Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gem. § 13 der Satzung der METRO AG eine feste jährliche Vergütung. Diese betrug im Geschäftsjahr 2020/21 80.000 € je ordentliches Mitglied. Die auf die jeweilige Vergütung in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gem. § 13 Abs. 5 der Satzung der METRO AG gezahlt.

Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 3-Fache, sein Stellvertreter sowie Ausschussvorsitzende erhalten je das Doppelte und die übrigen Mitglieder der Ausschüsse je das 1,5-Fache der Vergütungen eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für 1 Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

Vergütungsmultiplikatoren

 

Aufsichtsratsvorsitzender

Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Ausschussvorsitzender1

Ausschussmitglieder1

Aufsichtsratsmitglieder

1

Bei mindestens 2 Sitzungen/Beschlussfassungen.

Individuell ergeben sich damit für das Geschäftsjahr 2020/21 folgende Werte:

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020/21 gem. § 13 der Satzung1

Geschäftsjahr

Multiplikator

Feste Vergütung

Jürgen Steinemann, Vorsitzender

2019/20

240.000

2020/21

240.000

Xaver Schiller, stellv. Vorsitzender

2019/20

130.000

2020/21

160.000

Marco Arcelli

2019/20

70.000

2020/21

120.000

Stefanie Blaser

2019/20

|

90.000

2020/21

120.000

Herbert Bolliger (bis 19. Februar 2021)

2019/20

|

90.000

2020/21

50.000

Gwyn Burr

2019/20

120.000

2020/21

120.000

Thomas Dommel

2019/20

120.000

2020/21

120.000

Prof. Dr. Edgar Ernst

2019/20

160.000

2020/21

160.000

Michael Heider

2019/20

|

90.000

2020/21

120.000

Udo Höfer

2019/20

20.000

2020/21

80.000

Peter Küpfer (bis 19. Februar 2021)

2019/20

80.000

2020/21

33.333

Rosalinde Lax

2019/20

20.000

2020/21

80.000

Dr. Fredy Raas

2019/20

120.000

2020/21

120.000

Roman Šilha (seit 19. Februar 2021)

2019/20

 

0

2020/21

80.000

Eva-Lotta Sjöstedt

2019/20

80.000

2020/21

80.000

Dr. Liliana Solomon

2019/20

|

113.333

2020/21

80.000

Alexandra Soto

2019/20

80.000

2020/21

120.000

Stefan Tieben (seit 19. Februar 2021)

2019/20

 

0

2020/21

53.333

Manuela Wetzko

2019/20

20.000

2020/21

|

106.666

Angelika Will

2019/20

80.000

2020/21

80.000

Manfred Wirsch

2019/20

80.000

2020/21

80.000

Silke Zimmer

2019/20

80.000

2020/21

80.000

Gesamt2

2019/20

 

1.883.333

2020/21

 

2.283.332

1

Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer gem. § 13 Abs. 5 der Satzung.

2

Die Werte für das Geschäftsjahr 2019/20 sind für die im Geschäftsjahr 2020/21 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen.

Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2020/21 ebenfalls Vergütungen gewährt.

Konzerninterne Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2020/211

Geschäftsjahr

 

Xavier Schiller

2019/20

9.000

2020/21

9.000

Thomas Dommel

2019/20

4.500

2020/21

4.500

Michael Heider

2019/20

6.000

2020/21

6.000

Rosalinde Lax

2019/20

6.000

2020/21

6.000

Manuela Wetzko

2019/20

6.000

2020/21

6.000

Manfred Wirsch

2019/20

6.000

2020/21

6.000

Gesamt

2019/20

37.500

2020/21

37.500

1

Jeweils zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.

2

Die Werte für das Geschäftsjahr 2019/20 sind für die im Geschäftsjahr 2020/21 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen.

Außerhalb ihrer Gremientätigkeit wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften des METRO Konzerns keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere nicht für Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.

Ausblick

Am 19. Februar 2021 hat die Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz mit einer Mehrheit von 99,72 % einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die damit einhergehende Änderung von § 13 der Satzung gefasst. Danach bleibt die Festvergütung der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder unverändert. Es soll jedoch ab dem Geschäftsjahr 2021/22 im Hinblick auf den Zeitaufwand und die Arbeitsintensität, die mit verschiedenen Funktionen im Aufsichtsrat verbunden sind, weiter differenziert werden. Die Regelungen der Neufassung von § 13 der Satzung sind ab dem 1. Oktober 2021 anzuwenden und ersetzen dann die bisherige Satzungsregelung zur Aufsichtsratsvergütung.