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Anwendung neuer Rechnungs­legungs­vorschriften und erstmalige An­wendung von Rechnungs­legungs­vorschriften

Im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals angewendete IFRS

Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) beschlossenen Änderungen an IFRS zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2021/22 für METRO verpflichtend waren. Die erstmalige Anwendung dieser Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss:

  • IFRS 4 – Versicherungsverträge (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9)
  • Änderungen an IAS 39 – Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 4 – Versicherungsverträge, IFRS 16 – Leasingverhältnisse (Reform der Referenzzinssätze – Phase 2)
  • Änderungen an IFRS 16 – Leasingverhältnisse – Verlängerung der Erleichterung für Covid-19-bezogene Mietzugeständnisse/Frist für die gewährten Erleichterungen wurde auf den 30. Juni 2022 verlängert.

Hochinflationsbilanzierung in der Türkei

Die türkische Wirtschaft hat in den letzten Jahren, insbesondere im aktuellen Jahr, hohe Inflationsraten. METRO hat die quantitativen und qualitativen Kriterien des IAS 29 – Rechnungslegung in Hochinflationsländern im Geschäftsjahr 2021/22 erneut gewürdigt. Die kumulierte Inflation der letzten 3 Jahre als quantitatives Kriterium übersteigt den Wert von 100 %. Seit Juni 2022 gilt die Türkei für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, als hochinflationär im Sinne von IAS 29.

IAS 29 verlangt, dass die Abschlüsse eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes ist, in die am Ende des Berichtszeitraums geltende Kaufkraft umgerechnet werden. METRO ist in der Türkei mit Tochtergesellschaften vertreten, deren funktionale Währung die türkische Lira ist. IAS 21.43 schreibt vor, dass die Abschlüsse dieser Tochtergesellschaften, die die funktionale Währung eines Hochinflationslandes haben, in Übereinstimmung mit IAS 29 zum 30. September 2022 anzupassen sind, bevor sie in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Die Anpassungen wurden rückwirkend für das gesamte Berichtsjahr wie folgt vorgenommen:

  • Erhöhung der Buchwerte der nicht monetären Vermögensgegenstände und Schulden sowie des Eigenkapitals anhand der Entwicklung des allgemeinen Preisindex. Dabei wurden der kumulative Indexierungseffekt aus der Anpassung der nicht monetären Posten bei erstmaliger Erfassung bis 30. September 2021 im Eigenkapital erfasst. Dies führt zu einer Differenz zwischen dem Schlusswert des Eigenkapitals des Vorjahres und dem Eröffnungsbetrag des Eigenkapitals des aktuellen Berichtsjahres.
  • METRO weist in einer einzigen Zeile alle Eigenkapitaleffekte aus, die sich aus der Hyperinflation ergeben. Dabei handelt es sich um: a) die inflationsbedingte Anpassung der Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften, die in Hochinflationsländern tätig sind, und b) die Auswirkungen der Umrechnung ihrer jeweiligen Jahresabschlüsse in Euro unter Verwendung des Wechselkurses am Ende des Berichtszeitraums.
  • Die Effekte aus der Indexierung des laufenden Jahres wurden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Die Anpassung betrifft bei METRO im Bereich der nicht monetären Vermögensgegenstände überwiegend das Sachanlagevermögen und in geringerem Umfang die Vorratsbestände.
  • Infolge der Erhöhungen der Buchwerte des Sachanlagevermögens (inkl. Nutzungsrechten) und der Vorräte ergeben sich mittelbar auch Erhöhungen planmäßiger Abschreibungen und Wareneinsätze.
  • Indexierung aller Posten der Gesamtergebnisrechnung des Geschäftsjahres 2021/22 ab dem Zeitpunkt, an dem die jeweiligen Aufwands- und Ertragsposten erstmals erfasst wurden, bis zum Bilanzstichtag, um einen Preisindex widerzuspiegeln, der am Bilanzstichtag aktuell ist.
  • Indexierung der latenten Steuern und aller Posten der Kapitalflussrechnung. Diese Posten werden mit dem am Stichtag gültigen Wert der Währung dargestellt. Die Auswirkungen aus der Indexierung der Kapitalflüsse werden gesondert dargestellt.

Vergleichsbeträge des Vorjahres werden gem. IAS 21.42 nicht angepasst.

Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2021/22 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Vom IASB wurden weitere Standards und Interpretationen überarbeitet bzw. verabschiedet, die von METRO im Geschäftsjahr 2021/22 indes noch nicht angewendet wurden, da insofern entweder noch keine Pflicht bestand oder die Verlautbarungen von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.

Standard/
Interpretation

Titel

Anwendungs­beginn
gem. IFRS1

Anwendung bei
METRO AG ab2

Genehmigt durch EU3

Änderungen zu IFRS 1

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020
(Tochterunternehmen als Erstanwender)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 3

Unternehmenszusammenschlüsse
(Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 9

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020
(Bestimmung der Gebühren, die bei dem 10 %-Test für die Beurteilung einer Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 16

Leasing: Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-leaseback Transaktionen

1.1.2024

1.10.2024

Nein

Änderungen zu IFRS 10/IAS 28

Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
(Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4

Unbekannt

Unbekannt

Nein

Änderungen zu IFRS 17

Versicherungsverträge – Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen

1.1.2023

1.10.2023

Ja

IFRS 17

Versicherungsverträge4 – einschließlich beschlossener Änderungen an dem Standard

1.1.2023

1.10.2023

Ja

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses
(Einstufung von Schulden als kurz- oder als langfristig)4

1.1.2024

1.10.2024

Nein

Änderungen zu IAS 1

Darstellung des Abschlusses
(Angaben zu Rechnungslegungsmethoden)4

1.1.2023

1.10.2023

Ja

Änderungen zu IAS 8

Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler
(Definition von rechnungslegungsbezogener Schätzung)4

1.1.2023

1.10.2023

Ja

Änderungen zu IAS 12

Ertragsteuern
(latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die auf einer einzelnen Transaktion basieren)4

1.1.2023

1.10.2023

Ja

Änderungen zu IAS 16

Sachanlagen
(Einnahmen vor beabsichtigtem betrieblichen Einsatz)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 37

Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
(Vertragserfüllungskosten)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IAS 41

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020
(Berücksichtigung von Steuerzahlungen bei der Ermittlung von Fair Values biologischer Vermögenswerte)4

1.1.2022

1.10.2022

Ja

Änderungen zu IFRS 16

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2018–2020
(Änderung von Beispiel 13 IFRS 16 – Leasingverhältnisse in Bezug auf Lease Incentives)

1.1.2022

1.10.2022

Ja

1

Ohne vorzeitige Anwendung

2

Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr, sofern die Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU erfolgt ist.

3

Stand: November 2022

4

Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung.

Auswirkung der weiteren IFRS-Änderungen

Die erstmalige Anwendung der in der obigen Tabelle aufgeführten Standards sowie der Änderungen von IFRS wird erwartungsgemäß zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen.

IASB (International Accounting Standards Board)
Internationales und unabhängiges Gremium mit Sitz in London, das die International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeitet und kontinuierlich weiterentwickelt.
Glossar
IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung.
Glossar

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