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31. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der METRO AG ist zum 30. September 2022 unverändert wie folgt eingeteilt:

Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 €

 

30.9.2021

30.9.2022

Stammaktien

Stück

360.121.736

360.121.736

360.121.736

360.121.736

Vorzugsaktien

Stück

2.975.517

2.975.517

2.975.517

2.975.517

Aktien gesamt

Stück

363.097.253

363.097.253

Grundkapital gesamt

363.097.253

363.097.253

Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt zum 30. September 2022 wie auch zum 30. September 2021 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der nennwertlosen Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €.

Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gem. § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es:

„(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie.

(2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind.

(3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt.

(4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 11. Februar 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Februar 2027 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 108.929.175 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre ein Bezugsrecht. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 16. Februar 2018 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50.000.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Februar 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 50.000.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben.

  • Weitere Angaben zu den Stimmrechten, zum genehmigten Kapital und zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Übernahmerelevante Angaben.

Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen

Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern im Sinne des IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der METRO Wholesale & Food Specialist GROUP (im Folgenden: MWFS GROUP) aufgestellt. Das Eigenkapital im kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutterunternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital in Höhe von 363 Mio. € und die Kapitalrücklage in Höhe von 6.118 Mio. € mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 im kombinierten Abschluss der MWFS GROUP ausgewiesenen Eigenkapitalposition „Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP“. Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist somit nicht auf eine langfristige Verlusthistorie zurückzuführen.

Die Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:

Mio. €

30.9.2021

30.9.2022

Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow-Hedges

4

5

Fair-Value-Bewertung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten

1

0

Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche und Hochinflation

−966

−221

Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen

−489

−203

Anteil von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, am sonstigen Ergebnis

−9

−9

Auf Komponenten des sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer

106

62

Übrige Gewinnrücklagen

−2.231

−2.406

Gewinnrücklagen

−3.585

−2.774

Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Mio. €

2020/21

2021/22

Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente

6

2

Ausbuchung von Cashflow-Hedges

−3

−2

davon im Vorratsvermögen

(0)

(0)

davon im Finanzergebnis

(−3)

(−2)

Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow-Hedges

3

1

Fair-Value-Bewertung von Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten

0

−1

Bewertungsergebnis aus Finanzinstrumenten

3

0

Die Bewertungseffekte der Eigen- und Fremdkapitalinstrumente betreffen die Folgebewertung von Beteiligungen.

Daneben haben sich im Eigenkapital erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 744 Mio. € ausgewirkt (2020/21: 110 Mio. €). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Die Ersteinführung des IAS 29 führte zum Umstellungszeitpunkt zu einem Effekt in Höhe von 28 Mio. €, der als Anpassung zum 1. Oktober 2021 berücksichtigt wurde. Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Abschlüsse in die Konzernwährung verursacht, insbesondere aufgrund der Wertentwicklung des russischen Rubels, im sonstigen Ergebnis einen Anstieg von 705 Mio. €. Zusätzlich wirkt sich die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb des Geschäftsjahres 2021/22 entkonsolidiert wurden bzw. die Geschäftstätigkeit einstellten, in Höhe von 11 Mio. € aus.

Aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen resultieren ergebnisneutrale Effekte vor latenten Steuern in Höhe von 150 Mio. €. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Entkonsolidierung von Belgien sowie des Buy-outs der Pensionsverpflichtungen im Vereinigten Königreich die im sonstigen Ergebnis enthaltenen Effekte aus der Bewertung von Pensionsplänen (136 Mio. €) in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert.

Die übrigen Gewinnrücklagen reduzieren sich von −2.231 Mio. € um 175 Mio. € auf −2.406 Mio. €. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnenden Periodenergebnis von −334 Mio. €, der Umgliederung der im sonstigen Ergebnis enthaltenen Effekte aus der Bewertung von Pensionsplänen inkl. darauf entfallender Steuern von −135 Mio. € sowie der gegenläufig wirkenden Entnahme aus der Kapitalrücklage und Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 294 Mio. €.

Anteile nicht beherrschender Gesellschafter

Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum 30. September 2022 21 Mio. € (30.9.2021: 21 Mio. €).

Verwendung des Bilanzgewinns, Dividende

Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG.

Da der Jahresabschluss keinen ausschüttbaren Bilanzgewinn ausweist, ist eine Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021/22 weder auf Stammaktien noch auf Vorzugsaktien vorgesehen.

IFRS (International Financial Reporting Standards)
Vom IASB erarbeitete, international gültige Regelungen zur Finanzberichterstattung.
Glossar
Lebensmittel (Food), Nichtlebensmittel (Non-Food)
METRO fasst unter dem Begriff Lebensmittel (Food) folgende Warengruppen zusammen: frische Lebensmittel, haltbare Lebensmittel, Nährmittel, Tiefkühlprodukte und Getränke aller Art sowie Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Heimtiernahrung, aber auch Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, die bisweilen auch als Near-Food bezeichnet werden. Alle übrigen Waren zählen zu den Non-Food-Artikeln.
Glossar

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