht wertgemindert, da Sicherheiten vorliegen.
Auf Forderungen an Lieferanten, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, Ausleihungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und sonstige Forderungen aus dem Immobilienbereich wendet METRO die allgemeinen Wertminderungsregelungen an. Hierbei werden die Forderungen anhand ihrer (Über-)Fälligkeit und des Kontrahentenratings in die Risikoklassen gut, mittel und schlecht sowie Einzelwertberichtigung eingeteilt. Die Bonität der Kontrahenten wird kontinuierlich überwacht, sodass METRO einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos erkennt und zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren kann. Für den überwiegenden Teil der METRO Kontrahenten, die unter die obigen Geschäftsbeziehungen zu zählen sind, sind keine externen Ratings verfügbar, daher sind die Risikoklassen in gut, mittel und schlecht geändert worden. Forderungen, die noch nicht fällig sind oder eine geringe Überfälligkeit von maximal 30 Tagen aufweisen, werden überwiegend in die Risikoklasse gut eingestuft und Forderungen mit einer Überfälligkeit über 90 Tage werden überwiegend in die Risikoklasse schlecht eingestuft. Forderungen, die zwischen diesen Überfälligkeiten liegen, werden überwiegend in die Risikoklasse mittel eingestuft. Bei signifikanten Bonitätsveränderungen des Kontrahenten werden Forderungen in der Risikoklasse herabgestuft. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend diesen Einstufungen angepasst.
In der nachfolgenden Tabelle wird der Bruttobuchwert sowie die Entwicklung der Risikovorsorge in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte dargestellt, auf die die allgemeinen Wertminderungsregelungen angewendet werden:
Mio. € |
Gut |
Mittel |
Schlecht |
Einzelwertberichtigung2 |
Gesamt2 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bruttobuchwert 30.9.2022 |
344 |
61 |
42 |
77 |
524 |
||||
Bruttobuchwert 30.9.2023 |
312 |
22 |
19 |
110 |
463 |
||||
Wertminderungen |
|
|
|
|
|
||||
Stand 1.10.2021 |
3 |
1 |
0 |
64 |
68 |
||||
Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
0 |
4 |
4 |
||||
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe |
−1 |
0 |
0 |
9 |
8 |
||||
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
0 |
−13 |
−14 |
||||
Inanspruchnahme |
0 |
0 |
0 |
−6 |
−6 |
||||
Sonstige Änderungen1 |
0 |
0 |
0 |
−6 |
−6 |
||||
Stand 30.9./1.10.2022 |
2 |
0 |
1 |
52 |
55 |
||||
Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte |
0 |
0 |
0 |
10 |
11 |
||||
Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe |
0 |
0 |
0 |
17 |
18 |
||||
Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte |
−2 |
0 |
0 |
−19 |
−22 |
||||
Inanspruchnahme |
0 |
0 |
0 |
−2 |
−2 |
||||
Sonstige Änderungen1 |
0 |
0 |
0 |
−4 |
−4 |
||||
Stand 30.9.2023 |
0 |
0 |
1 |
55 |
56 |
||||
|
Darüber hinaus bestehen Wertminderungen i. H. v. 7 Mio. € (30.9.2022: 7 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte, die weder den vereinfachten noch den allgemeinen Wertminderungsregelungen unterliegen.