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Währungs­umrechnung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung

In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:

  • Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
  • Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
  • Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden

Hochinflation

Seit Juni 2022 wird die Türkei entsprechend IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaft klassifiziert. Somit werden die Aktivitäten von METRO Gesellschaften in der Türkei rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr 2021/22 nicht mehr auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert, sondern mit den Kaufkraftverhältnissen zum Bilanzstichtag dargestellt.

Hierzu werden die Buchwerte der nicht monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Gesamtergebnisrechnung in die am Bilanzstichtag gültige Kaufkraft unter Verwendung des kumulierten Konsumgüterpreisindex des „Turkish Statistical Institute“ umgerechnet. Für monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist eine Bereinigung nicht erforderlich, da sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit (z. B. beizulegender Zeitwert) bewertet sind.

Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 1.046,89 (30.9.2021: 570,66), während der Index sich auf Jahresbasis 2022 auf 1,8345 belief.

Zur Umrechnung der Abschlüsse der türkischen Gesellschaften in die Berichtswährung Euro wurde für alle Abschlussposten der Stichtagskurs zum 30. September 2022 herangezogen. Gem. IAS 21.42 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“ müssen Vergleichsbeträge aus Vorperioden nicht angepasst werden.

Ausländische Geschäftsbetriebe

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung i. d. R. die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.

Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt. Die Kurse basieren grundsätzlich auf EZB-Informationen. Für die Umrechnung des russischen Rubels wurde in Ermangelung eines von der EZB zur Verfügung gestellten Kurses die Notierung der russischen Zentralbank verwendet.

 

 

Durchschnittskurs je €

Stichtagskurs je €

 

 

2020/21

2021/22

30.9.2021

30.9.2022

Ägyptisches Pfund

EGP

18,76426

18,76039

18,18770

18,99900

Britisches Pfund

GBP

0,87384

0,84711

0,86053

0,88300

Bulgarischer Lew

BGN

1,95583

1,95583

1,95583

1,95583

Chinesischer Renminbi

CNY

7,77989

7,09353

7,48470

6,93680

Hongkong-Dollar

HKD

9,28025

8,48381

9,01840

7,65210

Indische Rupie

INR

88,02535

83,17465

86,07660

79,42500

Indonesische Rupie

IDR

17.135,09000

15.738,27000

16.572,03000

14.863,26000

Japanischer Yen

JPY

128,50236

134,40107

129,67000

141,01000

Kasachischer Tenge

KZT

508,04742

489,03414

496,42000

462,20000

Kroatische Kuna

HRK

7,53955

7,52974

7,48890

7,53450

Macau-Pataca

MOP

9,55683

8,74083

9,30450

7,94380

Malaysischer Ringgit

MYR

4,92941

4,65971

4,84750

4,52010

Moldau-Leu

MDL

20,99757

20,00568

20,59550

18,99170

Myanmar-Kyat

MMK

1.781,00822

2.012,33068

2.236,50000

2.056,50000

Pakistanische Rupie

PKR

187,71887

207,61483

184,07250

223,06640

Philippinischer Peso

PHP

58,25465

57,13600

59,06600

57,27600

Polnischer Złoty

PLN

4,53714

4,65803

4,61970

4,84830

Rumänischer Leu

RON

4,90144

4,93848

4,94750

4,94900

Russischer Rubel

RUB

89,14979

78,62344

84,33910

55,40640

Schweizer Franken

CHF

1,08737

1,02270

1,08300

0,95610

Serbischer Dinar

RSD

117,57386

117,53102

117,55950

117,31790

Singapur-Dollar

SGD

1,60287

1,48597

1,57600

1,40010

Thai Baht

THB

37,39407

37,13624

39,23500

36,82300

Tschechische Krone

CZK

25,97336

24,81236

25,49500

24,54900

Türkische Lira

TRY

9,62548

18,08410

10,29810

18,08410

Ukrainische Hrywnja

UAH

33,08211

32,31038

30,82310

35,63610

Ungarischer Forint

HUF

357,56318

379,38342

360,19000

422,18000

US-Dollar

USD

1,19541

1,08474

1,15790

0,97480

VAE-Dirham

AED

4,39049

3,98299

4,25075

3,59225

Vietnamesischer Dong

VND

27.701,87000

25.162,80000

27.063,56000

22.321,11000

Fair Value
Beizulegender Zeitwert, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde.
Glossar

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