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Konsolidierungs­grundsätze

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gem. IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Sofern die Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der METRO AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Beteiligungen an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gem. den für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätzen behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungs­ansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung ist im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten.

Ggf. abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von METRO nicht wesentlich entgegenstehen.

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