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Konsolidierungs­kreis und Beteiligungen

In den Konzernabschluss werden außer der METRO AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die METRO AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gem. Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen.

Es werden einschließlich der METRO AG 106 deutsche (30.9.2022: 112) und 171 internationale (30.9.2022: 172) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert:

Stand 1.10.2022

284

Veränderungen im Geschäftsjahr 2022/23

 

Verschmelzungen/Anwachsungen auf andere Konzerngesellschaften

−8

Verkäufe

−2

Liquidationen

−4

Neugründungen

3

Erwerbe

4

Stand 30.9.2023

277

Die Angaben zum Anteilsbesitz der METRO AG und des METRO Konzerns, die Teil dieses Abschlusses sind, erfolgen in einer Anlage zum Anhang. Diese ist in den zum Unternehmensregister eingereichten Rechnungslegungsunterlagen enthalten und kann außerdem auf https://www.metroag.de/anteilsbesitz eingesehen werden.

Einige konsolidierte Tochtergesellschaften sind gem. § 264 Abs. 3 oder § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und/oder Offenlegungsvorschriften befreit. Diese sind in der Anlage zum Anhang mit den Angaben zum Anteilsbesitz der METRO AG und des Konzerns entsprechend gekennzeichnet.

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