Der Vergütungsbericht, der gemeinsam durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der METRO AG aufgestellt wird, erläutert nach den Anforderungen des § 162 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung individuell für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021/22 nach Maßgabe der bestehenden Vergütungssysteme für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Das für das Geschäftsjahr 2021/22 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde im Nachgang zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) angepasst und der Hauptversammlung der METRO AG am 19. Februar 2021 zur Billigung vorgelegt. Das mit über 90 % der abgegebenen Stimmen gebilligte Vergütungssystem ist bereits seit dem 1. Oktober 2020 in den laufenden Anstellungsverträgen der Mitglieder des Vorstands umgesetzt.
Ebenfalls in der Hauptversammlung der METRO AG am 19. Februar 2021 wurde die Änderung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats, das in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt ist, mit über 99 % der abgegebenen Stimmen beschlossen. Diese Regelung gilt mit Wirkung seit dem 1. Oktober 2021.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gem. § 162 Abs. 3 AktG nach formellen Kriterien und darüber hinaus gehend auch nach inhaltlichen, materiellen Kriterien geprüft.