Mio. € |
Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte |
(davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte) |
---|---|---|
Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
|
|
Stand 1.10.2020 |
2.069 |
(1.229) |
Währungsumrechnung |
3 |
(0) |
Zugänge Konsolidierungskreis |
7 |
(0) |
Zugänge |
138 |
(115) |
Abgänge |
−9 |
(−1) |
Umgliederungen gem. IFRS 5 |
−15 |
(0) |
Umbuchungen |
5 |
(−3) |
Stand 30.9./1.10.2021 |
2.199 |
(1.340) |
Währungsumrechnung/ |
36 |
(3) |
Zugänge Konsolidierungskreis |
21 |
(0) |
Zugänge |
150 |
(123) |
Abgänge |
−62 |
(−21) |
Umgliederungen gem. IFRS 5 |
0 |
(0) |
Umbuchungen |
−3 |
(−33) |
Stand 30.9.2022 |
2.340 |
(1.412) |
Abschreibungen |
|
|
Stand 1.10.2020 |
1.493 |
(933) |
Währungsumrechnung |
2 |
(0) |
Zugänge, planmäßig |
145 |
(86) |
Zugänge Wertminderungen |
9 |
(7) |
Abgänge |
−8 |
(−2) |
Umgliederungen gem. IFRS 5 |
−12 |
(0) |
Zuschreibungen |
0 |
(0) |
Umbuchungen |
2 |
(−1) |
Stand 30.9./1.10.2021 |
1.631 |
(1.023) |
Währungsumrechnung/ |
17 |
(3) |
Zugänge, planmäßig |
157 |
(97) |
Zugänge Wertminderungen |
20 |
(1) |
Abgänge |
−58 |
(−19) |
Umgliederungen gem. IFRS 5 |
0 |
(0) |
Zuschreibungen |
0 |
(0) |
Umbuchungen |
0 |
(−21) |
Stand 30.9.2022 |
1.768 |
(1.084) |
Buchwert 1.10.2020 |
576 |
(296) |
Buchwert 30.9.2021 |
568 |
(317) |
Buchwert 30.9.2022 |
572 |
(328) |
In der Zeile Währungsumrechnung/Hochinflation werden neben der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche sowohl die Effekte aus der Ersteinführung des IAS 29 als auch die Anpassung an die Kaufkraftverhältnisse des laufenden Geschäftsjahres der türkischen Lira gezeigt. Die Effekte aus der Ersteinführung des IAS 29, die im Umstellungszeitpunkt zum 1. Oktober 2021 erfolgsneutral in den Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche erfasst wurden, wirken sich mit 1 Mio. € vermögenserhöhend aus.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte weisen sowohl bestimmbare wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch unbestimmbare Nutzungsdauern auf. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer unterliegen einem jährlichen Impairment-Test.
Der Buchwert erworbener Markenrechte beträgt 98 Mio. € (30.9.2021: 101 Mio. €). Diese betreffen im Wesentlichen Classic Fine Foods und Pro á Pro Frankreich. Markenrechte stellen in der Regel unbegrenzt nutzbare Vermögenswerte dar. Die Nutzungsdauer der Markenrechte ist unbestimmbar, da METRO diese Rechte ohne zeitliche Beschränkung nutzen darf und ihre Aufgabe in Zukunft nicht vorgesehen ist. Die Buchwerte dieser Marken werden für Einheiten, denen nicht gleichzeitig auch ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, jährlich entsprechend der Vorgehensweise bei den jeweiligen Kaufpreisallokationen nach der Lizenzpreisanalogiemethode überprüft. Hierbei werden Eingangsparameter des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie verwendet. Es wurden Lizenzraten zwischen 0,2 % und 1,0 % angesetzt sowie WACCs zwischen 6,2 % und 6,8 %. Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte die Werthaltigkeit der Buchwerte. Zusätzlich wurden Sensitivitätsbetrachtungen durchgeführt, wobei eine Reduzierung der nachhaltig erwartbaren Umsätze der jeweiligen Einheiten um 10 % oder eine Erhöhung der WACCs um 10 % unterstellt wurde. Aus diesen Szenarien würde sich keine nennenswerte Wertminderung ergeben. Die wirtschaftliche Verwendungsdauer der Rechte an der Marke Rungis Express wird seit dem Geschäftsjahr 2021/22 als begrenzt angesehen, neben der planmäßigen Abschreibung ergab sich eine Wertminderung in Höhe von 9 Mio. €. Der Markenwert wird im Zeitablauf auf eine alternative Marke übertragen, die jedoch mangels Fremderwerb nicht aktivierungsfähig ist.
Von den Zugängen in Höhe von 150 Mio. € (2020/21: 138 Mio. €) betreffen 123 Mio. € (2020/21: 115 Mio. €) selbst erstellte Software, 13 Mio. € (2020/21: 12 Mio. €) von Dritten erworbene in Entwicklung befindliche Software sowie 13 Mio. € (2020/21: 11 Mio. €) Konzessionen, Rechte und Lizenzen.
Die als Aufwand erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung betreffen im Wesentlichen selbst erstellte Software und betragen 42 Mio. € (2020/21: 43 Mio. €).
Für immaterielle Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio. € (30.9.2021: 1 Mio. €) eingegangen.