12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen für die einzelnen Länder ausgewiesen.

Mio. €

2019/20

2020/21

Latenter Steueraufwand/-ertrag (+/−)

−25

−72

davon aus temporären Differenzen

(−22)

(−67)

davon aus Verlust- und Zinsvorträgen

(−3)

(−5)

Mio. €

2019/20

2020/21

Tatsächliche Steuern

133

157

davon Deutschland

(10)

(12)

davon international

(123)

(145)

davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode

(143)

(102)

davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden

(−10)

(55)

Latente Steuern

−25

−72

davon Deutschland

(24)

(3)

davon international

(−49)

(−76)

 

108

85

Der Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften von METRO setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,70 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,00 %. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 %. Die Steuersätze stimmen mit den Vorjahreswerten überein. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9,00 % (2019/20: 0,00 %) und 34,94 % (2019/20: 34,94 %).

Der Rückgang des ausgewiesenen Ertragsteueraufwands um 23 Mio. € ist im Wesentlichen auf gegenläufige Effekte zwischen effektiven und latenten Steuern in Österreich (Länderaustritt Japan) und Russland sowie auf Auflösungseffekte passiver latenter Steuern in Deutschland zurückzuführen.

Unter Anwendung des deutschen Konzernsteuersatzes auf das ausgewiesene Vorsteuerergebnis ergäbe sich ein Ertragsteueraufwand von 12 Mio. € (2019/20: −10 Mio. €). Die Abweichung um 73 Mio. € (2019/20: 118 Mio. €) zum ausgewiesenen Steueraufwand von 85 Mio. € (2019/20: 108 Mio. €) lässt sich wie folgt überleiten:

Mio. €

2019/20

2020/21

Ergebnis vor Steuern

−32

40

Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %)

−10

12

Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze

−2

−17

Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge

−10

−11

Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

52

20

Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern

69

92

Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern

15

12

Steuerfreie Erträge

−3

−24

Sonstige Abweichungen

−2

0

Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung

108

85

Konzernsteuerquote

−338,3 %

212,6 %

In der Position „Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze“ ist ein latenter Steueraufwand von 3 Mio. € (2019/20: 3 Mio. €) aus Steuersatzänderungen enthalten.

In den periodenfremden Steueraufwendungen und -erträgen sind die sich ausgleichenden Effekte zwischen effektiven und latenten Steuern (Länderaustritt Japan) saldiert enthalten.

Die Minderung der steuerlich nicht abziehbaren Betriebsausgaben ist im Wesentlichen auf abgeschlossene Vereinbarungen mit Finanzbehörden im Ausland im Zusammenhang mit der Anerkennung des in Vorjahren eingeführten konzernweiten Verrechnungspreissystems zurückzuführen.

Der Anstieg der nicht angesetzten bzw. wertberichtigten latenten Steuern ggü. dem resultiert im Wesentlichen aus Verlusten im Zusammenhang mit dem Länderaustritt in Japan.

Die steuerfreien Erträge des laufenden Jahres enthalten Effekte aus diversen steuerfreien Beteiligungsveräußerungen.

Vorjahr
Zeitraum von 12 Monaten, der üblicherweise als Bezugsangabe für Aussagen im Geschäftsbericht angeführt wird und sich auf das dem Berichtsjahr vorangehende Geschäftsjahr bezieht.
Glossar