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24. Wertminderungen auf finanzielle Vermögens­werte

Die Wertminderungen zum 30. September 2023 betragen 146 Mio. € (30.9.2022: 149 Mio. €).

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde der erwartete Kreditverlust über die gesamte Laufzeit erfasst. Die Wertberichtigung erfolgte insbesondere anhand vergangenheitsbezogener Erfahrungswerte in Bezug auf Fälligkeit und Ausfall sowie unter Berücksichtigung regionen- und kundenspezifischer Portfolios.

Die Verlustausfallraten je Fälligkeitsband dieser Portfolios werden anhand bisheriger Erfahrungen mit Kreditverlusten aus solchen finanziellen Vermögenswerten abgeschätzt. Die so ermittelten Verlustausfallraten werden durch die Einbeziehung eines an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausgerichteten prognostizierten Index angepasst.

Einzelne Forderungen, für die objektive Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegen, werden einzelwertberichtigt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt je Fälligkeitsband die zum Stichtag bilanzierten Bruttobuchwerte und die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Mio. €

Brutto­forderung 30.9.2022 gesamt

Bandbreite ermittelter Ausfallquoten

Davon der Risiko­vorsorge unter­liegend

Darauf vor­genommene Wertmin­derungen

Brutto­forderung 30.9.2023 gesamt

Bandbreite ermittelter Ausfallquoten

Davon der Risiko­vorsorge unter­liegend

Darauf vor­genommene Wertmin­derungen

Nicht überfällig

505

0,03 %−
0,61 %

430

−18

534

0,07 %−
0,60 %

440

−15

Bis 90 Tage überfällig

103

0,09 %−
3,08 %

80

−1

120

0,45 %−
5,73 %

92

−1

91 bis 180 Tage überfällig

14

0,26 %−
7,98 %

6

0

28

1,45 %−
16,53 %

9

−1

181 bis 270 Tage überfällig

6

0,54 %−
11,60 %

3

0

10

2,61 %−
24,18 %

5

0

271 bis 360 Tage überfällig

4

1,08 %−
23,20 %

2

0

11

2,17 %−
32,19 %

3

0

Mehr als 360 Tage überfällig

38

5,40 %−
46,40 %

2

−1

32

4,80 %−
67,62 %

3

−1

Bruttoforderung

669

 

524

-

735

 

551

-

Wertminderungen

−87

 

-

−20

−83

 

-

−19

Maximales Ausfallrisiko

582

 

-

-

651

 

-

-

Die Risikovorsorge i. H. v. 19 Mio. € (30.9.2022: 20 Mio. €) beinhaltet neben der auf der Grundlage der dargestellten regionenbasierten Wertminderungsmatrix erfassten Wertminderung auch eine zusätzliche länder- und kundengruppen­spezifische Risikovorsorge vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine, der Energiekrise und der Inflation.

Die Überleitung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach der vereinfachten Ermittlung stellt sich wie folgt dar:

Mio. €

2021/22

2022/23

Stand 1.10.

90

87

Zuführung zur Wertminderung

26

36

Auflösung/Inanspruchnahme der Wertminderung

−30

−34

Sonstige Veränderungen

1

−5

Stand 30.9.

87

83

Die Wertminderungen enthalten Einzelwertberichtigungen i. H. v. 65 Mio. € (30.9.2022: 67 Mio. €).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 22 Mio. € (30.9.2022: 19 Mio. €) wurden nicht wertgemindert, da Sicherheiten vorliegen.

Auf Forderungen an Lieferanten, Forderungen aus Kreditkartengeschäften, Ausleihungen, Forderungen aus Leasingverhältnissen und sonstige Forderungen aus dem Immobilienbereich wendet METRO die allgemeinen Wertminderungs­regelungen an. Hierbei werden die Forderungen anhand ihrer (Über-)Fälligkeit und des Kontrahentenratings in die Risikoklassen gut, mittel und schlecht sowie Einzelwertberichtigung eingeteilt. Die Bonität der Kontrahenten wird kontinuierlich überwacht, sodass METRO einen signifikanten Anstieg des Ausfallrisikos erkennt und zeitnah auf eventuelle Veränderungen reagieren kann. Für den überwiegenden Teil der METRO Kontrahenten, die unter die obigen Geschäftsbeziehungen zu zählen sind, sind keine externen Ratings verfügbar, daher sind die Risikoklassen in gut, mittel und schlecht geändert worden. Forderungen, die noch nicht fällig sind oder eine geringe Überfälligkeit von maximal 30 Tagen aufweisen, werden überwiegend in die Risikoklasse gut eingestuft und Forderungen mit einer Überfälligkeit über 90 Tage werden überwiegend in die Risikoklasse schlecht eingestuft. Forderungen, die zwischen diesen Überfälligkeiten liegen, werden überwiegend in die Risikoklasse mittel eingestuft. Bei signifikanten Bonitätsveränderungen des Kontrahenten werden Forderungen in der Risikoklasse herabgestuft. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend diesen Einstufungen angepasst.

In der nachfolgenden Tabelle wird der Bruttobuchwert sowie die Entwicklung der Risikovorsorge in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte dargestellt, auf die die allgemeinen Wertminderungsregelungen angewendet werden:

Mio. €

Gut

Mittel

Schlecht

Einzelwert­berich­tigung2

Gesamt2

Bruttobuchwert 30.9.2022

344

61

42

77

524

Bruttobuchwert 30.9.2023

312

22

19

110

463

Wertminderungen

 

 

 

 

 

Stand 1.10.2021

3

1

0

64

68

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

4

4

Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe

−1

0

0

9

8

Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

−13

−14

Inanspruchnahme

0

0

0

−6

−6

Sonstige Änderungen1

0

0

0

−6

−6

Stand 30.9./1.10.2022

2

0

1

52

55

Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte

0

0

0

10

11

Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe

0

0

0

17

18

Ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte

−2

0

0

−19

−22

Inanspruchnahme

0

0

0

−2

−2

Sonstige Änderungen1

0

0

0

−4

−4

Stand 30.9.2023

0

0

1

55

56

1

In den sonstigen Änderungen werden Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Umgliederungen in die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte ausgewiesen.

2

Vorjahresanpassung aufgrund der Anwendung des allgemeinen Wertminderungsgrundsatzes auf sonstige Forderungen aus dem Immobilienbereich.

Darüber hinaus bestehen Wertminderungen i. H. v. 7 Mio. € (30.9.2022: 7 Mio. €) auf finanzielle Vermögenswerte, die weder den vereinfachten noch den allgemeinen Wertminderungsregelungen unterliegen.

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