32. Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rück­stellungen (kurzfristig)

Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Mio. €

Verpflich­tungen aus dem Immobilien­bereich

Verpflich­tungen aus dem Waren­geschäft

Restruk­turierung

Steuern

Übrige

Gesamt

Stand 1.10.2020

51

35

44

16

279

426

Währungsumrechnung

0

0

0

0

0

−1

Zuführung

44

29

30

5

127

236

Auflösung

−5

−1

−7

0

−43

−57

Inanspruchnahme

−3

−14

−27

−1

−110

−155

Veränderung Konsolidierungskreis

0

0

0

0

0

0

Zinsanteil in der Zuführung/Veränderung des Zinssatzes

0

0

0

0

0

0

Umgliederung gem. IFRS 5

0

0

0

0

−3

−3

Umbuchung

0

0

0

0

0

0

Stand 30.9.2021

87

49

40

20

250

445

davon langfristig

(50)

(0)

(0)

(17)

(87)

(155)

davon kurzfristig

(36)

(49)

(40)

(3)

(163)

(290)

Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich in Höhe von 87 Mio. € (30.9.2020: 51 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 53 Mio. € (30.9.2020: 22 Mio. €), Rückbauverpflichtungen in Höhe von 25 Mio. € (30.9.2020: 21 Mio. €) und Mietverpflichtungen in Höhe von 7 Mio. € (30.9.2020: 6 Mio. €). Die Fälligkeit der immobilienbezogenen Rückstellungen richtet sich nach der Restlaufzeit der Mietverträge.

In den Rückstellungen der Verpflichtungen aus dem Warengeschäft in Höhe von 49 Mio. € (30.9.2020: 35 Mio. €) sind hauptsächlich Rückstellungen für Risiken aus Nachbelastungen von Lieferanten enthalten. Ergänzender Bestandteil sind Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2020: 1 Mio. €).

Die übrigen Rückstellungen in Höhe von 250 Mio. € (30.9.2020: 279 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von 68 Mio. € (30.9.2020: 113 Mio. €), die im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerungen stehen, Rückstellungen für Prozesskosten/-risiken in Höhe von 43 Mio. € (30.9.2020: 48 Mio. €), Rückstellungen für Vergütungsbestandteile in Höhe von 36 Mio. € (30.9.2020: 31 Mio. €) sowie Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 8 Mio. € (30.9.2020: 11 Mio. €). Der Zahlungsmittelabfluss für Rückstellungen aus Prozesskosten/-risiken wurde anhand der erwarteten Prozessdauer geschätzt. Die Rückstellungen für langfristige Vergütungsbestandteile werden in den Jahren 2023 und 2024 fällig.

Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen, je nach Laufzeit und Land, zwischen 0,00 % und 9,51 %.