Sozialbelange
Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unseren Grundsätzen für Menschenrechte festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Wertschöpfungskette1Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter. beziehen. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in der Lieferkette Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern.
Eine Haltung entsprechend ähnlichen Werten ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Dies haben wir im METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgeschrieben. Er umfasst die Einhaltung der Menschenrechte nach der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN- und ILO-Standards, Arbeits- und Sozialthemen, basierend auf den Grundsätzen der 4 Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Vorschriften zu Umweltschutz sowie zur Unternehmensethik, insbesondere zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zum Datenschutz. Im Laufe des Berichtsjahres wurde die technische Voraussetzung geschaffen, den Verhaltenskodex als Mindestanforderung zu definieren und damit als Pflichtdokument in das neue METRO Lieferantenportal zu integrieren. Nach Liveschaltung der Funktion wird dieser dort für alle Lieferanten, die mit METRO in Geschäftsbeziehung stehen, wahlweise zur Kenntnisnahme bzw. zur Zustimmung aufgerufen werden. Sukzessive werden die Landesgesellschaften auf das neue Portal aufgeschaltet, die neue Funktion wird im Geschäftsjahr 2021/22 freigeschaltet und damit werden schrittweise immer mehr Lieferanten einbezogen. Darüber hinaus haben wir den Kriterienkatalog für unseren Sozialstandardprozess in das Food-Eigenmarkenhandbuch der Einkaufsgesellschaft European Food Sourcing (EFS) eingebettet. So werden mit Inkrafttreten des Handbuchs am 1. Oktober 2021 bereits bei Ausschreibung alle Anforderungen zum Nachweis von Menschenrechtskonformität gestellt. Bei Listung müssen die entsprechenden Dokumente und Nachweise dann vorliegen. Außerdem enthalten alle unsere Eigenmarkenverträge sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mit einem über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tool können sowohl interne als auch externe Personen, somit auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle bzw. Verstöße melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten ein derartiges Meldesystem zur Verfügung stellen. Gemeldete Vorfälle, die unser Unternehmen betreffen, werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen der Missstände gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette
In Vorbereitung auf die Anforderungen aus dem im Juli 2021 veröffentlichten deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und um dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir streben an, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der amfori BSCI, dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten bestimmter typischerweise menschenrechtskritischer Lebensmittelkategorien und -industrien, für Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) Importware herstellen lassen, sowie für alle o.g. risikobehafteten Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie nicht angepasst werden, da sie allgemeingültig ist. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten2Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.. Seit dem 1. Juni 2019 wurde dieser analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Bis dato hat MFS den Prozess vollständig implementiert. Die Landesgesellschaften Türkei, Pakistan und Deutschland sowie unsere Einkaufsgesellschaft Rotterdam Trading Office (RTO) haben erste Produzenten in den Prozess eingeführt. Weitere Einkaufs- und Landesgesellschaften haben damit begonnen, ihn zu implementieren. Bis 2030 streben wir an, unsere gesamte Lieferkette, soweit sie in Bezug auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen risikobehaftet ist, in diesen Prozess einzubeziehen. Die Landesgesellschaften werden hierzu geschult und schrittweise in das Programm eingegliedert. Aufgrund der insbesondere für das Lieferkettenmanagement disruptiven Umstände der Covid-19-Pandemie konnten im gesamten Berichtszeitraum deutlich weniger reguläre Audits vor Ort stattfinden, die wir sonst entsprechend den Auditzyklen der von METRO akzeptierten Sozialstandards regelmäßig durch externe Auditoren durchführen lassen. Stattdessen konnten teilweise virtuelle Audits oder Überprüfungen schriftlicher Unterlagen stattfinden, sodass zumindest in einigen Fällen die Einhaltung der Anforderungen geprüft werden konnte. Als Folge dieser Umstände haben wir die Suspendierung von Lieferanten wegen abgelaufener Audits von Mitte März 2020 bis Mitte Oktober 2021 ausgesetzt. Insbesondere vor diesem Hintergrund sehen wir in verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken den Schlüssel zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten.
Zum 30. September 2021 haben 569 von 717 aktiven Eigenmarken-Non-Food-Produzenten und 58 von 165 entsprechenden Food-/Near-Food-Produzenten den Auditierungsprozess durchlaufen. Davon haben 100 % (569) der Non-Food-Produzenten und 98 % (57) der Food-/Near-Food-Produzenten das Audit erfolgreich absolviert. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis als Vertragspartner von METRO beauftragt werden, d. h. für amfori BSCI mindestens mit einem A-, B- oder C-Auditergebnis oder einem erfolgreich bestandenen als äquivalent zugelassenen Audit3Einer Gesellschaft von METRO wurde im August 2020 für den (Post-)Corona-Zeitraum die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen, wenn ihr D-Auditergebnis auf ein coronabegründetes Verfehlen zurück zu führen ist. Diesen Produzenten wird eine 6-monatige Karenzzeit nach Wiederaufnahme von Audits im September 2021 gewährt, um ein Follow-up-Auditergebnis A–C nachzuweisen. Im Berichtszeitraum wurde keine Anwendung von der Ausnahmeregelung gemacht.. Für alle Food-/Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) ausreichen, um von METRO beauftragt werden zu können. Dieses Vorgehen spiegelt den herausfordernden Weg realistisch wider, Lieferanten neu in den Prozess einzugliedern und schrittweise auf die Sicherstellung sozialverträglicher (Arbeits-)Bedingungen hinzuarbeiten.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten bestimmte Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei unseren Produktionsbetrieben beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Indem wir unsere Lieferanten zu Aspekten der Hygiene und der Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, sensibilisieren wir sie insbesondere für Themen, die mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie Bedeutung erlangten, und tragen so dazu bei, in weiten Teilen ausgefallene amfori-BSCI- und Sedex-Audits auszugleichen und damit unserer Sorgfaltspflicht nachzukommen, der Achtung von Menschenrechten Gewicht zu verleihen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf verschärfte Hygieneregeln und potenzielle Menschenrechtsverstöße als Folgeerscheinung der teils schweren wirtschaftlichen Einbußen gelegt, wie etwa das Risiko ungeregelter Mehrarbeit. MSI hat darüber hinaus im Juli und August 2021 eine erste Umfrage mit ca. 1.000 seiner Lieferanten speziell zum Thema existenzsicherndes Einkommen4Bemessung nach der sog. Anker Methodologie; Daten entnommen aus der Datenbank der Global Living Wage Coalition und teilweise entsprechend den Angaben aus den betreffenden amfori BSCI Audits der Produzenten. durchgeführt. Nächste Schritte werden Trainings mit Fokus auch auf dieses Thema sein.
In Ergänzung zu dem auf soziale Themen ausgerichteten Schwerpunkt hat MSI im Geschäftsjahr 2020/21 begonnen, seine Produzenten mit einem Selbsteinschätzungsfragebogen zur Einhaltung von Umweltanforderungen zu prüfen.
- Bezüglich der Beschreibung von Risiken, die mit der Nichteinhaltung von Standards seitens unserer Lieferanten einhergehen, verweisen wir auf den Abschnitt Lieferanten und Produkte – Qualitätsrisiken im Kapitel 5 Chancen- und Risikobericht. Dabei wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert.