Achtung von Menschenrechten
Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), der Internationalen Menschenrechtscharta, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) formuliert wurden, gehört zu den Grundwerten von METRO. Dies ist in unseren Grundsätzen für Menschenrechte festgeschrieben, die sich sowohl auf unsere eigenen Mitarbeiter als auch auf unsere Geschäftspartner innerhalb unserer Lieferkette1 beziehen. Eine Haltung mit ähnlichen Werten ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Unser Ziel ist es, in unserem eigenen Geschäftsbetrieb sowie in unserer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Außerdem streben wir danach, die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferkette systematisch zu verbessern. Im Berichtsjahr haben wir unseren Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte überprüft und für die im Anwendungsbereich des in Deutschland ab Januar 2023 in Kraft tretenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unmittelbar verpflichteten Unternehmen von METRO ein Konzept erarbeitet, um auch diesen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dies umfasst u. a. das Risikomanagementsystem für Lieferantenbeziehungen mit einer ausdifferenzierten Risikoanalyse.
Mit Blick auf die Anforderungen des LkSG wird auch der METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner der in den Anwendungsbereich fallenden METRO Gesellschaften inhaltlich überarbeitet. Ab 2023 soll er sukzessive verbindlicher Teil der vertraglichen Geschäftsbeziehung mit den relevanten Lieferanten werden. Darüber hinaus wurde nach Einbettung unseres Sozialstandardprozesses in das Food-Eigenmarkenhandbuch des Bereichs European Food Sourcing (EFS) im Geschäftsjahr 2020/21 nun im Berichtsjahr auch die Überarbeitung des Wein-Eigenmarkenhandbuchs der EFS begonnen. Im Rahmen der Ausschreibung sollen zukünftig Nachweise von Menschenrechtskonformität vorgelegt werden. Nach Inkrafttreten des Wein-Eigenmarkenhandbuchs in 2023 müssen die entsprechenden Dokumente und Nachweise bei Lieferantenlistung vorliegen. Außerdem enthalten alle unsere Eigenmarken- sowie Rahmenverträge für Markenlieferanten, die internationalen Standardlogistik- sowie Dienstleisterverträge eine Klausel zu den Sozialstandards, die uns eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung unserer Anforderungen gibt.
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien zu Menschenrechten können sich unsere Mitarbeiter an ihre Vorgesetzten sowie an die Compliance-Officer des Unternehmens wenden. Mit einem über die METRO Compliance-Seite öffentlich zugänglichen Tool können sowohl interne als auch externe Personen, somit auch Interessengruppen unserer Lieferanten, relevante Fälle bzw. Verstöße melden. Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten ein derartiges Meldesystem zur Verfügung stellen. Entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung, ob dies so von unseren Lieferanten auch umgesetzt wird, sind nicht etabliert. Gemeldete Vorfälle, die unser Unternehmen betreffen, werden zeitnah von unseren Experten untersucht und bearbeitet, um – sofern notwendig – angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dabei bekennen wir uns dazu, sowohl intern als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten an der Behebung von Auswirkungen der Missstände gemeinsam mit Initiativen und Interessengruppen zu arbeiten und den Zugang zu anderen Rechtsbehelfen nicht zu behindern. Dafür entwickeln wir mit Blick auf die Anforderungen des LkSG einen Präventivmaßnahmen- und Abhilfekatalog, der je nach Anwendungsfall entweder bereits bei einer Risikoklassifizierung eines Lieferanten oder spätestens bei Meldung eines sich bestätigenden Vorfalls aufgegeben und nachgehalten werden soll.
Globale Arbeits- und Sozialstandards in der Lieferkette
Um dazu beizutragen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen und etwaigen Verstößen vorzubeugen, ist neben dem Konzept zur Einhaltung des LkSG sowie der vertraglichen Verankerung unserer Anforderungen die Anwendung von Sozialstandardsystemen in unserer Eigenmarkenlieferkette ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufsprozesses. Wir verfolgen den Ansatz, dass unsere Produzenten entsprechend dem Lieferkettenmanagement der amfori BSCI, dem Sedex-Audit nach SMETA oder nach äquivalenten Sozialstandardsystemen auditiert werden. Das gilt entsprechend einem Risikoansatz für alle Produzenten bestimmter typischerweise menschenrechtskritischer Lebensmittelkategorien und -industrien, für Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der amfori BSCI), in denen METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) Importware herstellen lassen, sowie für alle o. g. risikobehafteten Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken- oder Eigenimportartikel herstellen. Diese Risikobewertung musste auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie oder Russlands Krieg in der Ukraine nicht angepasst werden, da sie allgemeingültig ist. Bereits seit vielen Jahren arbeiten wir auf der Grundlage eines entsprechenden Prozesses für unsere Non-Food-Produzenten2. Seit dem 1. Juni 2019 wurde dieser analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich festgelegt. Bis dato haben MFS und die Landesgesellschaft METRO Deutschland den Prozess vollständig implementiert. Die Landesgesellschaften Pakistan, Türkei und Ukraine sowie unsere Einkaufsgesellschaft Rotterdam Trading Office (RTO) haben erste Produzenten in den Prozess eingeführt. Weitere Einkaufs- und Landesgesellschaften bereiten sich auf die Implementierung vor. Bis 2030 streben wir an, unsere gesamte Lieferkette, soweit diese in Bezug auf potenzielle Menschenrechtsverletzungen risikobehaftet ist, in diesen Prozess einzubeziehen. Die Landesgesellschaften werden hierzu geschult und schrittweise in das Programm eingegliedert. Im Berichtsjahr haben 6 nationale Tochtergesellschaften ihre Kenntnisse über das Programm aufgefrischt und/oder neue Kollegen über Online-Schulungen trainiert. Trotz der auch noch im Berichtszeitraum insbesondere für das Lieferkettenmanagement anhaltenden disruptiven Umstände der Covid-19-Pandemie wurden kaum noch virtuelle Audits durchgeführt. Grundsätzlich lassen wir Audits entsprechend den Auditzyklen der von METRO akzeptierten Sozialstandards regelmäßig durch externe Auditoren vor Ort durchführen. Nach einem vorübergehenden Aussetzen des Prozesses der Suspendierung von Lieferanten wegen abgelaufener Audits von Mitte März 2020 bis Mitte Oktober 2021 haben wir diesen Prozess im Berichtsjahr wieder regulär aufgenommen. Auch der Krieg in der Ukraine hatte erhebliche Auswirkungen auf unsere Lieferkette, wobei der Schwerpunkt klar auf der Warenverfügbarkeit und nicht auf sozialen Aspekten lag. Gerade die Erfahrungen aus diesen Störungen der Lieferkette berücksichtigend, sehen wir in verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken den Schlüssel zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen, zur Gewährleistung der Geschäftskontinuität und zum Schutz der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten.
Zum 30. September 2022 haben 515 von 624 berichteten aktiven Eigenmarken-Non-Food-Produzenten und 95 von 156 entsprechenden Food-/Near-Food-Produzenten den Auditierungsprozess durchlaufen. Davon haben 100 % (515) der Non-Food-Produzenten und 100 % (95) der Food-/Near-Food-Produzenten das Audit erfolgreich absolviert. Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestehen, können seit dem 1. Januar 2019 nur mit einem akzeptablen Auditergebnis als Vertragspartner von METRO beauftragt werden, d. h. für amfori BSCI mindestens mit einem A−, B− oder C−Auditergebnis oder einem erfolgreich bestandenen als äquivalent zugelassenen Audit3. Für alle Food-/Near-Food-Lieferanten gilt bis auf Weiteres, dass auch amfori-BSCI-D- und in Ausnahmefällen auch -E-Auditergebnisse (und entsprechende Äquivalente anderer von METRO anerkannter Standards) ausreichen, um von METRO beauftragt werden zu können. Dieses Vorgehen spiegelt den herausfordernden Weg realistisch wider, Lieferanten neu in den Prozess einzugliedern und schrittweise auf die Sicherstellung sozialverträglicher (Arbeits-)Bedingungen hinzuarbeiten.
Die Überprüfung der Einhaltung unserer Anforderungen erfolgt über eine interne IT-gestützte Prozessmanagement-Datenbank, die einen Überblick über das Portfoliomanagement der betroffenen Lieferanten sowie der zugehörigen Produzenten ermöglicht. Die Datenbank wird auch dazu genutzt, das Einhalten von vertraglichen Vereinbarungen sowohl bei der Geschäftsanbahnung als auch bei der Suspendierung von Geschäftsbeziehungen zu überwachen. Bei Verfehlungen in Bezug auf die von METRO spezifizierten sog. Dealbreaker im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen wird eine Suspendierung des Lieferanten ausgelöst. Als Dealbreaker gelten bestimmte Befunde in den Bereichen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit mit Bezug auf Brandschutz und ethisches Verhalten. Lieferanten und ihre Produzenten mit einem solchen Befund werden von METRO verpflichtet, kurz- und langfristige Lösungen zur Beseitigung der Dealbreaker zu erarbeiten. Neue Aufträge oder Folgeaufträge werden so lange ausgesetzt, bis die im Dealbreaker-Prozess erfassten Befunde behoben wurden.
Um zur Verbesserung der sozialen Anforderungen bei den Produzenten unserer Eigenmarken beizutragen und damit den Anteil gültiger Sozialaudits weiter zu steigern, arbeiten MSI, MFS sowie METRO Türkei mit unseren Produzenten vor Ort zusammen und begleiten diese im Rahmen von Schulungen, die dem Verständnis und der Einhaltung der Sozialstandardvorgaben dienen. Indem wir unsere Eigenmarkenlieferanten zu der Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen schulen, sensibilisieren wir sie für die Einhaltung dieser Bedingungen und Vermeidung von Verstößen. Nach einer initialen Umfrage mit ca. 500 MSI Lieferanten speziell zum Thema existenzsicherndes Einkommen4 im Juli und August 2021 beinhalteten die Trainingsinhalte von MSI auch dieses Thema.
In Ergänzung zu dem auf soziale Themen ausgerichteten Schwerpunkt hat MSI im Geschäftsjahr 2021/22 weiter fortgeführt, seine Produzenten mit einem Selbsteinschätzungsfragebogen zur Einhaltung von Umweltanforderungen zu prüfen.
1 Für die Holdinggesellschaft METRO AG ist der Aspekt Menschenrechte in der Lieferkette aufgrund der geschäftlichen Ausrichtung nicht wesentlich, sondern nur in Bezug auf eigene Mitarbeiter.
2 Erfasst sind hierbei Produzenten für Handelsware (Non-Food-Eigenmarken sowie -Eigenimporte) in Risikoländern, die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen, z. B. das finale Kleidungsstück produzieren.
3 Einer Gesellschaft von METRO wurde im August 2020 für den (Post-)Corona-Zeitraum die Ausnahmeregelung gewährt, einzelne Produzenten mit D-Auditergebnissen weiter zu nutzen, wenn ihr D-Auditergebnis auf ein coronabegründetes Verfehlen zurückzuführen ist. Obgleich sich die Covid-19 Situation im Berichtszeitraum entspannt hat, gilt die Ausnahmeregelung bis auf Weiteres weiterhin im Einzelfall. Diesen Produzenten wird eine 6-monatige Karenzzeit nach dem Datum des mit der Ausnahme belegten Audits gewährt, um ein Follow-up-Auditergebnis A–C nachzuweisen. Im Berichtszeitraum wurde in 2 Fällen Anwendung von der Ausnahmeregelung gemacht.
4 Bemessung nach der sog. Anker-Methode; Daten entnommen aus der Datenbank der Global Living Wage Coalition und teilweise entsprechend den Angaben aus den betreffenden amfori-BSCI-Audits der Produzenten.