Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals angewendete IFRS
Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossenen Änderungen an IFRS zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2020/21 für METRO verpflichtend waren. Die erstmalige Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:
- IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitete Definition des Begriffs „Geschäftsbetrieb“)
- Änderungen an IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben und IAS 39 – Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Reform der Referenzzinssätze – Phase 1)
- Änderungen an IFRS 16 – Leasingverhältnisse (Änderung bzgl. Covid-19-bezogener Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021)
- Änderungen an IAS 1 – Darstellung des Abschlusses und IAS 8 – Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (überarbeitete Definition des Begriffs „wesentlich“)
- Änderungen verschiedener IFRS aufgrund angepasster Verweise auf das Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting)
Im Juni 2021 hat das IFRS Interpretations Committee im Zusammenhang mit der Anwendung des IAS 2 Vorräte entschieden, dass zur Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten die zu berücksichtigenden, geschätzten notwendigen Vertriebskosten nicht auf inkrementelle Kosten beschränkt sein dürfen. Diese Entscheidung hat zu einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Rechnungslegungsmethode bei METRO geführt. Weitere Angaben zu dieser Anpassung finden sich unter Nr. 47 Änderung Rechnungslegungsmethode (Vorräte).
Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2020/21 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2020/21 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.
Standard/ |
Titel |
Anwendungsbeginn gem. IFRS1 |
Anwendung bei METRO AG ab2 |
Genehmigt durch EU3 |
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Änderungen zu IFRS 1 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Tochterunternehmen als Erstanwender) |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 3 |
Unternehmenszusammenschlüsse (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)4 |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 4 |
Versicherungsverträge (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9) |
1.1.2021 |
1.10.2021 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 9 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind) |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 9 / IFRS 7 / IFRS 16 / IAS 39 |
Finanzinstrumente (Reform der Referenzzinssätze – Phase 2) |
1.1.2021 |
1.10.2021 |
Ja |
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Änderungen zu IFRS 10/IAS 28 |
Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4 |
Unbekannt5 |
Unbekannt5 |
Nein |
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IFRS 17 |
Versicherungsverträge4 – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 1 |
Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 1 |
Darstellung des Abschlusses (Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 8 |
Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 12 |
Ertragsteuern (latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)4 |
1.1.2023 |
1.10.2023 |
Nein |
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Änderungen zu IAS 16 |
Sachanlagen (Einnahmen vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz) |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 37 |
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Vertragserfüllungskosten) |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Änderungen zu IAS 41 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte)4 |
1.1.2022 |
1.10.2022 |
Ja |
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Auswirkung der Weiteren IFRS-Änderungen
Die erstmalige Anwendung der in der obigen Tabelle aufgeführten Standards sowie der Änderungen von IFRS wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.