52. Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/21

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2020/21 gewährten langfristigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive).

Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Zielerreichung vereinbarter Schwerpunktthemen.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/21 beträgt 12,6 Mio. € (2019/20: 11,5 Mio. €). Davon entfallen 3,7 Mio. € (2019/20: 3,8 Mio. €) auf die Grundvergütung, 5,4 Mio. € (2019/20: 2,1 Mio. €) auf die kurzfristige variable Vergütung, 3,0 Mio. € (2019/20: 5,1 Mio. €) auf die aktienbasierte langfristige variable Vergütung und 0,5 Mio. € (2019/20: 0,5 Mio. €) auf Sach- und Nebenleistungen.

Die im Geschäftsjahr 2020/21 gewährte aktienbasierte langfristige variable Vergütung (Performance Cash Plan) ist mit dem angegeben.

Im Geschäftsjahr 2020/21 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen der langfristigen variablen Vergütung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Christian Baier 0,719 Mio. €, betreffend Andrea Euenheim 0,761 Mio. € und betreffend Rafael Gasset und Eric Poirier jeweils 0,846 Mio. €. Bei Olaf Koch betrug der Aufwand 1,056 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2020/21 konnten Rückstellungen von 0,082 Mio. € aufgelöst werden.

Die Rückstellungen betrugen zum 30. September 2021 insgesamt 6,108 Mio. €. Davon entfallen auf Christian Baier 0,87 Mio. €, auf Andrea Euenheim 0,89 Mio. €, auf Rafael Gasset und Eric Poirier jeweils 0,99 Mio. € sowie auf ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands 2,36 Mio. €.

Der Aufwand und die Rückstellungen wurden durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde eine Vereinbarung über die vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Olaf Koch mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2020 getroffen. Das Short-Term Incentive bis zum 31. Dezember 2020 wird Olaf Koch vertragsgem. ausgezahlt. Die ihm bisher gewährten Tranchen des Long-Term Incentive bleiben bestehen und werden gem. den Planbedingungen abgewickelt. Es wird keine Abfindung gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden weder Darlehen an Mitglieder des Vorstands gewährt noch bestanden Darlehensvereinbarungen aus Vorjahren.

Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands

Gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands bestehen Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen von 12,4 Mio. €, die kongruent rückversichert sind.

  • Die Angaben gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB in individualisierter Form finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt 2,3 Mio. € (2019/20: 2,2 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden weder Darlehen an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt noch bestanden Darlehensvereinbarungen aus Vorjahren.

  • Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht.
Fair Value
Beizulegender Zeitwert, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Glossar