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27. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der METRO AG ist zum 30. September 2023 voll eingezahlt und unverändert wie folgt eingeteilt:

Nennwertlose Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 €

 

30.9.2022

30.9.2023

Stammaktien

Stück

360.121.736

360.121.736

360.121.736

360.121.736

Vorzugsaktien

Stück

2.975.517

2.975.517

2.975.517

2.975.517

Aktien gesamt

Stück

363.097.253

363.097.253

Grundkapital gesamt

363.097.253

363.097.253

Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 11. Februar 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Februar 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 108.929.175 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.

  • Weitere Angaben zu den Stimmrechten, zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 5 Übernahmerelevante Angaben.

Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen

Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern i. S. d. IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der METRO Wholesale & Food Specialist GROUP (im Folgenden: MWFS GROUP) aufgestellt. Das Eigenkapital im kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutter­unternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital i. H. v. 363 Mio. € und die Kapitalrücklage i. H. v. 6.118 Mio. € mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition „Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP“. Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist somit nicht auf eine langfristige Verlusthistorie zurückzuführen.

Die Veränderung aus Währungsumrechnungsdifferenzen wirkt sich i. H. v. −767 Mio. € (2021/22: 744 Mio. €) eigenkapitalmindernd aus. Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Abschlüsse in die Konzernwährung verursacht, insbesondere aufgrund der Wertentwicklung des russischen Rubels, im sonstigen Ergebnis einen Rückgang von 796 Mio. €. Gegenläufig wirkt sich die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb des Geschäftsjahres 2022/23 entkonsolidiert wurden bzw. die Geschäftstätigkeit einstellten, i. H. v. 29 Mio. € aus.

Verwendung des Bilanzgewinns, Dividende

Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handels­rechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.

Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2022/23 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 205 Mio. € eine Dividendenausschüttung i. H. v. 0,55 € je Stammaktie und je Vorzugsaktie, also insgesamt – einschließlich der Nachzahlung der Vorabdividenden i. H. v. je 0,17 € je Vorzugsaktie für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 – 201 Mio. € zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Lebensmittel (Food), Nichtlebensmittel (Non-Food)
METRO fasst unter dem Begriff Lebensmittel (Food) folgende Warengruppen zusammen: frische Lebensmittel, haltbare Lebensmittel, Nährmittel, Tiefkühlprodukte und Getränke aller Art sowie Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Heimtiernahrung, aber auch Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, die bisweilen auch als Near-Food bezeichnet werden. Alle übrigen Waren zählen zu den Non-Food-Artikeln.
Glossar

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