Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Value gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Die sich im Rahmen der Folgebewertung ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen der nachstehenden Vermögenswerte bzw. Schulden werden hingegen erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen:
- Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als (Teil einer) Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind
- Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind
- Sicherungsinstrumente, die für qualifizierte Absicherungen von Zahlungsströmen verwendet werden
Hochinflation
Seit Juni 2022 wird die Türkei entsprechend IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ als hochinflationäre Volkswirtschaft klassifiziert. Somit werden die Aktivitäten von METRO Gesellschaften in der Türkei rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr 2021/22 nicht mehr auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert, sondern mit den Kaufkraftverhältnissen zum Bilanzstichtag dargestellt.
Hierzu werden die Buchwerte der nicht monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Gesamtergebnisrechnung in die am Bilanzstichtag gültige Kaufkraft unter Verwendung des kumulierten Konsumgüterpreisindex des „Turkish Statistical Institute“ umgerechnet. Für monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ist eine Bereinigung nicht erforderlich, da sie bereits in der am Bilanzstichtag geltenden Maßeinheit (z. B. beizulegender Zeitwert) bewertet sind.
Der zum Abschlussstichtag angewandte Wert des Index betrug 1.046,89 (30.9.2021: 570,66), während der Index sich auf Jahresbasis 2022 auf 1,8345 belief.
Zur Umrechnung der Abschlüsse der türkischen Gesellschaften in die Berichtswährung Euro wurde für alle Abschlussposten der Stichtagskurs zum 30. September 2022 herangezogen. Gem. IAS 21.42 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“ müssen Vergleichsbeträge aus Vorperioden nicht angepasst werden.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gem. IAS 21 (Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse) nach dem Konzept der funktionalen Währung aufgestellt und, sofern ihre funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Konsolidierungszwecken in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung i. d. R. die funktionale Währung darstellt. Notwendige Umrechnungen der Vermögenswerte und Schulden erfolgen zum Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Sich aus solchen Umrechnungen von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen ergebende Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und im sonstigen Ergebnis unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen.
Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens, dessen funktionale Währung nicht der Euro ist, werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines solchen ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung teilweise veräußert, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.
Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt. Die Kurse basieren grundsätzlich auf EZB-Informationen. Für die Umrechnung des russischen Rubels wurde in Ermangelung eines von der EZB zur Verfügung gestellten Kurses die Notierung der russischen Zentralbank verwendet.
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Durchschnittskurs je € |
Stichtagskurs je € |
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2020/21 |
2021/22 |
30.9.2021 |
30.9.2022 |
Ägyptisches Pfund |
EGP |
18,76426 |
18,76039 |
18,18770 |
18,99900 |
Britisches Pfund |
GBP |
0,87384 |
0,84711 |
0,86053 |
0,88300 |
Bulgarischer Lew |
BGN |
1,95583 |
1,95583 |
1,95583 |
1,95583 |
Chinesischer Renminbi |
CNY |
7,77989 |
7,09353 |
7,48470 |
6,93680 |
Hongkong-Dollar |
HKD |
9,28025 |
8,48381 |
9,01840 |
7,65210 |
Indische Rupie |
INR |
88,02535 |
83,17465 |
86,07660 |
79,42500 |
Indonesische Rupie |
IDR |
17.135,09000 |
15.738,27000 |
16.572,03000 |
14.863,26000 |
Japanischer Yen |
JPY |
128,50236 |
134,40107 |
129,67000 |
141,01000 |
Kasachischer Tenge |
KZT |
508,04742 |
489,03414 |
496,42000 |
462,20000 |
Kroatische Kuna |
HRK |
7,53955 |
7,52974 |
7,48890 |
7,53450 |
Macau-Pataca |
MOP |
9,55683 |
8,74083 |
9,30450 |
7,94380 |
Malaysischer Ringgit |
MYR |
4,92941 |
4,65971 |
4,84750 |
4,52010 |
Moldau-Leu |
MDL |
20,99757 |
20,00568 |
20,59550 |
18,99170 |
Myanmar-Kyat |
MMK |
1.781,00822 |
2.012,33068 |
2.236,50000 |
2.056,50000 |
Pakistanische Rupie |
PKR |
187,71887 |
207,61483 |
184,07250 |
223,06640 |
Philippinischer Peso |
PHP |
58,25465 |
57,13600 |
59,06600 |
57,27600 |
Polnischer Złoty |
PLN |
4,53714 |
4,65803 |
4,61970 |
4,84830 |
Rumänischer Leu |
RON |
4,90144 |
4,93848 |
4,94750 |
4,94900 |
Russischer Rubel |
RUB |
89,14979 |
78,62344 |
84,33910 |
55,40640 |
Schweizer Franken |
CHF |
1,08737 |
1,02270 |
1,08300 |
0,95610 |
Serbischer Dinar |
RSD |
117,57386 |
117,53102 |
117,55950 |
117,31790 |
Singapur-Dollar |
SGD |
1,60287 |
1,48597 |
1,57600 |
1,40010 |
Thai Baht |
THB |
37,39407 |
37,13624 |
39,23500 |
36,82300 |
Tschechische Krone |
CZK |
25,97336 |
24,81236 |
25,49500 |
24,54900 |
Türkische Lira |
TRY |
9,62548 |
18,08410 |
10,29810 |
18,08410 |
Ukrainische Hrywnja |
UAH |
33,08211 |
32,31038 |
30,82310 |
35,63610 |
Ungarischer Forint |
HUF |
357,56318 |
379,38342 |
360,19000 |
422,18000 |
US-Dollar |
USD |
1,19541 |
1,08474 |
1,15790 |
0,97480 |
VAE-Dirham |
AED |
4,39049 |
3,98299 |
4,25075 |
3,59225 |
Vietnamesischer Dong |
VND |
27.701,87000 |
25.162,80000 |
27.063,56000 |
22.321,11000 |