Anwendung neuer Rechnungs­legungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals angewendete IFRS

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom beschlossenen Änderungen an zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2020/21 für METRO verpflichtend waren. Die erstmalige Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

  • IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitete Definition des Begriffs „Geschäftsbetrieb“)
  • Änderungen an IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben und IAS 39 – Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung (Reform der Referenzzinssätze – Phase 1)
  • Änderungen an IFRS 16 – Leasingverhältnisse (Änderung bzgl. Covid-19-bezogener Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021)
  • Änderungen an IAS 1 – Darstellung des Abschlusses und IAS 8 – Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (überarbeitete Definition des Begriffs „wesentlich“)
  • Änderungen verschiedener IFRS aufgrund angepasster Verweise auf das Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting)

Im Juni 2021 hat das IFRS Interpretations Committee im Zusammenhang mit der Anwendung des IAS 2 Vorräte entschieden, dass zur Bestimmung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten die zu berücksichtigenden, geschätzten notwendigen Vertriebskosten nicht auf inkrementelle Kosten beschränkt sein dürfen. Diese Entscheidung hat zu einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Rechnungslegungsmethode bei METRO geführt. Weitere Angaben zu dieser Anpassung finden sich unter Nr. 47 Änderung Rechnungslegungsmethode (Vorräte).

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2020/21 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2020/21 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

Standard/
Interpretation

Titel

Anwendungs­beginn gem. IFRS1

Anwendung bei METRO AG ab2

Genehmigt durch EU3

Änderungen zu IFRS 1

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Tochterunternehmen als Erstanwender)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 3

Unternehmenszusammenschlüsse (Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 4

Versicherungsverträge (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9)

1.1.2021

1.10.2021

Ja

Änderungen zu IFRS 9

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 9 / IFRS 7 / IFRS 16 / IAS 39

Finanzinstrumente (Reform der Referenzzinssätze – Phase 2)

1.1.2021

1.10.2021

Ja

Änderungen zu IFRS 10/IAS 28

Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4

Unbekannt5

Unbekannt5

Nein

IFRS 17

Versicherungsverträge4 – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses (Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses (Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 8

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 12

Ertragsteuern (latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)4

1.1.2023

1.10.2023

Nein

Änderungen zu IAS 16

Sachanlagen (Einnahmen vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 37

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Vertragserfüllungskosten)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 41

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020 (Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

1

Ohne vorzeitige Anwendung (Ausnahme: IFRS 16 – Covid-19-bezogene Mietkonzessionen).

2

Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3

Stand: Anfang November 2021.

4

Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung.

5

Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

Auswirkung der Weiteren IFRS-Änderungen

Die erstmalige Anwendung der in der obigen Tabelle aufgeführten Standards sowie der Änderungen von wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.

IASB (International Accounting Standards Board)
Internationales und unabhängiges Gremium mit Sitz in London, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung. Im Unterschied zu den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln steht bei den IFRS die Informationsfunktion im Vordergrund.
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