47. Änderung Rechnungslegungsmethode (Vorräte)
Im Juni 2021 hat das IFRS Interpretations Committee entschieden, dass bei der Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten die geschätzten notwendigen Vertriebskosten nicht auf lediglich inkrementelle Kosten zu beschränken sind. Die aufgrund dieser Entscheidung notwendig gewordene Anpassung der Rechnungslegungsmethode von METRO nach IAS 8 hat zur rückwirkenden Änderung verschiedener Abschlussposten geführt. Im Einzelnen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Mio. € |
1.10.2019 |
Veränderung IAS 2 |
1.10.2019 |
---|---|---|---|
Latente Steueransprüche |
284 |
6 |
291 |
Vorräte |
1.946 |
−29 |
1.917 |
Eigenkapital/Gewinnrücklagen |
−4.167 |
−22 |
−4.189 |
Mio. € |
30.9.2020 |
Veränderung IAS 2 |
30.9.2020 |
---|---|---|---|
Latente Steueransprüche |
252 |
6 |
258 |
Vorräte |
1.888 |
−29 |
1.860 |
Eigenkapital/Gewinnrücklagen |
−3.358 |
−22 |
−3.380 |
Aufgrund der weitgehenden Stabilität der Vorräte ergaben sich weder Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung noch Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2019/20.